Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
Auto, Wohnung, ja sogar Zeit gibt es mittlerweile zu mieten. Warum also nicht auch eine Heizung mieten, anstatt sie zu kaufen? Der dazugehörige Begriff lautet Wärmecontracting. Was darunter zu verstehen ist, welche Nutzen ein solcher Contract hat und für wen sich die Wärmemiete lohnt, darum geht es in den folgenden Abschnitten.
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Das Wärmecontracting beschreibt die schriftliche Vereinbarung zwischen einem Contractingnehmer und einem Contractinggeber über die Bereitstellung und Lieferung von Wärme zu einem fixen monatlichen Preis. Letzterer ist ein Dienstleistungsunternehmer, der speziell beim Wärmecontracting als Wärmelieferant agiert. Das Prinzip des Heizungscontractings gibt es bereits seit den 90er Jahren. Vor allem Hauseigentümer und Vermieter nehmen diesen Dienst in Anspruch. Dabei kann es sich sowohl um öffentliche Einrichtungen, gewerbliche Betriebe als auch private Hausbesitzer handeln. Auf der anderen Seite stehen in der Regel Energieversorger, Stadtwerke oder Heizungshersteller.
Ein Wärmevertrag kann unterschiedlich gestaltet sein beziehungsweise verschiedene Vorgaben beinhalten. Zur besseren Orientierung lassen sich vier Contracting-Varianten unterscheiden: Energieliefer-Contracting, Einspar-Contracting, Finanzierungs-Contracting sowie technisches Anlagenmanagement. Einer der wesentlichen Punkte betrifft die Verantwortung für die Heizungsanlage. Die in der Praxis meist gewählte Variante ist dabei das Energieliefer-Contracting.
Worin sich die Formen unterscheiden, ist die Fokussierung. Um dies zu verdeutlichen, stellen wir das Energieeinspar- und das Energieliefer-Contracting einmal gegenüber. Beim Letztgenannten steht der Einbau oder die Modernisierung der Wärmeerzeugung (die Heizungsanlage beziehungsweise die Energielösung) sowie die Versorgung mit Nutzenergie im Fokus. Für das Energiespar-Contracting wird die Reduzierung des Energieverbrauchs aus einer anderen Richtung gedacht. Im Fokus steht hier die optimierte Verteilung und Nutzung der Energie. Neben der Schulung kann dies mit technischen Maßnahmen unterstützt werden, die wiederum der Contractor zur Verfügung stellt.
Ziel des Wärmecontractings ist es in jedem Falle ein günstiges Angebot für beide Seiten zu schaffen. Für den Contractingnehmer entfallen die Anschaffungskosten und je nach Ausführung der Aufwand für Planung, Installation, Wartung und Reparatur. Komfort und vergleichsweise schnelles Umrüsten auf neueste Heiztechnik stehen hier im Vordergrund. Für den Contractinggeber, den Wärmelieferanten, bedeuten das Heizungscontracting eine hohe Planungssicherheit durch feste Laufzeiten und regelmäßige Einnahmen.
Die zahlreichen Vorteile des Wärmecontractings schlagen sich im Preis nieder. Eine genaue Angabe lässt sich kaum wiedergeben, da viele Faktoren eine Rolle spielen. Dazu gehören:
Die bequemsten aber auch teuersten Varianten sind in der Regel die Rund-um-sorglos-Pakete.
Der Wärmelieferant übernimmt komplett die Kosten für die Installation und den Betrieb. Das umfasst die regelmäßige Wartung der Anlage, den Entstörungsdienst, sämtliche Reparaturleistungen einschließlich Austausch von Ersatz- und Verschleißteilen, bis hin zum kompletten Ersatz der Heizanlage. Für diese Bereitstellung zahlt der Contractingnehmer einer fixen monatlichen Betrag. Wie oben gezeigt, kann dieser je nach Ausführung unterschiedlich hoch ausfallen. Die Investitionskosten werden demnach als eine Art Wärmegrundpreis über die komplette Vertragslaufzeit verteilt. Hinzukommt der Teil der Betriebskosten, die den tatsächlichen Verbrauch betreffen. Diese variablen Kosten werden als Arbeitspreis bezeichnet. Auch hier kann die Abrechnung je nach Vertragsmodell variieren. So bieten einige Contractinggeber die Möglichkeit, sich auch selbst um die Brennstoffversorung zu kümmern.
