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Solarpflicht ab 2022 für Bauherren und Sanierer

  • von Alexander Rosenkranz
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Berlin und Baden-Württemberg machen es vor – weitere Bundesländer könnten folgen: Die Rede ist von der Solarpflicht, die bereits in einigen Teilen Deutschlands beschlossen wurde. Sie verpflichtet Bauherren und teilweise auch Sanierer dazu, Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen auf dem Dach zu installieren. Die Technik macht kostenfreie Solarenergie nutzbar und hilft dabei, die CO2-Ziele der Bundesregierung einzuhalten. Doch was ist eine Solarpflicht? Wer ist betroffen und wie lassen sich die Vorgaben der Solargesetze erfüllen?  

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Berliner Solargesetz fordert Solartechnik ab 2023

In Berlin hat die Sonne einen großen Stellenwert, denn nach dem Masterplan „SolarCity“ soll sie 2050 mindestens 25 Prozent des städtischen Strombedarfs decken. Zu erreichen ist das hohe Ziel jedoch nur, wenn alle mit anpacken. Ein Grund, aus dem das Land eine Solarpflicht für privat genutzte Gebäude einführt. Sie ist im Solargesetz Berlin geregelt und gilt ab 01. Januar 2023.

Solar auf dem Dach: Pflicht gilt für neue und bestehende Gebäude 

Das Berliner Solargesetz fordert Bürger dazu auf, bei jedem Neubau und bei jeder grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaikanlage zu installieren. Wie groß die Anlagen sein müssen, hängt dabei von der Dachfläche ab, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • Neubau: 30 Prozent der Bruttodachfläche (gesamte Dachfläche, die ein Gebäude überdacht einschließlich Dachüberstand, jedoch ohne Dachrinne)
  • Umbau: 30 Prozent der Nettodachfläche (Bruttodachfläche abzüglich nicht nutzbarer Flächen wegen Verschattung, Dachaufbauten, Dachfenstern, anderer Dachnutzungen oder Ausrichtung nach Norden)

Darüber hinaus gilt eine Leistungsbegrenzung bei wesentlichen Umbauten, nach der Photovoltaikanlagen im Bestand nicht mehr als drei (Ein- und Zweifamilienhäuser) oder sechs Kilowatt (Mehrfamilienhäuser) leisten müssen. Bei Nichtwohngebäuden gilt eine Grenze von sechs Kilowatt, die nicht überschritten werden muss.

Erfüllungsoptionen und Ausnahmen von der Solarpflicht

Wer eine Solarthermieanlage oder eine Fassaden-PV-Anlage installiert, kann auf die Dachanlage verzichten. Gänzlich ausgenommen von der Solarpflicht in Berlin sind Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Rentiert sich die Installation einer Photovoltaikanlage aufgrund besonderer Gegebenheiten nicht, sind ebenfalls Befreiungen möglich.

© Palatinate Stock / Shutterstock.com

Solarpflicht in BW kommt ab 2022 in zwei Schritten

Baden-Württemberg will bereits 2040 die Klimaneutralität erreichen und setzt dabei genau wie Berlin auf die Sonne. Letztere soll einen großen Teil des Energiebedarfs decken und viel CO2 einsparen. Ein novelliertes Klimaschutzgesetz, welches bei Neubau und Dachsanierung Solar zur Pflicht macht, hilft dabei.

Klimaschutzgesetz enthält Pflicht zur Photovoltaikanlagen-Installation

Ab 01. Mai 2022 ist Solar bei jedem Neubau Pflicht, wenn es zur Solarnutzung geeignete Dachflächen gibt. Im Januar 2023 greifen die Vorgaben dann auch für wesentliche Dachsanierungen im Bestand. So fordert es der Entwurf des neuen  Klimaschutzgesetzes, bei dem es sich um das fortschrittlichste seiner Art in Deutschland handeln soll. Genau wie in Berlin ist auch hier davon auszugehen, dass Bauherren und Sanierer die Solarpflicht ebenso mit einer Solarthermieanlage erfüllen können. Für wirtschaftlich nicht rentable Anlagen sollen darüber hinaus Befreiungen möglich sein.

Solar in Baden-Württemberg bereits für Nichtwohngebäude Pflicht

Schon die aktuelle Version des Klimaschutzgesetzes fordert Bauherren zum Handeln auf. Photovoltaikanlagen sind dabei ab 01. Januar 2022 immer dann Pflicht, wenn es um die Errichtung von Nichtwohngebäuden oder größeren Parkplätzen geht.

Deutschlandweite Solarpflicht ab 2023 im Gespräch 

Was in Berlin und Baden-Württemberg bereits beschlossen wurde, könnte in Zukunft auf ganz Deutschland zu kommen. Denn auch auf Bundesebene prüfen Abgeordnete derzeit, wie sich eine solche Solarpflicht umsetzen ließe. Ein Beispiel dafür ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden“, das sogenannte Solaranlagenausbaubeschleunigungsgesetz (kurz: SolarBeschlG).

Es sieht eine deutschlandweite Pflicht zur Installation von Solarstromanlagen vor und gilt für Neubau- und Sanierungsvorhaben. Ausnahmen gäbe es demnach für unwirtschaftliche Anlagen, Gebäude, die bereits Solartechnik nutzen und technisch nicht realisierbare Solarsysteme.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Die Photovoltaik zur Pflicht machen, CO₂ einsparen und Klimaneutralität erreichen: Das ist das Ziel, welches Landesregierungen mit der Solarpflicht verfolgen. Die entsprechenden Gesetze in Berlin und Baden-Württemberg betreffen Bau- sowie Sanierungsvorhaben und fordern die Installation solartechnischer Anlagen teilweise schon ab 2022. Mit dem Solaranlagenausbaubeschleunigungsgesetz könnte in Zukunft eine bundesweit einheitliche Regelung folgen.

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