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Die Wohnraumlüftung: Förderung im Überblick

  • von Alexander Rosenkranz
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Mit der Wohnraumlüftungs-Förderung unterstützt Sie der Staat bei dem Einbau einer Lüftungsanlage. Ihnen stehen günstige Darlehen sowie Zuschüsse zur Verfügung. Dabei können Sie sich die Lüftung unter anderem als Einzelmaßnahme fördern lassen. Ebenso möglich ist der Einbau einer solchen Anlage bei einer Komplettsanierung oder als eine Maßnahmen unter vielen bei dem Bau oder Kauf eines Effizienzhauses. Für welche Anlagen die Förderung infrage kommt und auf welche technischen Voraussetzungen Sie achten sollten, lesen Sie im folgenden Beitrag.  

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Wohnraumlüftung als Einzelmaßnahme bezuschussen lassen

Seit 2021 steht eine Förderung für die Wohnraumlüftung als BEG EM (Einzelmaßnahme) zur Verfügung. Doch was bedeutet das? Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen Sie einen Antrag auf eine Zuschussförderung. Es können bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Der Basis-Fördersatz liegt bei 15 Prozent. Sollte die Maßnahme einen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzen, können Sie mit weiteren fünf Prozent rechnen. Die Richtlinie umfasst den Einbau, Austausch und die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, inklusive Wärme- beziehungsweise Kälterückgewinnung.  

Wichtig für die BAFA-Förderung der Wohnraumlüftung  

Die Fördermittel sind noch vor dem Beginn der Bauarbeiten mit einem  Energie-Effizienz-Experten zu beantragen. Dies erfolgt über das BAFA-Onlineportal.  Wichtig zu wissen ist außerdem, dass das förderfähige Mindest-Investitionsvolumen bei 300 Euro liegt. Zudem sind die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Jahr nach oben hin auf 30.000 Euro (60.000 Euro mit iSFP) gedeckelt.

Was zählt zu den förderfähigen Kosten?

Neben der eigentlichen Anlage, also den Materialkosten, gehören weitere Faktoren zu den sogenannten förderfähigen Kosten, die Sie bei der Antragstellung und dem Einreichen der Unterlagen entsprechend berücksichtigen sollten. Dazu zählen die folgenden Kosten:

  • fachgerechter Einbau 
  • Inbetriebnahme
  • erforderliche Umfeldmaßnahmen
  • Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen
© VadimGuzhva / Fotolia

Wohnraumlüftung: Förderung für Effizienzhäuser

Geht es um Fördermittel für  Lüftungsanlagen,  haben Sie zudem die Möglichkeit, diese über die  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. So bekommen Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss für Maßnahmen zur Durchführung einer energetischen Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) oder ein Darlehen ohne zusätzliche Vergünstigungen für den Kauf oder Bau eines solchen (KfW 297). Die Kosten für die Lüftungstechnik lassen sich dabei anrechnen. In Abhängigkeit davon, welche Effizienzhausstufe erreicht wird, liegt der Tilgungszuschuss zwischen fünf und 45 Prozent. Die Antragstellung erfolgt vor Durchführung der Maßnahmen bei der eigenen Hausbank gemeinsam mit einem Energie-Effizienz-Experten.    

Wohnraumlüftung mit Förderung für den Neubau finanzieren

Die Förderung der Lüftung im Neubau ist beim Kauf sowie Bau eines Effizienzhauses möglich. Fördermittel werden dabei nur für hocheffiziente Neubauten gewährt. Diese müssen die Anforderungen erfüllen, die an ein Effizienzhaus 40 mit "Qualitäts­siegel Nachhaltiges Gebäude Plus"  gestellt werden. Erfüllen Sie die Fördervoraussetzungen, liegt der maximale Kreditbetrag bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Kosten für Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung sind in diesem Zuge mit förderfähig.

Kreditförderung für die ganzheitliche Sanierung

Wird durch eine energetische Sanierung mindestens der Effizienzhaus-Standard 85 erreicht, fördert die KfW das Vorhaben mit einem Kreditbetrag von 120.000 beziehungsweise 150.000 Euro je Wohneinheit. Die höhere Kreditsumme ist möglich, wenn zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) erreicht wird.  

Effizienzhaus-StandardTilgungszuschuss  mit Boni (EE-Klasse; NH-Klasse; WPB-Bonus; SerSan-Bonus)  
4020 %45 %
5515 %40 %
7010 %25 %
855 %10 %
Denkmal5 %10 %

(EE-Klasse = Erneuerbare-Energien-Klasse; NH-Klasse = Nachhaltigkeits-Klasse; WPB-Bonus = Worst-Performing-Gebäude-Bonus; SerSan-Bonus = Bonus serielle Sanierung)

Voraussetzung für die Förderung der Lüftung im Rahmen einer ganzheitlichen Sanierung zum Effizienzhaus ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Haus bereits vor fünf Jahren gestellt wurde.  

Hohe Effizienz der Technik ist Voraussetzung für Förderung der Wohnraumlüftung

Die Komponenten der Wohnraumlüftung müssen hohe Anforderungen erfüllen, um sich für eine Förderung zu qualifizieren. Diese beziehen sich vor allem auf die Effizienz des Ventilators und den Grad der Wärmerückgewinnung. Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten technischen Werte zusammen:

  • bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme – max. spezifische elektrische Leistungsaufnahme 0,20 W/(m³/h) 
  • zentrale, dezentral oder raumweise Anlagen mit einem Wärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung – Wärmebereitstellungsgrad von mind. 80 Prozent bzw. 75 Prozent bei max. spezifischer elektrischer Leistungsaufnahme von 0,45 W/(m³/h) bzw. 0,35 W/(m³/h)
  • Kompaktgeräte mit Luft-/ Luft-Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe – Wärmebereitstellungsgrad von mind. 75 Prozent, jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von mind. 140 Prozent (bei 35 Grad Celsius), max. spezifische elektrische Leistungsaufnahme 0,45 W/(m³/h)
  • Kompaktgeräte ohne Luft-/ Luft-Wärmeübertrager aber mit Abluftwärmepumpe – jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz von mind. 140 Prozent (bei 35 Grad Celsius), max. spezifische elektrische Leistungsaufnahme 0,35 W/(m³/h)

Alternative zur BEG-Förderung der Lüftung

Wer den Antragszeitpunkt verpasst hat, bekommt alternativ auch eine  steuerliche Förderung  für die Lüftung. Dabei haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre von der Steuer abzusetzen.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Für die Anschaffung einer Wohnraumlüftung gibt es Fördermittel vom Staat. Zuschüsse von bis zu 20 Prozent gewährt das BAFA für den Einbau im Gebäudebestand. Für eine ganzheitliche Sanierung sowie für den Kauf und Bau von Effizienzhäusern bietet die KfW eine Kreditförderung an. Wie hoch diese ausfällt, hängt unter anderem von dem erreichten Effizienzhaus-Standard ab.

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