Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
Strompreiserhöhungen oder attraktive Neukundenangebote? Wer heute sparen möchte, kann mit einem Stromanbieterwechsel viel erreichen. Das zeigt schon ein schneller Tarifvergleich im Internet. Doch wie lässt sich der Stromanbieter wechseln und was ist dabei zu beachten? Welche Fristen gelten und was passiert, wenn Anbieter Insolvenz anmelden? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen und zeigen, wie Sie sich die besten Angebote in Zukunft besonders einfach sichern.
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Steigende Preise und hohe Einsparpotenziale zählen zu den Top-Gründen, aus denen Deutsche ihren Stromanbieter wechseln. Das zeigt eine Online-Umfrage des Internetportals Yahoo. Während Sparen für 54 Prozent der Befragten Ziel des Anbieterwechsels ist, zählen schlechte Erfahrungen ebenfalls zu den häufigsten Wechselgründen. So suchen 34 Prozent der Befragten einen neuen Anbieter, weil sie mit ihrem bisherigen unzufrieden sind. Anlässe zum Stromanbieterwechsel finden sich darüber hinaus auch in Umzügen und dem Wunsch nach umweltfreundlicheren Tarifen. Ein weiteres Phänomen ist die Insolvenz von Energieversorgern, zu der es in der jüngeren Vergangenheit durch rasant steigende Energiepreise kam.
Die wichtigsten Gründe für einen Stromanbieterwechsel sind damit:
Ganz gleich, aus welchem Grund Sie den Stromanbieter wechseln, sollten Sie einige Punkte beachten. Wichtig ist dabei der Preis für elektrische Energie, den Sie bei einem neuen Anbieter zahlen. Dieser setzt sich zusammen aus:
Aus diesen Preisbestandteilen ergeben sich die jährlichen Kosten, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen.
Möchten Sie den Stromanbieter wechseln, führt der Weg zunächst ins Internet. Denn hier bieten verschiedene Portale die Möglichkeit, Tarife einfach zu vergleichen. Geben Sie dazu im ersten Schritt an, wofür Sie Strom benötigen. Handelt es sich um Heizstrom, Wärmepumpenstrom oder um klassischen Haushaltsstrom? Abhängig von Ihrer Wahl fallen die Konditionen in der Regel unterschiedlich aus. Ist das erledigt, geben Sie Ihre Haushaltsgröße oder (falls bekannt) ihren Stromverbrauch an. Die folgende Tabelle gibt Richtwerte und hilft beim Ausfüllen der Online-Formulare.
HAUSHALTSGRÖSSE | ELEKTRISCHE WARMWASSERBEREITUNG? | STROMVERBRAUCH PRO JAHR (MEHR- / EINFAMILIENHAUS) |
---|---|---|
1-Personen-Haushalt | Nein | 1.300 / 2.300 kWh/a |
Ja | 1.800 / 2.500 kWh/a | |
2-Personen-Haushalt | Nein | 2.000 / 3.000 kWh/a |
Ja | 2.800 / 3.500 kWh/a | |
3-Personen-Haushalt | Nein | 2.500 / 3.500 kWh/a |
Ja | 3.600 / 4.500 kWh/a | |
4-Personen-Haushalt | Nein | 2.600 / 4.000 kWh/a |
Ja | 4.100 / 5.000 kWh/a | |
5-Personen-Haushalt | Nein | 3.000 / 5.000 kWh/a |
Ja | 5.000 / 6.100 kWh/a |
Quelle: co2online
Mit den Angaben vergleichen Portale die Konditionen verschiedener Anbieter. Sie stellen die günstigsten Angebote übersichtlich zusammen und zeigen auf einen Blick, welche Kosten im nächsten Jahr auf Sie zukommen.
Hinweis: Möchte Sie den Stromanbieter wechseln, ist bereits hier einiges zu beachten. Denn durch Bonuszahlungen wie den Wechselbonus sind die Preise im ersten Jahr sehr niedrig. Fallen die Boni weg, ist im zweiten Jahr mit höheren Ausgaben und Abschlägen zu rechnen.
