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In der Sperrzeit einer Wärmepumpe kann das Energieversorgungsunternehmen (EVU) die Leistung der Heizung für eine bestimmte Zeit drosseln. Auf diese Weise entlasten Versorger die Stromnetze zu Spitzenzeiten und glätten den Verbrauch. Hausbesitzer profitieren dabei von verringerten Netzentgelten und niedrigeren Strompreisen. Was das für die Auslegung bedeutet und welche Optionen Besitzer neuer Wärmepumpen haben, darüber berichten wir in den folgenden Abschnitten.
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Die sogenannte EVU-Sperre der Wärmepumpe ist eine bestimmte Zeit am Tag, in der Energieversorger die Leistung der Heizung auf 4,2 kW drosseln können. Elektrische Wärmepumpen verbrauchen dabei kaum noch Strom und entlasten dadurch die öffentlichen Netze zu Spitzenlastzeiten. Zulässig ist es, die Stromversorgung maximal zweimal täglich für höchstens zwei Stunden zu reduzieren. Üblicherweise geschieht das morgens und abends. Also zu den Zeiten, in denen die Stromnetze durch hohe Verbrauchswerte besonders stark belastet sind.
Nicht verwechseln: Bei konventionellen Heizungen gibt es häufig eine Brennersperrzeit. Diese verriegelt den Brenner nach jedem Stopp für eine geringe Zeit, um häufiges Takten und hohen Verschleiß zu vermeiden.
Um die Sperrzeit an Wärmepumpen zu übermitteln, kommen Smart Meter oder Energiemanagementsysteme zum Einsatz. Im ersten Fall drosselt der Netzbetreiber die Netzanschlussleistung im Haus, wenn die Last im Stromnetz zu stark ansteigt. Im zweiten Fall übermittelt der Versorger die Spitzenlastzeiten, sodass Nutzer ihr Energiemanagementsystem (EMS) selbst richtig einstellen können.
Hinweis: Schädlich ist die EVU-Sperre für die Wärmepumpe und das restliche Heizsystem nicht. In der Regel betrifft diese nur den Verdichter und andere Teile zur Wärmeerzeugung. Die Regelung der Anlage läuft unter anderem weiter.
Befinden sich mehrere Wärmepumpen an einem Anschluss, rechnen Versorger deren Leistung zusammen. Die Drosselung betrifft damit nicht den einzelnen Wärmeerzeuger, sondern den gesamten Anschluss. Wichtig zu wissen ist, dass das auch bei der Installation von Split-Klimaanlagen gilt.
Liegt die Leistung aller Geräte bei unter 4,2 kW, greift die EVU-Sperrzeit der Versorger nicht. Das gilt zum Beispiel für Single-Split-Geräte, die oftmals eine Leistung von ein bis drei Kilowatt haben. Aber Achtung: Liegt die Summe der Einzelleistungen über 4,2 Kilowatt, kommt es bei neu installierten Geräten ab 2024 zur Drosselung. Das gilt auch dann, wenn einzelne Geräte weniger Strom aus dem Netz ziehen.
Die vorgestellten Regelungen zur EVU-Sperrzeit der Wärmepumpe gelten erst seit 2024. Zuvor war es üblich, die Heizgeräte bis zu dreimal täglich hart vom Stromnetz zu trennen. Das geschah über Rundsteuerempfänger und war freiwillig. Wer sich für den netzdienlichen Betrieb entschied, bekam dafür günstige Wärmepumpenstrom-Tarife.
Seit Januar 2024 betrifft die Drosselung alle neu installierten Wärmepumpen. Bestehende mit Sperrzeit können bis Ende 2028 bei der alten Regelung bleiben oder direkt auf das neue System umsteigen, wenn das technisch realisierbar ist. Wer bisher keine Sperrzeiten hatte, bekommt diese auch in Zukunft nicht. Hier gilt dauerhaft Bestandsschutz und Versorger drosseln die Leistung nicht.
Bis zum Jahr 2024 mussten Planer die Leistung von Wärmepumpen etwas höher wählen, um die freiwilligen Sperrzeiten ohne Einbußen im Komfort überbrücken zu können. Möglich war das über:
Während eine Wärmepumpe ohne Sperrzeit rund um die Uhr Strom aus dem Netz ziehen kann, schalten sich Geräte mit Stromunterbrechung mehrmals am Tage ab. In dieser Zeit bezieht das Haus thermische Energie aus Speichern, um die ausbleibende Leistung zu überbrücken. Schalten Energieversorger den Strom wieder ein, muss die Heizung das Haus versorgen und die Speicher regenerieren. Damit das funktioniert, ist in der Regel eine etwas höhere Leistung nötig. Berechnen lässt sich der Zuschlag über den sogenannten Sperrzeitfaktor.
