Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
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Rund zwei Drittel der Heizungen in Deutschland sind zu alt. Das heißt, sie arbeiten nur unzureichend effizient. Meist ist dringend eine Modernisierung erforderlich. Doch wie alt darf die Heizungsanlage überhaupt sein? Gibt es gesetzliche Vorschriften zum Alter einer Anlage und wenn ja welche? Und sollte auch technisch sowie wirtschaftlich ein bestimmtes Alter beachtet werden?
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Erst wenn die Heizung ausfällt, gelangt die Anlage überhaupt wieder ins Bewusstsein vieler Hausbesitzer und Bewohner. Denn in zahlreichen Kellern steht seit Jahrzehnten derselbe Kessel und verrichtet seinen Dienst über lange Zeit ohne wirklich aufzufallen. Doch meist ist die Anlage bereits Monate oder gar Jahre zuvor unwirtschaftlich geworden. Das ist in der Regel ein schleichender Prozess. Über die Jahre sind die Heizkosten immer wieder gestiegen, aber unter Umständen haben die Anlagenbesitzer dies auf steigende Rohstoffpreise zurückgeführt. Die wenigsten denken dabei an einen technischen Defekt oder gar Alterserscheinungen.
Die Lebensdauer von Heizungen variiert. Im Schnitt geht man je nach System, Ausführung und Auslastung von 15 bis etwa 25 oder gar 30 Jahren aus. Im Schnitt sind die Anlagen in Deutschland etwa 17 Jahre alt. Sicherlich müssen Sie nicht sofort reagieren, sobald die Marke überschritten ist. Aber planen Sie die Modernisierung am besten frühzeitig. Denn trotz Wartung und guter Pflege erhöht sich der Verschleiß zunehmend. Viele technische Innovationen können mit sehr alten Modellen nicht mehr umgesetzt werden. Das bedeutet nicht nur weniger Komfort. Auch umwelttechnische Anforderungen sind häufig nicht mehr einzuhalten. Aber auch wirtschaftlich kann sich eine Modernisierung lohnen. Neuere Anlagen arbeiten in der Regel effizienter und sind besser an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Mit weniger Brennstoffeinsatz kann gleich viel Wärme erzeugt werden. Das senkt nicht nur die Heizkosten, sondern ist auch gut für die Umwelt.
Nicht selten wissen viele Bewohner und Hausbesitzer jedoch gar nicht, aus welchem Jahr die Heizungsanlage im Keller stammt. In der Regel finden Sie diese Angaben auf dem Typenschild am Kessel. Neben dem Baujahr ist auch der Hersteller verzeichnet. Sollten Sie nicht fündig werden, gibt es noch die Möglichkeit, das Alter über das Protokoll des Schornsteinfegers in Erfahrung zu bringen. Auch dort sollte das Baujahr der Anlage notiert sein.
Oberster Grundsatz ist, rechtzeitig zu reagieren. Denn selbst nach 15 Jahren sollten Sie nicht länger als unbedingt nötig warten, um einen Kauf der neuen Heizung noch weiter hinauszuzögern. Vor allem: Warten Sie nicht bis zur nächsten Heizsaison. Denn insbesondere in den kalten Monaten häufen sich die Aufträge bei den Heizungsmonteuren an.
Darüber hinaus sollte eine Neuanschaffung oder eine Modernisierung gut geplant und durchdacht sein. Wägen Sie ab, welche Heizung wirklich zu Ihnen und Ihrem Heizverhalten passt. Dafür ist eine umfängliche Beratung durch den Fachmann vonnöten. Zudem müssen Entscheidungen getroffen werden über eine Heizungsanlage, die Sie die nächsten Jahre gut durch den Winter bringen soll. Das heißt, bevor es zu Totalausfällen kommt und die Heizungsanlage wirklich viel zu alt ist, planen Sie den Heizungsaustausch.
Doch nicht nur die Marke von 15 Jahren ist ein gutes Indiz für eine neue Heizung. Auch andere Faktoren weisen Sie darauf hin, wie alt die Heizungsanlage sein darf. Dass eine Heizung eher unwirtschaftlich läuft, ist in der Regel nur schwierig festzumachen. Denn, wie oben bereits erwähnt, sind steigende Kosten nicht unbedingt ein eindeutiges Merkmal dafür, dass die Effizienz sinkt. Aber sie können ein Hinweis darauf sein. Die Unwirtschaftlichkeit kann am besten ein Fachmann beurteilen, zum Beispiel bei einem Heizungs-Check.
Auch ein steigender CO2-Ausstoß lässt sich selten selbst feststellen. Steigen die Werte jedoch, vermerkt das der Schornsteinfeger in seinem Protokoll, wenn er regelmäßig eine Abgasprüfung durchführt. Werden dabei irgendwann die Grenzwerte überschritten, kann es schlimmstenfalls dazu kommen, dass das Gerät gesperrt wird. Sicherlich gibt es hier auch andere Ursachen als das Alter einer Heizungsanlage. Auch hier sollte wieder ein Fachmann einen Blick darauf werfen.
Fragen Sie sich: wie alt darf die Heizungsanlage sein? Dann achten Sie darauf, ob sich die Reparaturen oder Ausfälle in letzter Zeit häufen. Kleinere Fehler oder Schäden können immer auftreten, auch bei neuen Heizungsanlagen. Doch werden die Defekte zu einem Dauerauftrag, sollten Sie über eine Modernisierung oder Neuanschaffung nachdenken.
Daneben ist hervorzuheben, dass mit einem neueren Modell auch der Komfort für die Hausbewohner steigt. Denn nicht nur der Wirkungsgrad ist höher, eine neue Anlage kann auch viel gezielter auf das eigene Heizverhalten abgestimmt werden.
Aber auch die Abgastemperatur und die Abgasverluste sollten nicht zu hoch sein. Dabei gelten folgende Werte zur Orientierung:
Wie alt darf die Heizungsanlage sein? Das betrifft nicht nur den Heizungskessel, sondern auch Heizungsrohre sowie die Heizkörper. Sind zum Beispiel die Rohre veraltet, können diese porös werden. Lecks entstehen. Diese führen über kurz oder lang häufig zu Schimmelbildung. Das ist besonders dort tückisch, wo die Rohre in den Wänden verlegt wurden.
Auch der Heizkörper kann zu alt sein. Farbe kann absplittern und Rost an diesen Stellen ansetzen. Dafür gibt es zum einen die Möglichkeit, diese zu streichen. Ist die verbaute Anlage jedoch schon so alt, dass andere Defekte und auch hier Lecks auftreten, muss ein Austausch erfolgen. Diesen lassen Sie bestenfalls von einem Experten durchführen.
Neben den technischen Aspekten sind auch rechtliche Bestimmungen entscheidend, wenn es darum geht, wie alt die Heizungsanlage sein darf. Ausgangspunkt ist dabei das Gebäudeenergiegesetz oder kurz GEG. Diese formuliert Anforderungen an die Energieeffizienz der Gebäude und dazu gehören auch alte Gas- sowie Öl-Kessel.
Dabei gilt gemäß § 72 der GEG, dass Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine Nennwärmeleistung von vier bis 400 Kilowatt haben, ausgetauscht werden müssen. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
Hausbesitzer müssen auch dann nicht reagieren, wenn diese schon länger in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen. Das heißt konkret: hat das Gebäude weniger als drei Wohnungen und der Besitzer hat bis zum 01. Februar 2002 in einer der Wohneinheiten selbst darin gelebt, muss von Gesetzes wegen kein Kesseltausch erfolgen.
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