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende fordert der Staat Versorger dazu auf, ab 2025 dynamische Stromtarife anzubieten. Diese haben niedrige Preise, wenn Strom aus erneuerbaren Energien im Überschuss vorhanden ist. Sie lassen sich mit digitalen Stromzählern nutzen und sorgen vergleichsweise einfach für sinkende Ausgaben. So genügt es beispielsweise, Stromfresser wie alte Waschmaschinen oder Geschirrspüler am Tage einzuschalten, um Stromkosten zu sparen.
Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, können Sie den Stromanbieter wechseln. Dazu geben Sie Ihre Kontakt- und Anschlussdaten im Onlineportal ein. Neben Name, Adresse und E-Mail-Adresse gehört dazu auch die Zählernummer Ihres Stromzählers. Soll der neue Anbieter den Altvertrag in Ihrem Namen kündigen, müssen Sie auch Ihren bisherigen Stromanbieter und Ihre Kundennummer im Antrag angeben. Haben Sie die nötigen Zahlungsdaten eingetragen und einen Wechseltermin ausgewählt, senden Sie das Formular ab. Der neue Stromanbieter bekommt den Antrag übermittelt und kümmert sich sofort um die Umsetzung ihres Auftrags. Möchten Sie den Stromanbieter wechseln, sind allerdings auch einige Punkte zu beachten, wie die folgenden Fragen zeigen.
Ganz gleich, ob es sich um einen Umzug handelt oder ob Sie den Stromanbieter jährlich wechseln: In jedem Fall sollten Sie den Zählerstand zum Umstellungstermin notieren und mit einem Foto dokumentieren. Übermitteln Sie die Daten anschließend an Ihren Netzbetreiber, Ihren neuen sowie Ihren alten Stromanbieter, um Unstimmigkeiten und überhöhte Kosten zu vermeiden.
Grundsätzlich ist der Stromanbieterwechsel kostenfrei. Auch die Kündigung des Altvertrages durch Ihren neuen Anbieter kostet nichts. Nutzen Sie einen automatischen Tarifoptimierer (auch Tarifbot oder Wechselservice), behält dieser häufig jedoch ein Teil Ihrer Bonuszahlungen ein. Viele Services finanzieren sich aber über Provisionen und sind daher kostenfrei nutzbar.
Bei geringer Bonität, negativen Schufa-Einträgen oder dann, wenn Angaben im Antrag nicht stimmig sind, kann der neue Stromanbieter den Wechsel ablehnen. Ist das der Fall, bleiben Sie vorerst bei ihrem Altanbieter und können sofort einen neuen Wechselversuch starten.
Die Erlaubnis Ihres Vermieters ist nicht nötig. Auch informieren müssen Sie diesen nicht, sofern Sie Vertragsinhaber sind. Bewohnen Sie eine Wohnung, in der Ihr Vermieter den Stromliefervertrag abgeschlossen hat (Zimmer in einer WG) und nutzen Sie keinen eigenen Zähler, können Sie den Stromanbieter nicht selbst wechseln. Diese Möglichkeit hat nur der Vertragsinhaber, den Sie jedoch über die Vorzüge eines Stromanbieterwechsels informieren dürfen.
Viele Verbraucher haben Angst, dass bei einem Wechsel des Stromversorgers der Strom ausfallen kann. Das ist unbegründet. Denn auch wenn ein neuer Anbieter Ihren Antrag ablehnt und der bestehende bereits gekündigt ist, rutschen Sie in die Grund- oder Ersatzversorgung. Diese übernimmt der regionale Grundversorger automatisch, um die Versorgung mit Strom sicherzustellen. Anders verhält es sich bei ausbleibenden Zahlungen. Kommen Verbraucher ihrer Pflicht längere Zeit nicht nach, unterbrechen Versorger die Stromlieferung, um die Fehlbeträge gering zu halten.
