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Die Energiesteuer ist eine vom Bund geregelt Abgabe, die bei dem Verkauf verschiedener Rohstoffe anfällt. Sie wird als indirekte Steuer vom Verbraucher getragen und spielt jedes Jahr etwa 40 Milliarden Euro in den deutschen Staatshaushalt. Warum es sie gibt, für welche Kraft- und Heizstoffe sie gilt und wie hoch die Energiesteuer ist, erklären wir im folgenden Beitrag.
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Die Abgabe wird fällig, wenn Rohstoffe aus fossilen oder nachwachsenden Rohstoffen in den freien Verkehr überführt werden. Auch wenn Händler die Abgaben an den Staat abführen, ist die Last doch von Verbrauchern zu tragen. Denn über einen Preisaufschlag zahlen sie die sogenannten indirekten Steuern.
Mit einem Aufkommen von fast 40 Milliarden Euro im Jahr erreicht die Energiesteuer einen Anteil von rund 5,9 Prozent der gesamten Steuereinnahmen Deutschlands. Auch wenn sie damit eine große Bedeutung für Staat und Wirtschaft hat, verfolgt die Abgabe ein weiteres Ziel. Sie soll den Verbrauch fossiler Rohstoffe unattraktiv machen und die Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie effizienter Technologien wie der Kraft-Wärme-Kopplung fördern.
Die Höhe der Abgabe ist im §2 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) geregelt. Dabei gilt, dass sie nicht prozentual anfällt, sondern einen festen Steuersatz darstellt. Die Höhe richtet sich unter anderem nach der Art der Rohstoffe und beträgt zum Beispiel für:
Wirft man einen Blick auf die Einsatzgebiete der Rohstoffe, fällt auf, dass sich die Höhe der Energiesteuer auch nach diesem unterscheidet. So ist zum Beispiel für Erdgas, das nicht zum Heizen genutzt wird, eine Abgabe von 31,80 Euro je Megawattstunde zu zahlen. Die Steuer ist hier fast um das 6-Fache höher.
In einer Reihe von Fällen, können Energieerzeugnisse entweder ohne oder mit einer vergünstigten Energiesteuerabgabe genutzt werden. Befreiungen von der Energiesteuer kommen Industriebetrieben und den erneuerbaren Energien zugute. So fallen beim Eigenbedarf selbst erzeugter Rohstoffe keine Abgaben an. Gleiches gilt für einige gasförmige Biokraftstoffe und Kraftstoffen für den See- und Luftverkehr.
Die Höhe der Abgabe ist nicht nur an das Energieerzeugnis als solches, sondern auch an seinen Verwendungszweck gebunden. So sieht das EnergieStG für Rohstoffe zum Verheizen oder zum Einsatz in begünstigten Anlagen wie der Stromerzeugung mit KWK Ermäßigungen vor. Um das unrechtmäßige Verwenden zu verhindern, sind Gasöle zum Beispiel mit einem Farb- oder Markierstoff versehen.
Immer dann, wenn Rohstoffe in ortsfesten Stromerzeugungs-Anlagen eingesetzt werden, lässt der Staat eine Entlastung zu. Das gilt zumindest dann, wenn die Nennleistung der Anlage mehr als zwei Megawatt beträgt. In diesem Fall sind die Energieerzeugnisse nicht zu versteuern. Eine vollständige oder teilweise Entlastung gibt es außerdem bei der Verwendung der Rohstoffe in Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Auch Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft können eine Entlastung beantragen. Voraussetzung ist hier, dass die Rohstoffe zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in sogenannten begünstigen Anlagen verwendet werden.
Hat das BHKW einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent, können Betreiber beim zuständigen Hauptzollamt einen Antrag auf Energiesteuerrückerstattung stellen. Da die Steuer in der Regel nicht auf der Rechnung des Brennstofflieferanten ausgeführt wird, müssen Brennstoffart und -menge ebenso nachgewiesen werden wie der Jahresnutzungsgrad. Verfügt das BHKW nicht bereits über einen Brennstoffmengenzähler, ist dieser unter Umständen nachzurüsten. Um von der Erstattung der Energiesteuer profitieren zu können, müssen Betreiber den Antrag spätestens im Folgejahr stellen. Das bedeutet: Die Energiesteuerrückerstattung für ein BHKW für 2020 ist 2021 zu beantragen.
Rechtsgrundlagen für die Abgabe sind das Energiesteuer-Gesetz (EnergieStG) und die Durchführungs-Verordnung zur Energiesteuer (EnergieStV). Das Gesetz, zuletzt geändert am 03. Dezember 2015, enthält insgesamt 67 Paragrafen. Es regelt, für welche Energieerzeugnisse Steuern fällig werden, wie hoch diese sind und wie mit der Abgabe umzugehen ist. Die Verordnung zur Durchführung, zuletzt geändert am 04. Mai 2016, enthält weitere 112 Paragrafen. Sie regelt die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis.
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