Verhängt der Energieversorger dreimal am Tag eine Stromunterbrechung von je zwei Stunden für die Wärmepumpe, ergibt sich ein Korrekturfaktor von rund 1,33. Die Heizung muss also 33 Prozent mehr leisten, als zur Deckung der Heizlast des Gebäudes nötig wäre.
Neu gebaute oder energetisch sanierte Gebäude mit guter Dämmung verlieren auch bei besonders tiefen Außentemperaturen kaum Wärme. Ist das der Fall, kann eine nass verlegte Fußbodenheizung die Heizpausen überbrücken. Denn dann wirkt der Boden als thermischer Speicher, der auch Wärme an das Haus abgibt, wenn die Umweltheizung abgeschaltet ist.
Wichtig: Nach der Sperrzeit der Wärmepumpe dauert es etwas, bis die träge Fußbodenheizung die volle Leistung erreicht. Das ist im Rahmen der Planung zu berücksichtigen.
Ist keine Fußbodenheizung vorhanden, sind zum Überbrücken der Sperrzeit einer Wärmepumpe andere Technologien nötig. Infrage kommen dabei Wärmespeicher wie Puffer- oder Schichtladespeicher. Richtig ausgelegt, können diese das Haus auch an richtig kalten Tagen für eine bestimmte Zeit mit Wärme versorgen. Wenn der Strom wieder fließt, muss die Wärmepumpe den Speicher im Heizbetrieb beladen können.
Wer eine neue Wärmepumpe installiert, hat es etwas einfacher. Denn durch die Drosselung fällt die Wärmequelle im Haus nicht komplett weg. Die sogenannten Sperrzeiten lassen sich mit der Wärmepumpe besser überbrücken und eine Überdimensionierung wie zuvor ist nicht mehr erforderlich. Das wirkt sich auch auf die nötigen Speicher aus, die entweder wegfallen oder zumindest kleiner ausgelegt werden können.
Verhängten Energieversorger Sperrzeiten für eine Wärmepumpe, konnte diese zu Spitzenzeiten keinen Strom aus dem Netz ziehen. Als Entschädigung boten Stromanbieter die elektrische Energie in den übrigen Zeiten oft günstiger an. Für eine Wärmepumpe ohne Sperrzeit gab es die speziellen Konditionen nicht. Hier zahlten Hausbesitzer den normalen Strompreis. Seit 2024 hat sich auch das geändert. Dabei gilt grundsätzlich: Wer eine Wärmepumpe netzdienlich betreibt, profitiert immer von reduzierten Kosten. Möglich sind dabei aktuell zwei (ab 2025 sogar drei) Modelle.
Der Anschluss ohne eigenen Zähler (Modell 1) lohnt sich in der Regel für alle mit einem geringen Stromverbrauch (< 4.000 kWh im Jahr) sowie für Haushalte, die auch PV-Strom einsetzen. Ab 2025 wird Modell 1 dann aller Voraussicht nach um den "Dynamik-Baustein" (Modell 3) erweiterbar sein. Ein eigener Wärmepumpenstrom-Tarif (Modell 2) lohnt sich nur dann, wenn der Stromverbrauch hoch ist (> 4.000 kWh). Denn erst dann sind die Einsparungen ausreichend hoch, um die Extrakosten der Wärmepumpenstromzähler auszugleichen.
Wichtig zu wissen: Die neue EVU-Sperrzeit für Wärmepumpen betrifft alle, die ab 2024 eine neue Wärmepumpenheizung oder Split-Klimaanlage installieren. Unternehmen Sie nichts, rechnen Versorger automatisch nach Modell 1 ab. Entscheiden Sie sich für einen Wärmepumpentarif, müssen Sie das bei Ihrem Versorger anmelden.
Verhängen Energieversorger Sperrzeiten für Wärmepumpen, bekommen diese zu bestimmten Zeiten weniger Strom. Auf diese Weise gleichen Versorger die Netzlast aus. Planer müssen diesen besonderen Umstand bereits bei der Auslegung der Anlage berücksichtigen. Die Sperrzeiten sind gesetzlich geregelt und betreffen seit 2024 alle neuen Anlagen. Altanlagen können das bisherige System bis Ende 2028 weiter nutzen (Sperrzeiten) oder dauerhaft vom Bestandsschutz profitieren (Betrieb weiterhin mit Haushaltsstrom ohne Drosselung).
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