Zu den wichtigsten Punkten im Wärmevertrag gehört die Preisgestaltung. Regelungen, die eine Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit ermöglich, können die anfänglich niedrigen Preise zunichtemachen und sollten unbedingt angesprochen werden. Handelt es sich beim Vertragsgeber um einen Energieversorger, lohnt sich ein genauer Blick auf die Lieferbedingungen. Zwar bestehen auf dem Strom- und Gasmarkt die freie Anbieterwahl sowie die gesetzliche Vertragslaufzeit von maximal zwei Jahren. Der Abschluss eines Energieliefer-Contracting beispielsweise fällt aber unter den Bereich Fernwärme. Hier gelten wiederum andere Regeln.
Experten raten ferner dazu, die Frage zu stellen, was nach Ablauf der Vertragslaufzeit mit der Heizung geschieht. Besteht eine Kaufoption? Wer ist für die Entsorgung zuständig? Ist ein Anschlussvertrag automatisch vorgesehen? In der Praxis wird die alte Anlage nach Ablauf der Vertragslaufzeit meist vom Kunden gegen Zahlung einer geringen Summe für den Restwert übernommen. Ebenso denkbar und umsetzbar sind Anschlussverträge für weitere Wärmelieferungen.
Grundsätzlich gilt: Je transparenter ein Wärmecontracting gestaltet ist, desto besser ist es für Vertragsnehmer. Achten Sie selbst darauf, dass all Ihre Fragen im Vorfeld geklärt sind.
Auf folgende Punkte sollten Sie bei Vertragsabschluss achten und bei Unklarheiten nochmal nachhaken:
In der Praxis haben sich viele Vermieter für diese Variante der Wärmeversorgung entschieden. Denn mit einem Wärmevertrag können sie die gesamte Wartung der Heizungsanlage an den Contractor ausgliedern. Letzterer übernimmt in der Regel auch die Abrechnung mit dem Mieter, sodass der Vermieter sich nur noch auf das Wesentliche konzentrieren muss. Oft lohnt sich ein Wärmecontracting für Hausbesitzer. Denn auch sie profitieren von der Liquiditätssicherung und der Betriebssicherheit während der gesamten Vertragslaufzeit.
Wichtig zu wissen ist, dass einzelne Mieter kein Wärmecontracting abschließen können. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Hausbesitzer, Wohnungseigentümer sowie Mietwohnungsgesellschaften.
Eine Umstellung von Eigenbetrieb auf Wärmelieferung in einem laufenden Mietverhältnis ist machbar und zulässig. Die gesetzliche Regelung erfolgt hierbei über den Paragraphen 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zudem wurde eine gesonderte Verordnung zur Wärmelieferung im Mietwohnraum erlassen – die Wärmelieferverordnung (WärmeLV). Beides regelt die Heizkostenabrechnung für das Wärmecontracting.
Die zahlreichen Stärken und Schwächen eines Wärmevertrags wurden bereits erwähnt. Die hier wichtigsten zusammengefasst:
Vorteile von Wärmecontracting:
Nachteile von Wärmecontracting:
Ob es sich lohnt, die Heizwärme zu mieten, anstatt sie selbst zu erzeugen, lässt sich nur individuell beantworten. Neben dem äußerst hohen Bedienkomfort und der besseren Kostenkalkulierbarkeit sprechen noch weitere Gründe für die Mietvariante. Gleichzeitig dürfen Vertragsnehmer nicht vergessen, dass sie selbst keinen Anspruch auf zum Teil hohe Fördergelder vom Staat haben, sondern nur der Vertragsgeber (Manche Anbieter leiten die staatlichen Vorteile aber an die Vertragsnehmer weiter, wodurch sie indirekt davon profitieren). Außerdem sollten sie die Rahmenbedingungen möglichst genau prüfen und wichtige Fragen stellen.
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