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Wärmepumpen nutzen meist Strom, um Umweltwärme verfügbar zu machen. Dieser kann als Haushaltsstrom oder als Wärmepumpenstrom bezogen werden. Ein spezieller Wärmepumpentarif ist mitunter günstiger, dafür aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Welche das sind und wann sich ein Tarifwechsel lohnt, erfahren Sie im Folgenden.
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Um bei den Betriebskosten zu sparen, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie reduzieren den Stromverbrauch der Wärmepumpe oder wählen einen günstigen Stromtarif. Letztere bieten einige Stromversorger in Form von speziellen Wärmepumpentarifen an. Sogenannter Wärmepumpenstrom stammt grundsätzlich aus den gleichen Quellen wie herkömmlicher Haushaltsstrom, ist aber auch mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien erhältlich.
Elektrisch betriebene Wärmepumpen belasten das Stromnetz teilweise mit hohen Leistungen. Um dabei zu Spitzenzeiten – wenn auch die übrigen Haushalte viel Energie benötigen – für einen Belastungsausgleich zu sorgen, können Versorger sogenannte Sperrzeiten verhängen. In diesen vertraglich geregelten Zeiten (maximal zweimal täglich für zwei Stunden) wird die Netzanschlussleistung gedrosselt. Die dadurch entstehende Flexibilität belohnen Anbieter mit günstigeren Konditionen. Während Nutzer von Haushaltsstrom eine jährliche Gutschrift bekommen, profitieren Verbraucher bei einem Wärmepumpentarif von besseren Konditionen. In beiden Fällen sind es vor allem Netzentgelte und Konzessionsabgaben, die für eine finanzielle Entlastung sorgen.
Hinweis: Nur weil in Sperrzeiten weniger Strom fließt, bleibt es im Haus nicht kalt. Dafür sorgen ausreichend groß dimensionierte Wärmepumpen-Pufferspeicher. Diese nehmen thermische Energie im laufenden Betrieb auf und geben sie bei Bedarf wieder ab.
Den Strom kann jeder Haushalt beziehen, der mit einer Wärmepumpe heizt. Voraussetzung ist, dass die von der Wärmepumpe verbrauchte Energie über einen eigenen Zähler – getrennt vom Haushaltsstrom – gemessen wird. Außerdem muss die Leistung der Wärmepumpe im Rahmen vertraglich festgelegter Sperrzeiten vom Netzbetreiber gedrosselt werden können. Sind Sie sich unsicher, ob das möglich ist? Ihr Netzbetreiber gibt Auskunft darüber, ob ein Wärmepumpentarif für Sie infrage kommt.
Wärmepumpenstrom gibt es bereits seit vielen Jahren. Während die günstigen Konditionen zunächst nur mit der Akzeptanz harter Abschaltzeiten vergeben wurden, ist Strom für Wärmepumpen, die ab 2024 ihren Betrieb aufnehmen, grundsätzlich günstiger. Grund dafür ist, dass die Drosselung auf eine Mindestleistung von 4,2 kW seit dem für alle neune Wärmepumpen gilt.
Im Gegenzug reduzierte die Regierung die Netzentgelte und strich die KWKG- und Offshore-Netzumlage für Wärmepumpenstrom. Mit der darauf anfallenden Mehrwertsteuer macht letzteres etwa einen Cent pro Kilowattstunde oder rund 40 Euro im Jahr (bei einem Verbrauch von 4.000 kWh) aus. Wer von der Entlastung profitieren möchte, muss diese bei seinem Stromversorger beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler an das Stromnetz angeschlossen ist.
Wichtig zu wissen: Aktuell gibt es die Entlastung nur unter Vorbehalt, da die EU der Maßnahme noch zustimmen muss. Es lohnt sich aber dennoch, die Befreiung von der KWKG- und der Offshore-Netzumlage rechtzeitig zu beantragen.
