Wärmepumpe: Genehmigung für Sonden und Brunnen

  • von Alexander Rosenkranz
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Geht es um die Installation einer Wärmepumpenheizung, gibt es einige Punkte zu beachten. So ist es beispielsweise wichtig, dass die innovative Heiztechnik zum eigenen Haus passt und sich ein günstiger Aufstellort findet. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, sind bei einigen Arten von Wärmepumpen außerdem spezielle Genehmigungen erforderlich. Wann das der Fall ist und wie Sie diese bekommen, erklären wir in den folgenden Abschnitten. 

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Genehmigungsfrei zur neuen Wärmepumpe: Mit diesen Anlagen möglich

Wärmepumpenanlagen nutzen einen technischen Prozess, um kostenfreie Umweltwärme zum Heizen nutzbar zu machen. Setzen Sie dabei auf die Luft, ist das meist problemlos möglich, da Sie für  Luft-Wasser-Wärmepumpen  keine Genehmigung benötigen. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit  Grabenkollektoren, Flachkollektoren oder Wärmekörben ausstatten. Auch in diesen Fällen benötigen Sie keine Genehmigung, da es in aller Regel nicht zu Beeinträchtigungen des Grundwassers kommt.

Wichtig zu wissen:  Auch wenn  Luft/Wasser-Wärmepumpe zur Außenaufstellung  genehmigungsfrei sind, ist der optimale Aufstellort besonders wichtig. Andernfalls stören Sie sich selbst an den Geräuschen oder Sie bekommen Beschwerden von Ihren Nachbarn.

Ausnahme: Erdwärme in Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten

Planen Sie die Heizung in einem Wasserschutz-, Trinkwassergewinnungs- oder Heilquellengebiet, kann die Nutzung von Erdwärme grundsätzlich untersagt sein. Ob das in Ihrer Region der Fall ist, erfahren Sie aus entsprechenden Rechtsverordnungen oder auf Rückfrage bei Ihrem Bauamt oder der unteren Wasserbehörde Ihrer Region. Liegen die Soleleitungen nicht tiefer als fünf Meter unter der Erde, ist die Nutzung der Erdwärme in vielen Fällen jedoch möglich.

Wärmepumpen mit Genehmigungen: Bei Tiefenbohrungen Pflicht

Genau wie das Grundwasser weisen auch tieferliegende Erdschichten ganzjährig höhere Temperaturen auf. Zapfen Sie eine der beiden Energiequellen an, profitieren Sie daher von einem effizienten Wärmepumpenbetrieb und niedrigen Heizkosten. Für die Installation der  Wärmepumpe  ist dann jedoch meist eine Genehmigung Pflicht. Entscheidend sind dabei die Vorgaben der einzelnen Bundesländer, über die Sie sich im Rahmen der Vorplanung bei der unteren Wasserbehörde informieren können.

Wichtig zu wissen:  Haben Sie für die Brunnen- oder Tiefenbohrung zur Nutzung von Erdwärme eine Erlaubnis erhalten, müssen Sie das Vorhaben auch dem geologischen Dienst in Ihrem Bundesland anzeigen.    

Tiefe Geothermie erfordert Bergbaurechte und zusätzliche Freigaben

Geht es um tiefe Erdwärmebohrung, ist eine Genehmigung nach Bergbaurecht erforderlich. Dieses greift ab 100 Bohrmetern und ist für Hausbesitzer oder Sanierer in der Regel nicht relevant. Grund dafür ist, dass Bohrungen in diesem Bereich meist flacher ausfallen und dadurch auch einfacher zu genehmigen sind.

Bei Grundwasser-Wärmepumpen sind zusätzliche Gutachten nötig

Soll die neue Heizung das Grundwasser als Energiequelle nutzen, benötigen Sie eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Neben der Genehmigung ist hier auch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen Pflicht. Grund dafür ist, dass Grundwasser ein Lebensmittel und daher besonders schützenswert ist.

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Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen auf die Lautstärke achten

Unter bestimmten Umständen ist auch zur Aufstellung von Luft-Wasser-Wärmepumpen eine Genehmigung erforderlich. Der Fall ist das in der Regel bei leistungsstarken Geräten, die auf überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden sollen. Weitere Informationen dazu bekommen Sie von der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.  

Genehmigung beantragen: Ansprechpartner und nützliche Tipps

Benötigen Sie für die Wärmepumpe eine Genehmigung, sind Sie in aller Regel selbst dafür verantwortlich. Die benötigten Anträge und Freigaben bekommen Sie bei der unteren Wasserbehörde Ihres Bundeslandes. In der Regel bekommen Sie aber auch Unterstützung von Herstellern, Fachplanern oder ausführenden Firmen. Diese kennen die Vorgaben in Ihrer Region und wissen, wie die Freigaben einzuholen sind.

Die wichtigsten Tipps für Planung und Ausführung

Wir empfehlen Ihnen, bereits vor der Planung eine Voranfrage bei der unteren Wasserbehörde zu stellen. Auf diese Weise erfahren Sie, ob eine Genehmigung für die Wärmepumpe nötig sowie möglich ist. Außerdem bekommen Sie die wichtigsten Informationen zum Ablauf und zu den einzureichenden Unterlagen.

Parallel dazu sollten Sie auch sogenannte Potenzialkarten begutachten. Diese bekommen Sie beim geologischen Dienst Ihres Bundeslandes, um sich über die Gegebenheiten im Erdreich zu informieren. Wichtig ist außerdem ein Gutachten, welches über Bodenqualität, -beschaffenheit und -ergiebigkeit berichtet. Beides hilft, die örtlichen Gegebenheiten zu untersuchen und herauszufinden, ob sich eine Erd- oder Grundwasser-Wärmepumpe überhaupt

Fazit von Alexander Rosenkranz

Planen Sie eine Sole- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit Brunnen- oder Tiefenbohrung, ist in aller Regel eine Genehmigung erforderlich. Diese bekommen Sie nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landes. Da die Vorgaben und Voraussetzungen deutschlandweit nicht einheitlich sind, empfehlen wir Ihnen, das Vorhaben vorab mit den Experten zu besprechen.

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