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Ein alter Kamin, der bis einschließlich 1994 eingebaut wurde und zu viel Feinstaub ausstößt, musste bereits zum Jahresende 2020 stillgelegt oder ausgetauscht werden. Alternativ lässt er sich auch mit einem Spezialfilter umrüsten. Wer einen alten Kamin besitzt, muss sich jetzt aber nicht gleich beeilen. Denn natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Welche das sind, haben wir für Sie in den folgenden Abschnitten zusammengetragen.
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In zahlreichen Haushalten findet sich noch ein alter Kamin. Kein Wunder, denn er bringt nicht nur Wärme in die eigenen vier Wände. Er macht den dazugehörigen Raum auch viel gemütlicher. Darüber hinaus ist ein Kamin sehr flexibel in der Aufstellung und im Vergleich zu anderen Heizsystemen kostengünstig. Ist sein Emissionsausstoß aber zu hoch, muss ein alter Kamin modernisiert oder ganz ersetzt werden.
Die Idee ist nicht neu. Schon in der 2010 verabschiedeten Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, wurden Grenzwerte für Feinstaubemission und Kohlenstoffmonoxid festgelegt. Demnach müssen Hausbesitzer ihren Kamin stilllegen, austauschen oder umrüsten, wenn dessen Emissionsausstoß darüber liegt. Um die Umsetzung der Vorgaben zu erleichtern, hat der Gesetzgeber Übergangsfristen festgelegt. Einen ersten Hinweis darauf, ob der eigene Kamin betroffen ist, gibt das sogenannte Typenschild. Das Schild ist fest an dem Kamin angebracht und liefert wichtige Informationen wie den Zeitpunkt der Typprüfung. Bei dieser wird geprüft, ob das Modell den aktuell geltenden Normen entspricht. Nach diesem Datum richteten sich die Übergangsfristen. Folgende Tabelle fasst diese zusammen:
ZEITPUNKT DER TYPPRÜFUNG | FRIST FÜR STILLLEGUNG ODER UMRÜSTUNG |
---|---|
bis 31.12.1974 | bis 31.12.2014 |
01.01.1975 - 31.12.1984 | bis 31.12.2017 |
01.01.1985 - 31.12.1994 | bis 31.12.2020 |
01.01.1995 - 21.03.2010 | bis 31.12.2024 |
Wichtig: Das Datum von Kauf oder Inbetriebnahme spielen keine Rolle bei der Übergangsfrist.
Dass ein alter Kamin mehr Schadstoffe ausstößt als ein neueres Modell liegt auf der Hand. Für alle Geräte, die vor März 2010 in Betrieb genommen wurden, gelten daher andere Grenzwerte als für neuere Modelle. Die Grenzwerte wiederum sind das eigentliche Auswahlkriterium für die Umtauschpflicht. Es ist durchaus möglich, dass es Geräte gibt, die diese Grenze unterschreiten, und das, obwohl sie vor 1984 eingebaut wurden. Allerdings sieht die BImSchV eine Nachweispflicht für Betreiber von alten Kaminen vor. Diese müssen selbst nachweisen, dass ihr alter Kamin den Anforderungen entspricht. Die Grenzwerte für einen alten Kamin liegen übrigens bei vier Gramm Kohlenstoffmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas. Werden diese überschritten, müssen Hausbesitzer den Kamin stilllegen, ersetzen oder entsprechend umrüsten.
Wollen Besitzer die genauen Grenzwerte ihres alten Kamins herausfinden, gibt es zwei Möglichkeiten. Sie können einen Blick auf die Bescheinigung des Herstellers werfen. Dort sollten die Grenzwerte zu finden sein. Ist die Bescheinigung nicht mehr vorhanden, können Hausbesitzer auch einen Bezirksschornsteinfeger mit der Abgasmessung beauftragen. Anhand der ermittelten Werte wissen sie, ob sie ihren alten Kamin austauschen müssen oder nicht.
Alternativ lässt sich ein alter Kamin auch mit einem Partikelfilter ausstatten. Ob sich dieser finanzielle Aufwand lohnt, hängt von dem Kamin ab. Denn die Filter sind vergleichsweise teuer. In vielen Fällen kostet ein neuer Kamin weniger als ein Partikelfilter plus Einbaukosten. Neuere Modelle sind vergleichsweise günstig und arbeiten zudem effizienter.
Weil ein alter Kamin die Umwelt unnötig belastet, sollte er durch einen modernen und effizienten ersetzt werden. Wird ein Objekt aber ausschließlich mit einem alten Kamin geheizt, sind die Besitzer von der Austauschpflicht befreit. Weitere Ausnahmen sind historische Öfen, die vor 1950 hergestellt wurden, sowie offene Kamine und Kochherde.
Wer den alten Kamin weiterhin benutzt, obwohl dieser die Voraussetzungen nicht erfüllt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Bevor es soweit ist, bekommen die Kaminofenbesitzer in der Regel eine Frist zur Nachrüstung von ihrem Schornsteinfeger gesetzt. Erst bei Zuwiderhandlungen schaltet sich das Ordnungsamt ein und kann das Bußgeld verhängen. Wollen Hausbesitzer ihren alten Kamin stilllegen und trotzdem weiter als Dekoration nutzen, müssen sie das Rohr entfernen und die Tür abriegeln.
Müssen Sie einen Kamin stilllegen lassen, wird der Anschluss zum Schornstein verschlossen. In der Regel wird auch der Schornstein selbst außer Betrieb genommen, wenn dieser nicht von anderen Öfen genutzt wird. Grund dafür ist vor allem der Schutz vor der Witterung. Denn eindringende Feuchtigkeit kann Schäden am Haus verursachen. Wer einen Kamin stilllegen möchte, kann einen Schornsteinfeger beauftragen. Dieser nimmt die Arbeiten fachgerecht vor. Grundsätzlich können Hausbesitzer ihren Kamin jedoch auch selbst außer Betrieb nehmen:
Um sicher zu sein, dass alle Arbeitsschritte richtig ausgeführt wurden, sollten diese noch einmal von einem Schornsteinfeger geprüft werden.
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