Ist die Wärmepumpe am Haushaltsstromzähler angeschlossen, kommen die oben genannten Entlastungen nicht infrage. Da fernsteuerbare Anlagen dem Netz dennoch dienlich sind, bekommen Sie als Besitzer einer geeigneten Wärmepumpe eine eigene Entlastung. Diese gibt es von Ihrem Netzbetreiber in Höhe von 110 bis 190 Euro als Pauschale pro Jahr. Voraussetzung ist eine fernsteuerbare Wärmepumpe. Einen eigenen Zähler oder Wärmepumpenstrom-Tarif benötigen Sie hingegen nicht.
Entlastung nur bei 4,2 kW und mehr: Wichtig zu wissen ist, dass es die Entlastung nur für steuerbare Verbraucher gibt. Dazu zählen nur fernsteuerbare Wärmepumpen, die über eine Netzanschlussleistung von mindestens 4,2 kW verfügen. Verbraucht eine Wärmepumpe weniger, steht weiterhin Netzstrom zur Verfügung, da der Netzbetreiber die Leistung in diesem Fall auch nicht drosseln darf.
Die neuen Regelungen zum Wärmepumpenstrom gelten erst seit 2024. Wer vorher eine Umweltheizung in Betrieb genommen hat, kann diese für sich nutzen, wenn das technisch umsetzbar ist. Ansonsten gibt es zwei Optionen:
Möchten Sie herausfinden, ob Sie mit einem Wärmepumpentarif Stromkosten sparen können, sind Vergleichsportale hilfreich. Für den Vergleich benötigen Sie folgende Angaben:
Möchten Sie für Ihre Wärmepumpe den Stromtarif wechseln, benötigen Sie einen zweiten Zähler. Dieser dokumentiert die Menge des zugeführten Wärmepumpenstroms getrennt vom Haushaltsstrom. Grundsätzlich wird aktuell zwischen Ein- und Zweitarifzähler unterschieden. Welche Zählerart vorhanden sein muss, erfahren Sie beim Stromversorger. Eintarifzähler kommen zum Einsatz, wenn die Bezugszeiten nicht relevant sind. Bei einigen Wärmepumpentarifen für Strom wird jedoch zwischen teurerem Hochtarif (HT) und günstigerem Niedertarif (NT) unterschieden – je nach Auslastung des Stromnetzes. Seit 2025 soll auch der sogenannte Standardtarif (ST) hinzukommen. Die Unterscheidung und Abrechnung ist dann jedoch nur mit einem smarten Stromzähler (Smart Meter) möglich.
Tipp: Beziehen Sie bereits Wärmepumpenstrom, finden Sie auf der Abrechnung Informationen zur Art des Tarifs und damit zur vorhandenen Zählerart.
Um einen günstigen Wärmepumpentarif zu finden, benötigen Sie den Jahresverbrauch an Strom. Im Falle einer Zweitarifmessung sind entsprechende Angaben für den Hochtarif und den Niedertarif notwendig. Handelt es sich um eine Neuanschaffung, ist die sogenannte Jahresarbeitszahl ein guter Indikator für die Effizienz. Sie beschreibt das Verhältnis von zugeführter elektrischer Energie und der erzeugten Wärmeenergie. Je nach Wärmequelle und den jahreszeitlich bedingten Schwankungen kann dieser Wert sehr unterschiedlich ausfallen. Eine individuelle Betrachtung ist in jedem Falle wichtig.
Bei Wärmepumpenstrom sollten Sie nicht ausschließlich auf die Preise achten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, auch die an den Tarif geknüpften Bedingungen zu berücksichtigen.
Tipp: Unter Umständen kann es sich lohnen, ein individuelles Angebot beim Stromanbieter einzuholen. Denn Vergleichsrechner unterscheiden Angebote in der Regel anhand der Postleitzahl. Die genaue Adresse kann bei einem Wärmepumpentarif jedoch durchaus relevant sein.
