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Mit Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen und Darlehen bietet der Staat eine attraktive Förderung der Wärmepumpe. Erhältlich ist diese vor allem für Eigentümer mindestens fünf Jahre alter Bestandsgebäude. Wer neu baut kann die Kosten der Umweltheizung bei der Effizienzhausförderung anrechnen lassen. Doch wie funktioniert das? Wie fallen die Konditionen aus und welche Voraussetzungen sind für eine Förderung der Wärmepumpe zu erfüllen?
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Wer sich für das Heizen mit einer Wärmepumpe entscheidet, bekommt aktuell eine Förderung vom Staat. Besonders nachgefragt ist dabei die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Über diese erhalten Sie einen Zuschuss für den Heizungstausch oder die Erweiterung Ihrer bestehenden Heizung. Die Förderhöhe hängt von der eingesetzten Energiequelle sowie der installierten Technik ab und liegt zwischen 30 und 70 Prozent. Seit 2024 steht hier außerdem ein günstiger Ergänzungskredit zur Verfügung.
Wichtig zu wissen ist, dass die BEG-Mittel bereits vor der Sanierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen sind. Haben Sie diesen Zeitpunkt verpasst, können Sie mit dem Steuerbonus auf eine alternative Förderung der Wärmepumpe zurückgreifen. Diese reduziert Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent, wenn Sie eine mindestens zehn Jahre alte und selbst genutzte Immobilie sanieren.
Geht es um die Förderung der Wärmepumpe im Neubau, erhalten Sie Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese fördert Wärmepumpen zusammen mit den Baukosten des Hauses, wenn Sie die Anforderungen der BEG Neubau erfüllen. Wichtig zu wissen: Aktuell stehen im zugehörigen KfW-Programm 297 keine Mittel zur Verfügung. Die Antragstellung für die Neubauförderung ist daher vorübergehend nicht möglich.
Ob die neue Wärmepumpe thermische Energie aus der Luft, dem Erdreich oder dem Wasser zum Heizen nutzbar macht, spielt erst einmal keine Rolle. Denn die staatliche Förderung gibt es für alle aufgeführten Systeme, ganz gleich, ob Sie Wärme auf das Heizungswasser oder direkt auf die Raumluft übertragen. Bei Letzteren handelt es sich beispielsweise um Luft-Luft-Wärmepumpen, die ohne wasserführendes Heizsystem auskommen. Die wichtigsten Informationen zur Förderung der einzelnen Systeme:
Übrigens: Seit 2024 fördert der Staat auch Wärmepumpen-Hybridheizungen, wenn diese als Kompaktgerät neben der Wärmepumpe beispielsweise auch eine Gasheizung enthalten. Förderbar sind allerdings nur die Mehrkosten des Wärmepumpenanteils, die Pauschal mit 65 Prozent anzunehmen sind.
In Kombination mit anderen Programmen gibt es auch Zuschüsse für Abluftwärmepumpen (Förderung der Lüftung) sowie Brauch- oder Trinkwasser-Wärmepumpen (Umfeldmaßnahme der Heizungsförderung). Gaswärmepumpen unterstützt der Staat hingegen nicht mehr.
Sind Sie noch unschlüssig, welche Wärmepumpe für Ihr Haus und Grundstück die passende ist, gibt Ihnen der Beitrag "Welche Wärmepumpe passt zu meinem Haus" umfassende Auskunft.
Die BEG- oder KfW-Förderung der Wärmepumpe erhalten Sie für die Sanierung mindestens fünf Jahre alter Gebäude. Erfüllen Sie die Mindestanforderungen, vergibt der Staat Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Setzen Sie auf das Erdreich oder das Grundwasser als Wärmequelle, steigt der Wärmepumpenzuschuss um fünf Prozent an, sodass der Staat insgesamt 35 Prozent der angefallenen Investitionskosten erstattet. Gleiches gilt für den Einsatz natürlicher Kältemittel. Arbeitet die neue Wärmepumpe mit R290, R600a, R1270, R717, R718 oder R744 steigt die Basisförderung ebenfalls auf 35 Prozent an.
Wichtig zu wissen: Die Förderung der Wärmepumpe können seit 2024 nur noch Eigentümer von Gebäuden beantragen. Mieter und Personen mit Wohnrecht oder Nießbrauch sind hingegen nicht antragsberechtigt. Auch Ausnahmen für eigentumsähnliche Wohnverhältnisse sieht die BEG-EM-Richtlinie hier nicht vor.
Als selbstnutzende Eigentümer, die ein eigenes Haus oder eine Wohnung darin als alleinigen Wohnsitz oder als Erstwohnsitz nutzen, stehen Ihnen außerdem folgende Boni zur Verfügung:
Kombinieren Sie alle Bonus-Angebote, gilt ein Förderhöchstsatz von 70 Prozent.
Sind Sie Besitzer eines Mehrfamilienhauses und nutzen nur eine Wohnung darin selbst, stehen Ihnen die Boni für die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit zur Verfügung. Für alle darüber hinaus anfallenden Ausgaben gilt hingegen der Basisfördersatz mit Wärmepumpen-Bonus (optional).
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Wie hoch die Förderung der Wärmepumpe tatsächlich ausfällt, hängt von den anrechenbaren Kosten ab. Diese liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für jede weitere steigen sie um je 15.000 Euro (zweite bis sechste Wohneinheit) bzw. 8.000 Euro (ab der siebten Wohneinheit) an. Geht es um die Wärmepumpenförderung in einem Einfamilienhaus, sind also Zuschüsse in Höhe von 9.000 bis 21.000 Euro möglich. In Nichtwohngebäuden gibt es ebenfalls eine Staffelung, die dann jedoch von der beheizten Fläche abhängt.
Bitte beachten Sie: Seit 2024 stehen Ihnen die anrechenbaren Kosten nur noch einmal zur Verfügung. Hier unterscheidet sich die KfW-Heizungsförderung von der BAFA-Förderung für Arbeiten am Gebäude. Denn bei dieser können Sie den Kostenrahmen in jedem Kalenderjahr erneut komplett ausschöpfen.
Bekommen Sie einen Zuschuss für die neue Wärmepumpe, können Sie diesen mit einem Ergänzungskredit der KfW kombinieren. Letzteren gibt es in einer Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Liegt Ihr Haushaltseinkommen nicht über 90.000 Euro pro Jahr, profitieren Sie dabei außerdem von besonders günstigen Konditionen.
Seit 2024 beantragen Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dazu benötigen Sie:
Liegen all diese Unterlagen vor, beantragen Sie die Wärmepumpenförderung online über das KfW-Portal "Meine KfW". Direkt nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie einen Ergänzungskredit beantragen oder direkt mit der Sanierung beginnen.
Übrigens: Sanieren Sie ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen? In diesem Fall beantragen Sie zunächst die Basisförderung mit Effizienz- und Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. Danach stellen Sie einen Zusatzantrag für den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus. Letztere bekommen Sie für die selbst genutzte Wohneinheit (maximal eine Wohneinheit im Haus).
Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erstellt Ihr Fachhandwerker eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese reichen Sie zusammen mit allen Rechnungen sowie Nachweisen bei der KfW ein, um die Förderung der Wärmepumpe ausgezahlt zu bekommen.
Die Antragstellung über das KfW-Portal "Meine KfW" war nicht vom ersten Tag an möglich. Während zu Beginn nur Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser Anträge stellen konnten, dürfen inzwischen nahezu alle Antragsberechtigten die Förderung beantragen. Dazu gehören:
Einzige Ausnahme bleiben Kommunen, für die die Antragstellung aller Voraussicht nach ab November 2024 freigeschaltet wird.
Um Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden, erlaubt der Gesetzgeber zudem eine nachträgliche Beantragung bis zum 30. November 2024, wenn Sie spätestens am 31. August 2024 mit einer Maßnahme beginnen. Da Sie dabei erst nach Abschluss aller Arbeiten erfahren, ob Sie die Förderung der Wärmepumpe tatsächlich erhalten, ist die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn zu empfehlen.
Erste Auszahlung seit Oktober 2024: Seit Ende September 2024 können Fachhandwerker und Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen. Selbstnutzende Eigentümer haben damit seit 30. September 2024 die Möglichkeit, Ihre Nachweise im KfW-Portal einzustellen, um die Zuschüsse zu erhalten. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können.
Schwere Regenfälle haben im Frühjahr 2024 große Schäden in ganz Deutschland verursacht. Besonders betroffen waren dabei Landstriche in Bayern und Baden-Württemberg. Um den Opfern der Katastrophe schnell und unbürokratisch zu helfen, führte der Staat mehrere Vereinfachungen bei der BEG-Förderung ein. Diese betreffen folgende Punkte:
Wie Sie die Ausnahmen für sich nutzen, erfahren Sie im jeweiligen Antragsprozess der BEG bei BAFA oder KfW.
Um die BEG oder den Steuerbonus für die Sanierung nutzen zu können, muss Ihre neue Heizung einige Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten stellen wir im Folgenden zusammen:
Seit 2024 gelten höhere Anforderungen an die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Effizienz. Wärmepumpen müssen seither außerdem leiser sein. Ab 2025 sind zertifizierte Smart-Meter-Gateways Pflicht und ab 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die auf natürliche Kältemittel setzen. Einen Überblick über förderfähige Umweltheizungen gibt die Liste förderbarer Wärmepumpen.
Alternativ zur KfW-Förderung der Wärmepumpe steht Sanierern mindestens zehn Jahre alter und selbst genutzter Häuser ein Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, können Sie Ihre Einkommensteuerlast verteilt über drei Jahre um bis zu 40.000 Euro senken. Der Fördersatz liegt bei 20 Prozent der Kosten, wobei sich auch Ausgaben für neue Fenster, Türen oder Dämmarbeiten anrechnen lassen.
Genau wie bei der KfW-Förderung der Wärmepumpe sind auch für den steuerlichen Sanierungsbonus hohe Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Erreichen Sie diese nicht, bleibt Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative. Diesen gibt es für Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten an selbst genutzten Immobilien. Anrechnen lassen sich dabei 20 Prozent der Handwerkerkosten, die auf maximal 6.000 Euro pro Jahr gedeckelt sind.
Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung oder die steuerliche Förderung der Handwerkerlohnkosten für sich nutzen? Dann beantragen Sie Fördergelder für die neue Umweltheizung und andere Maßnahmen nachträglich über Ihre Einkommenssteuererklärung. Geht es um den Sanierungsbonus, benötigen Sie dazu eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Finanzamts. Für den Handwerkerbonus sind lediglich Rechnungen über die angefallenen Lohnkosten und Überweisungsbelege einzureichen.
Für Neubauten vergibt die KfW-Fördermittel aus der BEG Neubau. Diese gibt es für klimafreundliche, effiziente und nachhaltige Gebäude mit einer besonders hohen Energieeffizienz. Erfüllen Sie die technischen Vorgaben, erhalten Sie zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung der gesamten Baukosten, wobei sich die Ausgaben der Umweltheizung mit anrechnen lassen.
Kommt die KfW-Förderung der Wärmepumpe für Sie infrage, beantragen Sie die Mittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über Ihre Hausbank. Diese übermittelt alle Unterlagen an die KfW und zahlt die Kreditsumme letztlich auch aus.
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Mit Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen und Darlehen stellt der Staat Fördergelder für eine Wärmepumpe bereit. Die attraktivste Unterstützung verspricht dabei die BEG-EM-Förderung im Bestand. Wer diese für eine Sanierung zu spät beantragt hat, kann mit dem Steuerbonus auf eine Alternative ausweichen. Handelt es sich stattdessen um einen Neubau, vergünstigen KfW-Darlehen den Einbau. Voraussetzung ist dann allerdings der Bau besonders effizienter und klimafreundlicher Gebäude.
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