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Das Lüftungskonzept ist ein Plan, der eine ausreichende Belüftung von Wohnungen oder Häusern sicherstellen soll. Es wird bei einem Neubau oder einer Sanierung erstellt und legt die benötigten technischen Maßnahmen zum Schutz vor Feuchte fest. Wann ein Lüftungskonzept zur Pflicht wird, welche Maßnahmen es vorschlägt und was die Berechnung kostet, erklären wir in diesem Beitrag.
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Moderne Gebäude sind heute so dicht, dass Außenluft von selbst kaum hindurchströmen kann. Das sorgt zwar für sinkende Heizkosten, birgt aber auch Gefahren. Denn ohne ausreichenden Luftwechsel steigt die Feuchtigkeit im Raum und Schimmel kann entstehen. Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 beschreibt ein Vorgehen, bei dem Experten prüfen, wie viel Luft tatsächlich durch das Haus zirkuliert. Ist es zu wenig, um die von Menschen, Tieren oder Pflanzen abgegebene Feuchte zu regulieren, sind entsprechende Maßnahmen zu treffen. Wichtig ist, dass die sogenannte Lüftung zum Feuchteschutz immer unabhängig von den Nutzern gewährleistet sein muss. Regelmäßiges Stoßlüften über die Fenster ist dabei keine Option.
Während das Lüftungskonzept bei einem Neubau ohnehin zu erstellen ist, fordert der Gesetzgeber den Plan auch bei einer Sanierung. Zumindest dann, wenn:
Hintergrund ist, dass sich die physikalischen Bedingungen im Haus durch die genannten Maßnahmen stark verändern. Während im Altbau ausreichend Luft durch undichte Fenster oder Dachflächen zirkulieren kann, funktioniert das nach der Modernisierung nicht in jedem Fall. Die Folge können Schimmel oder andere feuchtebedingte Bauschäden sein.
Zur Umsetzung sieht die Norm DIN 1946-6 vier Lüftungsstufen vor. Diese sind die:
Die Lüftung zum Feuchteschutz stellt die Mindestanforderung im Lüftungskonzept dar und muss unabhängig der Nutzer laufen. Der benötigte Luftwechsel ist dabei vom energetischen Zustand des Gebäudes abhängig.
Die zweite Lüftungsstufe ist die reduzierte Lüftung. Sie wird auch Mindestlüftung genannt und soll Schadstoffe sowie Feuchtelasten abführen, wenn die Nutzer zeitweise abwesend sind. Die reduzierte Lüftung muss weitestgehend ohne Zutun der Nutzer sichergestellt sein.
Sind die Bewohner zu Hause, steigt die Konzentration von Gerüchen, Schadstoffen und der Feuchtigkeit in der Luft. Diese zu regulieren ist die Aufgabe der Nennlüftung, bei der auch die Fensteröffnung anrechenbar ist.
Die Intensiv- oder Partylüftung ist die Lüftungsstufe mit dem größten Luftwechsel. Sie kommt immer dann zum Tragen, wenn die Belastung zum Beispiel durch viele Personen besonders hoch ist. Auch hier dürfen Hausbesitzer mit dem Fenster nachhelfen.
Haben Experten ermittelt, dass der natürliche Luftwechsel zu klein ist, müssen Verbraucher oft eine Wohnraumlüftung nachrüsten. Je nach Anforderung im Lüftungskonzept haben sie dabei die Wahl zwischen einer freien, einer ventilatorgestützten Lüftung oder Kombinationen aus beiden Systemen.
Die freie Lüftung funktioniert ohne mechanische Hilfsmittel. Sie besteht aus speziellen Durchlässen in Fenstern oder Außenwänden, die kontinuierlich etwas Luft hindurch lassen. Anders als bei undichten Fenstern sind die Elemente dabei jedoch so konstruiert, dass auch bei starkem Wind nur die benötigte Luftmenge ins Gebäude strömt. Muss die Lüftungstechnik höhere Anforderungen (Hygiene, Schallschutz) erfüllen, kommt die freie Lüftung meist nicht infrage.
Die ventilatorgestützte Lüftung beschreibt ein System, bei dem die Luft mit mechanischem Antrieb kontrolliert durch ein Haus oder eine Wohnung zirkuliert. Möglich ist das zum Beispiel mit einer Abluftanlage oder einer kombinierten Zu- und Abluftanlage. Während es beide Systeme in zentraler oder dezentraler Ausführung gibt, sorgt die Wärmerückgewinnung zusätzlich für sinkende Energiekosten. Die Technik nutzt dabei einen Großteil der Abluftwärme, um die kalte Außenluft vorzuwärmen. Möglich ist das in dieser Form jedoch nur in Zu- und Abluftanlagen.
Die Kosten, die ein Experte für die nötigen Berechnungen veranschlagt, hängen in der Regel von der Größe des Gebäudes ab. Während Hausbesitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit rund 300 bis 400 Euro rechnen müssen, kostet das Lüftungskonzept für Gebäude mit drei bis sechs Wohnungen meist 500 bis 800 Euro. Eine zuverlässige Auskunft geben in jedem Fall Energieberater oder Planer für haustechnische Anlagen, die das Konzept auch erstellen.
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