Obwohl sich ein spezieller Wärmepumpentarif erst einmal günstig und vorteilhaft anhört, sollten Verbraucher einen übergreifenden Vergleich für Wärmepumpenstrom nicht scheuen. Denn die Umweltheizung muss nicht zwingend mit einem speziellen Tarif betrieben werden. Insbesondere wenn die Wärmepumpe effizient arbeitet und nur wenig Strom verbraucht, kann ein Allgemeinstromtarif mit pauschaler Entlastung von 110 bis 190 Euro pro Jahr günstiger sein. Denn in diesem Fall entfällt der Grundpreis für einen zusätzlichen Zähler. Die Kosten für diesen variieren von Anbieter zu Anbieter. Sie fallen zudem nicht nur für den Einbau selbst, sondern gegebenenfalls auch für notwendige Maßnahmen wie die Erneuerung des Zählerschranks an, sollte dieser nicht geeignet sein.
Übrigens: Seit 2024 unterscheiden Netzbetreiber zwei Vorgehensweisen bei der Installation und Anmeldung von steuerbaren Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung von mind. 4,2 kW:
Ein Wechsel zwischen den Modulen ist in aller Regel jederzeit möglich. Modul 1 lohnt sich meist bei einem Stromverbrauch von bis zu 3.000 kWh pro Jahr. Verbraucht Ihre Wärmepumpe mehr, ist Modul 2 mit einem Wärmepumpentarif häufig günstiger.
Ab 2025 soll ein drittes dynamisches Modul hinzukommen. Es erweitert Modul 1 und ermöglicht die zeitabhängige Abrechnung. Wie viel Strom kostet, richtet sich dann danach, ob Sie diesen zu Zeiten im Hoch-, im Standard- oder im Niedertarif verbraucht haben.
Auch wenn Wärmepumpen mit einem Stromtarif günstig betrieben werden, lässt sich das Einsparpotenzial mit folgenden ausbauen:
Je höher die Temperatur der thermischen Energie aus der Umwelt ist, umso weniger Strom verbraucht eine Wärmepumpe beim Heizen. Als besonders effizient gelten dabei die Energiequellen Erde und Wasser. Denn im Gegensatz zur Luft, die im Winter sehr kalt ist, erreichen diese Temperaturen von rund fünf bis zehn Grad Celsius. Die Temperaturdifferenz zur Heizung ist damit kleiner und Wärmepumpenstrom kann gespart werden.
Geht es um eine geringe Temperaturdifferenz zwischen Wärmequelle und Heizungssystem, kann auch eine energetische Sanierung helfen. Mögliche Maßnahmen sind Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Austausch einzelner Heizkörper, die Installation einer Flächenheizung oder die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs. Denn all diese Maßnahmen führen dazu, dass die Temperatur des Heizsystems um einige Grad gesenkt und der Verbrauch von Wärmepumpenstrom reduziert werden kann.
Wollen Hausbesitzer den Stromverbrauch einer bestehenden Anlage senken oder bei einer Neuinstallation von vornherein für geringe Kosten sorgen, kann sich die Kombination mit einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung lohnen. Diese sorgt über weite Teile des Jahres dafür, dass ausreichend Wasser zum Spülen, Waschen oder Duschen erhitzt wird und entlastet die Heizung. Der Temperaturhub der Wärmepumpe sinkt – die Warmwasserbereitung erfordert Temperaturen von 50 bis 60 Grad Celsius – und die Stromkosten fallen.
Beim Wärmepumpenstrom sparen können Sie auch, wenn Sie diesen einfach selbst produzieren. Die Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaik ist heute eine gängige Lösung und sollte auch bei der Tarifwahl berücksichtigt werden. Denn aufgrund des niedrigeren externen Bedarfs lohnt sich ein spezieller Stromtarif für die Wärmepumpe oft nicht.
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Grundsätzlich ist spezieller Strom für Wärmepumpen nicht immer günstiger als herkömmlicher Haushaltsstrom. Ist der Verbrauch gering, lohnt sich ein Wärmepumpentarif oft nicht. Ein individueller Vergleich ist aber durchaus empfehlenswert.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie mich per E-Mail unter sabrina.hansen@heizung.de
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