Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
✔ 2 Minuten Fragebogen ✔ Kompetente Beratung vor Ort
Der Begriff Überbauung stammt aus der Deutschschweiz, mittlerweile wird er aber auch in nördlichen Regionen von Deutschland und im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) offiziell verwendet. Zum Thema wird der überragende Bau aber meist erst dann, wenn er nicht mit dem Nachbarn abgesprochen wurde. Jährlich werden deshalb zahlreiche juristische Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen. Das BGB regelt dabei ganz deutlich, was erlaubt ist, was geduldet werden muss und wo der Nachbar sein eigenes Grundstück rechtlich durchsetzen könnte.
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
Der Gesetzgeber untergliedert den Überbau in drei große Teilbereiche:
Die Differenzierungen sollen im Folgenden einmal näher erklärt werden. Erfahren Sie so, was tatsächlich erlaubt ist und wo eine rechtswidrige Handlung vorliegt.
Von einem rechtmäßigen Grenzüberbau spricht man dann, wenn der Nachbar im Vorfeld seine eindeutige, idealerweise schriftlich vorliegende Zustimmung gegeben hat. Normalerweise nimmt eine Person, die solch eine Überbauung plant oder diese nicht umgehen kann, den direkten Kontakt zum Nachbar auf und fragt diesen, ob er damit einverstanden ist. Der Eigentümer, der die Grenzen überschreitet, kann in diesem Fall nicht rechtswidrig handeln, weil der Nachbar ja zugestimmt hat. Gliedert sich die Überbauung auf diese Art, entsteht also kein Konflikt zwischen beiden Parteien.
Beim rechtswidrigen, aber entschuldbaren Überbau, ist es etwas komplizierter. Das BGB regelt hier die Situation, dass eine Überbauung ohne Absicht stattfand. Die Regelung soll sicherstellen, dass das gebaute Gebäude nicht wieder abgerissen werden muss. In jedem Fall muss es sich um ein Gebäude handeln. Wichtig:
Das größte Konfliktpotenzial hat natürlich die Situation, dass ein Überbau rechtswidrig und unentschuldbar stattgefunden hat. Damit das der Fall ist, fehlt immer die vorherige Zustimmung durch den Nachbarn. Genauer noch lehnt dieser den Überbau deutlich ab. Weiterhin spielt es keine Rolle, ob der Überbau mit Absicht oder versehentlich stattgefunden hat. Solche Fälle bedürfen dann individueller Klärung und gegebenenfalls gerichtlicher Verhandlung. Eine Möglichkeit ist beispielsweise, dass ein kleiner Teil vom Grundstück, der vom Überbau betroffen ist, aufgekauft wird.
Erst einmal sollte man sich natürlich vor Streitigkeiten mit dem Nachbarn schützen. Deshalb führt der erste Weg immer zu diesem, damit er die Überbauung absegnet. Weiterhin sollte man sich einen exakten Überblick über das eigene Grundstück und die Grenzen verschaffen. Denn mitunter lässt sich ein Überbau so vollständig verhindern. Zugleich schreibt der Gesetzgeber weitere Regularien vor.
Eine Gasleitung beispielsweise darf aus Sicherheitsgründen pauschal nicht überbaut werden. Wer also einen späteren Abriss des gebauten Gebäudes verhindern möchte, sollte sichergehen, dass er nicht gerade über tieferliegende Leitungen baut. Der Bauherr beziehungsweise ein Architekt können hier weiterhelfen und sicherstellen, dass nicht da gebaut wird, wo man gar nicht bauen darf. Wer sein Vorhaben selbst plant und eigenständig umsetzt, sollte umso mehr auf die eben erwähnten gesetzlichen Vorschriften achten.
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung