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Entscheiden Sie sich für eine neue Solarthermieanlage, erhalten Sie Fördermittel vom Staat. Das gilt vor allem für Sanierer, die zwischen Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen wählen können. Wer neu baut und dabei den Effizienzhausstandard 40 NH erreicht, bekommt ebenfalls eine Förderung für die Solarthermie. Erhältlich sind dabei zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen. Wie hoch die Konditionen ausfallen und wie Sie Fördermittel für eine thermische Solaranlage beantragen, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
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Geht es um eine Sanierung, bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) die attraktivste Förderung der Solarthermie. Denn sie stellt Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent in Aussicht, die Besitzer mindestens fünf Jahre alter Häuser über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen können. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer, die in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude eine Solarthermieanlage nachrüsten. Mieter, Pächter oder Personen mit Wohnrecht können selbst hingegen keine Anträge stellen.
Wer eine eigene Immobilie (Haus oder Wohnung) als Erst- oder Hauptwohnsitz selbst nutzt, kann die Basis-Förderung der Solarthermie deutlich aufstocken. Möglich ist das mit einem der folgenden Bonus-Angebote:
Wer beide Bonus-Angebote in Anspruch nimmt, erhält insgesamt eine Förderung der Solarthermie in Höhe von 70 Prozent.
Bleibt trotz hoher Zuschussförderung ein Finanzierungsbedarf offen, lässt sich dieser seit 2024 mit einem optionalen Ergänzungskredit decken. Diesen gibt es in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, wobei sich auch Kosten anderer Sanierungsmaßnahmen anrechnen lassen. Voraussetzung für das Förderdarlehen ist eine bestätigte Zuschussförderung.
Ganz gleich, ob Sie nur das Trinkwasser erwärmen oder die Solarthermie auch zur Heizungsunterstützung einsetzen: Förderung erhalten Sie in beiden Fällen. Voraussetzung ist, dass die neuen Kollektoren die technischen Mindestanforderungen erfüllen und bestenfalls in der Liste förderbarer Solarkollektoranlagen aufgeführt sind.
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Von der Förderung für die Solarthermie profitieren Sie auch dann, wenn Sie diese mit einer neuen oder bestehenden Heizung für fossile Energieträger kombinieren. Während dabei nur die Kosten der thermischen Solaranlage förderbar sind, lassen sich bei der Verbindung mit anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Hybridheizung) die gesamten Sanierungskosten anrechnen. Das gilt zum Beispiel bei der Kombination mit:
Die Förderkonditionen ändern sich dabei nicht. Denn seit 2024 sind diese für alle förderbaren Heizsysteme gleich.
Möchten Sie die Förderung der Solarthermie in Anspruch nehmen, lassen sich für die erste Wohneinheit Kosten von bis zu 30.000 Euro anrechnen. Diese steigen um je:
Eine ähnliche Staffelung gibt es auch im Nichtwohnbereich, wobei dort die beheizte Fläche ausschlaggebend für die Höhe der anrechenbaren Kosten ist.
Neben den Kosten der Solarthermieanlage können Sie bei der Förderung übrigens auch Ausgaben für zahlreiche Umfeldmaßnahmen geltend machen. Dazu gehören: :
Schwere Regenfälle haben im Frühjahr 2024 große Schäden verursacht. Besonders betroffen waren Bayern und Baden-Württemberg. Um den Opfern schnell und unbürokratisch zu helfen, führte der Staat mehrere Vereinfachungen bei der BEG-Förderung ein. Diese betreffen folgende Punkte:
Wie Sie die Ausnahmen für sich nutzen, erfahren Sie im jeweiligen Antragsprozess der BEG bei BAFA oder KfW.
Den KfW-Zuschuss für die Solarthermie beantragen Sie vor dem Beginn der Maßnahme über das Portal "Meine KfW" der Förderbank. Dazu benötigen Sie:
Nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie dann einen Ergänzungskredit bei Ihrer Hausbank beantragen oder direkt mit der Sanierung beginnen. Für die Umsetzung haben Sie 36 Monate Zeit - eine Verlängerung der Bewilligungsfrist ist nicht möglich.
Sanieren Sie ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen? In diesem Fall beantragen Sie zunächst die Basisförderung mit Effizienz- und Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. Danach stellen Sie einen Zusatzantrag für den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus. Letztere bekommen Sie für die selbst genutzte Wohneinheit (maximal eine Wohneinheit im Haus).
Die Antragstellung über das KfW-Portal "Meine KfW" war nicht vom ersten Tag an für alle möglich. Während zu Beginn nur Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser Anträge stellen konnten, dürfen inzwischen nahezu alle Antragsberechtigten die Förderung beantragen. Dazu gehören:
Einzige Ausnahme bleiben Kommunen, für die die Antragstellung aller Voraussicht nach ab November 2024 freigeschaltet wird.
Um Verzögerungen bei der Antragstellung zu vermeiden, erlaubt der Gesetzgeber zudem eine nachträgliche Beantragung bis zum 30. November 2024, wenn Sie spätestens am 31. August 2024 mit einer Maßnahme begonnen haben. Da Sie dabei erst nach Abschluss aller Arbeiten erfahren, ob Sie die Förderung der Wärmepumpe tatsächlich erhalten, ist die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn zu empfehlen.
Seit Ende September 2024 können Fachhandwerker und Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen. Selbstnutzende Eigentümer haben damit seit 30. September 2024 die Möglichkeit, Ihre Nachweise im KfW-Portal einzustellen, um die Zuschüsse zu erhalten. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können.
Die staatliche Förderung der Solarthermie ist mit technischen Mindestvoraussetzungen verbunden. Wir stellen die wichtigsten zusammen:
Keine Förderung gibt es für Solarkollektoren wie Schwimmbadabsorber, die über keine transparente Abdeckung auf der Frontseite verfügen.
Haben Sie den Antragszeitpunkt bei der KfW verpasst, können Sie die steuerliche Förderung der Solarthermie in Anspruch nehmen. Entscheiden Sie sich dafür, reduziert das Finanzamt Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent der Sanierungskosten, wobei auch Ausgaben für Maßnahmen an der Gebäudehülle anrechenbar sind. Insgesamt liegt die Vergünstigung bei maximal 40.000 Euro, die Sie über drei Jahre verteilt steuerlich geltend machen können. Voraussetzung ist, dass es sich um Sanierungsarbeiten an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus handelt.
Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen für die staatliche Förderung nicht, können Sie zumindest die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Jedes Jahr lassen sich auf diese Weise Ausgaben von bis zu 6.000 Euro berücksichtigen. Bei einem Fördersatz von 20 Prozent sinkt Ihre Steuerlast dabei um bis zu 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung für die alternative Förderung der Solarthermie ist, dass es sich um die Sanierung einer selbst genutzten Immobilie handelt.
Möchten Sie ein Angebot zur steuerlichen Förderung der Solarthermie nutzen, beantragen Sie die Vergünstigungen nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung. Während Sie für den Handwerkerbonus die Lohnkosten nachweisen müssen, benötigen Sie für den Sanierungsbonus eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster des Bundesfinanzministeriums.
Geht es um einen Neubau, erhalten Sie Fördermittel für Solarthermieanlagen nur im Rahmen der Effizienzhausförderung. Erhältlich sind dabei Darlehen aus dem Programm 297 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die mit günstigen Konditionen zu bekommen sind. Voraussetzung ist der Bau eines Effizienzhauses der Stufe 40, das hohe Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus erfüllt. Halten Sie diese Vorgaben ein, beantragen Sie die Förderung vor Maßnahmenbeginn über Ihre Hausbank.
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