In der Regel nimmt der Wechsel des Stromanbieters nur einige Minuten in Anspruch. Die neuen Versorger erhalten daraufhin Ihren Antrag und leiten alles Weitere in die Wege. Lehnen Versorger Ihren Antrag ab, müssen Sie jedoch von vorn beginnen und dadurch auch etwas mehr Zeit einplanen.
Grundsätzlich kann man den Stromanbieter jederzeit wechseln. Wann die Umstellung erfolgt, hängt jedoch von Ihrem Vertrag ab. Üblich sind Laufzeiten von zwölf bis 24 Monaten und Kündigungsfristen von vier bis sechs Wochen. Es gibt allerdings ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen und Umzügen in ein anderes Liefergebiet. Außerdem können Sie außerordentlich und fristlos kündigen, wenn Ihr Stromanbieter Insolvenz anmeldet und keinen Strom mehr liefert. Möchten Sie den Stromanbieter wechseln, haben aber die Kündigungsfrist verpasst, können Sie den Auftrag bereits erteilen. Abschließen lässt sich der Wechselprozess dann aber nur auf Kulanz des alten Anbieters oder wenn Sie den Altvertrag rechtmäßig kündigen können.
Sofern es sich um Zähler für unterschiedliche Netze handelt, können Sie auch zu verschiedenen Stromanbietern wechseln. Der Fall ist das beispielsweise bei mehreren Wohnungen in einem Haus. Auch wenn Sie eine Wärmepumpe oder eine Elektroheizung mit Heizstrom und das übrige Haus mit Haushaltsstrom versorgen, können Sie pro Zähler einen Anbieter wählen.
Wie bereits erwähnt, haben Sie bei einem Umzug Sonderkündigungsrechte. Diese greifen bei unbefristeten Verträgen, bei umzugsbedingten Preiserhöhungen oder wenn der neue Wohnort nicht mehr im Liefergebiet Ihres Altanbieters liegt. Das Gleiche gilt, wenn am neuen Anschluss bereits ein Stromvertrag besteht (WG, Zusammenzug mit Partner etc.). Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie den Umzug spätestens vier bis acht Wochen vorher ankündigen. Außerdem sollten Sie am Tag des Umzugs ihren Zählerstand ablesen. Die Werte übermitteln Sie daraufhin an Netzbetreiber und Stromanbieter.
Wechseln Sie jedes Jahr zu einem neuen Anbieter, verteilen Sie auch ihre Kontaktdaten im Internet. Das muss allerdings nicht sein. Denn nach Artikel 17 der Datenschutzgrundverordnung (DSGV) können Sie bei Ihrem Altanbieter die Löschung personenbezogener Daten beantragen.
Möchten Sie besonders viel sparen, sollten Sie den Stromanbieter wechseln und die Kündigungsfrist im Blick behalten. Kümmern Sie sich rechtzeitig um neue Verträge und sichern Sie sich günstige Konditionen mit langen Preisbindungsphasen. Ist das regelmäßige Vergleichen der Stromtarife zu aufwendig, stellen Tarifoptimierer eine komfortable Alternative dar. Dabei handelt es sich um Wechselservices, die bestehende Verträge fristgerecht kündigen und neue gemäß ihren Anforderungen automatisch abschließen. Nötig ist dazu eine Vollmacht zum Stromanbieterwechsel. Außerdem müssen Sie dem Tarifoptimierer genau sagen, worauf es Ihnen ankommt (Beispiel: Bürgerenergie oder ausschließlich Ökostromtarife).
Entscheiden Sie sich für einen Wechselservice, sparen Sie jedes Jahr viel Zeit. Das gilt zumindest dann, wenn Sie bei der Wahl des Tarifoptimierers genau aufpassen. Wichtig ist hier eine hohe Transparenz bei der Auswahl passender Tarife. Außerdem sollten Sie die Kostensituation im Blick behalten. Finanziert sich der Service über Provisionen von den neuen Stromanbietern, bleibt für Sie alles beim Alten. Behalten Tarifoptimierer hingegen einen Teil der Bonuszahlungen ein, schmälert das Ihre Einsparungen.
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