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Mit der Bundesförderung für Corona-gerechte raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) unterstützte der Staat Maßnahmen zur Um- und Aufrüstung bestehender Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden. Die Förderrate lag bei maximal 80 Prozent. Mittlerweile ist der Förderzeitraum jedoch abgelaufen. Die Antragstellung war bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Die folgenden Angaben haben dadurch keine Gültigkeit mehr.
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Wichtiger Hinweis: Da die Antragstellung nur bis zum 31. Dezember 2021 möglich war, haben die folgenden Angaben keine Gültigkeit mehr. Fördermittel gibt es alternativ über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Im Beitrag Förderung der Lüftung informieren wir darüber.
Im öffentlichen Leben müssen viele Menschen tagtäglich auf engem Raum zusammenkommen – sei es für die Arbeit, zur Kindererziehung oder zur medizinischen Versorgung. An Versammlungsstätten ist es erforderlich, für die Zu- und Abführung von Luft sowie ihre gleichmäßige Verteilung zu sorgen. Unzureichende Lüftung hat nicht nur unmittelbare gesundheitliche Auswirkungen, sondern steigert das Infektionsrisiko bei potenziell in Umlauf befindlichen Viren. Hier schaffen raumlufttechnische Anlagen Abhilfe. RLT-Anlagen sind fest im Gebäude installiert und verfügen über ein an die Bedingungen vor Ort angepasstes Luftkanalsystem. Dadurch sorgen sie dafür, dass sich viele Menschen dauerhaft und gefahrlos im Innern aufhalten können, ohne gesundheitliche Schäden davonzutragen.
Lüftungsgeräte sind im Vergleich zur Fensterlüftung klar im Vorteil, was die Reduzierung von Ansteckungsgefahren durch Aerosole betrifft. Das hat eine aktuelle Studie erwiesen, die in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin entstanden ist (Stand: Oktober 2021). Grund ist der Einfluss jahreszeitlicher Bedingungen auf das Fensterlüften. Wind- und Temperaturverhältnisse können den Luftaustausch durch geöffnete Fenster stark einschränken. Dagegen sind Lüftungsgeräte viel zuverlässiger in der Lage, die Konzentration gesundheitsgefährdender Partikel in der Raumluft zu senken. Handelt es sich zusätzlich um Geräte mit Wärmerückgewinnung, hat die automatisierte Lösung auch in Sachen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit die Nase vorn.
Neben der Frischluftversorgung übernehmen raumlufttechnische Anlagen je nach Bedarf weitere Aufgaben. So kann mit ihrer Hilfe die Temperatur und die Feuchtigkeit der Luft geregelt werden. Streng genommen ist von einer RLT-Anlage nur dann die Rede, wenn das System eine der folgenden Funktionen übernimmt:
Zu den raumlufttechnischen Anlagen zählen Klimaanlagen ebenso wie bloße Umluftanlagen, die ohne Außenluftanschluss arbeiten und die Luft lediglich zirkulieren lassen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie mit Ventilatoren Arbeiten und ein gewisses Niveau an Luftreinheit sicherstellen. Nichtwohngebäude, die mit einer solchen RLT-Anlage ausgestattet sind und öffentlich genutzt werden, fallen unter die Bundesförderung für raumlufttechnische Anlagen.
Seit dem 20. Oktober 2020 unterstützt der Staat mit der Bundesförderung für raumlufttechnische Anlagen die Auf- und Umrüstung an bestehenden, stationären RLT-Anlagen. Am 2. April 2021 wurde das Programm als “Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung” neu aufgelegt. Die Novellierung verfolgt das Ziel, die Förderberechtigung auf Schulen, Kitas und Pflegeheime auszuweiten, die sich in privater Trägerschaft befinden. Die Bandbreite an Maßnahmen, die sich fördern lassen, ist breiter geworden. Um die Förderung zu erhalten, gelten weiterhin bestimmte Voraussetzungen.
