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Frag' den heizung.de Experten: Ist der hydraulische Abgleich bei einem Kesseltausch Pflicht?

  • von Philipp Hermann
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Familie Brozovic aus Dettingen unter Teck fragt: „Wir wohnen seit zehn Jahren zur Miete in einem Einfamilienhaus. Das Objekt wird mit Öl beheizt. Die Warmwasserbereitung erfolgt über eingebaute Durchlauferhitzer. Jetzt plant unserer Vermieter, den vorhandenen Ölkessel durch einen Pelletkessel zu ersetzen. Dabei will er auch einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Wir machen uns Gedanken über die mögliche Mieterhöhung und haben uns gefragt, ob der Vermieter überhaupt dazu verpflichtet ist, Letzteren durchführen zu lassen?“

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Die Antwort der heizung.de Experten

Hallo Familie Brozovic,

eure Frage lässt sich verständlicher beantworten, wenn wir davor kurz beschreiben, was man unter einem hydraulischen Abgleich versteht.

Im Heizsystem zirkuliert das Heizwasser und sorgt so für die Wärmeverteilung im kompletten Haus. Da das Wasser immer den Weg des geringsten Widerstands wählt, kann es dazu führen, dass Räume, die sich neben dem Wärmeerzeuger befinden, mehr Wärme erhalten. Gleichzeitig gelangt die Wärme nicht zu den Zimmern, die etwas weiter weg vom Heizkessel sind.

Neben einem erhöhten Energieverbrauch führt das zu einem sinkenden Wohnkomfort sowie zu störenden Geräuschen. Abhilfe schafft der hydraulische Abgleich. Er stellt sicher, dass alle Heizflächen mit der richtigen Menge an Heizwasser versorgt werden, und hält die Heizkosten somit auf einem niedrigen Niveau.

© fotogestoeber / Fotolia

Richtlinien und Vorschriften fordern die Durchführung

Zurück zu eurer Frage: Das Gesetz schreibt nicht generell vor, dass beim Kesseltausch ein  hydraulischer Abgleich  durchgeführt werden muss. Allerdings gibt es mehrere Richtlinien und Vorschriften, in denen diese Maßnahme ausdrücklich gefordert wird und sogar als verpflichtend ausgelegt werden kann. Dazu gehören unter anderem die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) sowie Teile des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Möchte ein Heizungsfachmann beispielsweise nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen einen neuen Kessel einbauen, so ist er dazu verpflichtet, das Heizungsrohrnetz hydraulisch abzugleichen.

Hydraulischer Abgleich Pflicht bei Wärmepumpen in größeren Wohngebäuden

Geht es um ein Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, ist der hydraulische Abgleich Pflicht. Das betrifft aktuell bereits Wärmepumpen, die nach Ablauf des 31. Dezember 2023 eingebaut oder aufgestellt wurden/werden. Diese   sind nach der ersten Heizperiode oder spätestens nach zwei Jahren einer Betriebsprüfung zu unterziehen. Neben der Technik und der Regelung geht es dabei auch um die Kontrolle, ob der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde. Ist das nicht der Fall, bleibt nach § 60 a des GEG ein weiteres Jahr Zeit, die Maßnahme durchzuführen.

Ab 01.10.2024: Abgleich neuer Heizungen in größeren Wohngebäuden Pflicht

Ähnliches gilt ab 01.10.2024 auch für andere Heizsysteme in Gebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten. Der hydraulische Abgleich ist dabei immer Pflicht, wenn eine Heizung neu eingebaut wird. Genau heißt es in § 60 c Abs. 1 des GEG: "Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen.". Vorschrift ist dabei ein detaillierter Abgleich nach Verfahren B der  ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“.

Hydraulischer Abgleich als Voraussetzung für staatliche Fördermittel

Nicht immer bedeutet Pflicht etwas Negatives. Im Falle des hydraulischen Abgleichs sieht der Staat auch finanzielle Mittel vor, wenn Hausbesitzer beim Kesseltausch das komplette System auf diese Weise optimieren. Auch 8für eine nachträgliche Optimierung der Heizung gibt es attraktive Fördermittel  (max. 5 Wohneinheiten). Dadurch arbeiten die Anlagen effizienter und verbrauchen nur so viel Energie wie nötig. Das entlastet den Geldbeutel und die Umwelt zugleich.

Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich hängen dabei stark von der Anlagengröße und der Anzahl der installierten Heizflächen ab. Auch kann es vorkommen, dass Ventile oder Thermostatkopf ausgetauscht werden müssen und das Heizungswasser nach VDI 2035 einzulassen ist. In der Praxis bewegen sich die Richtwerte im Einfamilienhaus zwischen  400 und 1.000 Euro.

Kosten trägt der Vermieter:  Die Kosten des Abgleichs dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Denn die Maßnahme ist als Instandhaltung zu werten und damit nach § 1 der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung oder BetrKV) nicht umlagefähig.

Zusammenfassung  

Beistzer kleinerer Häuser sind gesetzlich nicht verpflichtet, beim Kesseltausch einen hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen. Allerdings fordern zahlreiche Richtlinien und Vorschriften diese in vieler Hinsicht sehr positive Maßnahme. Eine Mieterhöhung nur aufgrund des hydraulischen Abgleichs ist in aller Regel nicht möglich, denn die Maßnahme ist im Allgemeinen als Instandhaltung zu werten. Eine Beratung bei einem Mieterschutzbund kann im Zweifel hilfreich sein.  

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