Die Förderung für stationäre RLT-Anlagen ist vom Bund zum 11. Juni 2021 wie folgt erweitert worden: Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren können sich den erstmaligen Einbau von stationären Anlagen im Programm "Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen" fördern lassen. Die Neuerung dient dazu, das Pandemie-Geschehen zu bekämpfen. Allerdings ist die Antragstellung auf das Ende des Jahres befristet – eine gute Gelegenheit für Kindergärten, Horte und ähnliche Einrichtungen, jetzt einen Neueinbau vorzunehmen.
Wichtig zu wissen: Konkret werden nur Anlagen mit Wärmerückgewinnung gefördert. Die Antragstellung muss bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen. Für Maßnahmen im Rahmen der Bundesregelung zu Kleinbeihilfen 2020 ist der letzte Stichtag der 31. November 2021.
Im Unterschied zur Förderung für die Wohnraumlüftung ist das Programm für stationäre raumlufttechnische Anlagen dem öffentlichen Bereich vorbehalten. Mindestens einer der Räume, die über die Anlage versorgt werden, muss für regelmäßige Ansammlungen von Menschen genutzt und durch einen Regelluftvolumenstrom von mindestens 400 Kubikmeter pro Stunde (m³/h) versorgt werden. Damit eine RLT-Anlage unter die Förderung fällt, muss sie außerdem in einer der folgenden Einrichtungen verbaut sein:
Ein wichtiges Detail der RLT-Anlagen-Förderung wird häufig übersehen: Sie betrifft nur bestehende und bereits verbaute Anlagen, die im Sinne des Infektionsschutzes auf- und umgerüstet werden. Die Neuanschaffung kompletter RLT-Anlagen fällt ebensowenig unter die förderfähigen Maßnahmen wie eine Lüftungsanlagen-Wartung oder Instandhaltung.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) listet konkrete Maßnahmen auf, die gefördert werden können. Für RLT-Anlagen gilt, dass sie über eine Wärmerückgewinnung verfügen müssen. Folgende Anwendungsfälle finden Berücksichtigung.
Darüber hinaus sind in den förderfähigen Kosten auch Umfeldmaßnahmen enthalten, beispielsweise die Handwerkerkosten.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Förderung in Form eines Zuschusses über das BAFA, und zwar in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximale Förderbetrag beträgt 200.000 Euro pro raumlufttechnischer Anlage. Dabei ist zu beachten, dass ein gewisser Mindestbetrag ausgegeben werden muss, damit ein Anspruch auf Förderung besteht. Die folgende Tabelle gibt ein kurzen Überblick:
MAßNAHME | MINDESTBETRAG | |
---|---|---|
Filter, Umluftreduzierung, Erhöhung der Frischluftzufuhr | 2.000 Euro | |
Alle anderen Maßnahmen | 5.000 Euro |
Um einen sauberen und unbedenklichen Betrieb raumlufttechnischer Anlagen sicherzustellen, gelten gesetzliche Vorgaben. Diese betreffen insbesondere das Hygienemanagement und die Wartung. Die BAFA-Förderung empfiehlt, die entsprechenden Maßnahmen bereits bei der Umsetzung mit einfließen zu lassen, zum Beispiel in Form von Sichtkontrollen und sachgemäßer Lagerung und Montage der Komponenten. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, drohen spätestens bei der Inspektion Schwierigkeiten.
Eine Hygieneinspektion nach Richtlinie VDI 6022 ist für alle RLT-Anlagen Pflicht. Sie wird in Form von regelmäßigen Hygieneinspektionen alle zwei Jahre geprüft. Erstmalig erfolgt die Erstinspektion direkt nach Fertigstellung der Corona-gerechten Umrüstung.
Die Einhaltung der hygienischen Anforderungen von Richtlinie VDI 6022 müssen anhand einer Fachunternehmererklärung nachgewiesen werden. Das BAFA gibt hierfür eine Musterbescheinigung vor. Das Fachunternehmen, welches die Maßnahmen durchführt, muss diese ausfüllen, denn für eine Förderung ist sie zusammen mit allen anderen übrigen Antragsunterlagen letztlich nachzureichen.
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