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Verbrennt die Heizung Holz oder Kohle, lagert sich immer auch etwas Ruß im Schornstein an. Da dieser theoretisch brennbar ist, verlangt das Gesetz eine regelmäßige Schornsteinreinigung. Durchzuführen ist diese von einem zugelassenen Schornsteinfeger. Der Turnus hängt von der Art der Nutzung ab. Was Sie in Bezug auf die Schornsteinfegerreinigung zu beachten haben und ob es zulässig ist, den Schornstein selbst zu reinigen, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
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Wer ist zur Schornsteinreinigung verpflichtet und wie oft kommt der Schornsteinfeger eigentlich? Antworten auf diese Fragen gibt die „Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen“ (kurz: Kehr- und Überprüfungsordnung oder KÜO). Sie gilt seit 01. Januar 2010 und dient dem Umweltschutz sowie der Betriebssicherheit. Vor allem Letzteres ist der Grund dafür, dass die Schornsteinreinigung Pflicht ist, wenn Hausbesitzer feste Brennstoffe verfeuern. Denn dabei entsteht Ruß, der im Abgasweg verbleibt und bei Funkenflug zu einem Kaminbrand führen kann. Aber auch der Schutz der Gesundheit ist ein Grund, aus dem Experten in regelmäßigen Abständen den Schornstein reinigen. Ohne das Kehren können Ruß, Schmutz oder Vogelnester den Querschnitt des Abgaszugs so stark verengen, dass die Rauchgase nicht mehr richtig abziehen. Sie dringen unter Umständen in den Wohnbereich ein und stellen dort eine Gefahr für Leib und Leben dar.
Erforderlich ist die Reinigung der Abgaswege vor allem bei dem Einsatz von Festbrennstoffen wie Kohle, Scheitholz oder Pellets, da diese am meisten Ruß produzieren. Wer stattdessen mit Erdgas, Flüssiggas oder leichtem Heizöl heizt, kann auf die regelmäßige Kehrung verzichten. Grund dafür sind besonders effiziente und saubere Verbrennungsprozesse, die den Abgaszug nur geringfügig verschmutzen.
Der Turnus, in dem Experten den Schornstein reinigen, hängt von der Art und der Häufigkeit der Nutzung ab. Entsprechende Vorgaben dazu finden sich in Anlage 1 der KÜO. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Vorgaben.
ANLAGEN UND NUTZUNG | SCHORNSTEINREINIGUNG: WIE OFT? |
---|---|
ganzjährig regelmäßig benutzte Feuerstätte | 4-mal pro Jahr |
regelmäßig in der Heizperiode benutzte Feuerstätte | 3-mal pro Jahr |
Feuerstätte für Holzpellets | 2-mal pro Jahr |
Blockheizkraftwerk für Festbrennstoffe | 2-mal pro Jahr |
Festbrennstoffkessel für die Zentralheizung | 2-mal pro Jahr |
mehr als gelegentlich, aber nicht regelmäßig genutzte Feuerstätte | 2-mal pro Jahr |
gelegentlich genutzte Feuerstätte | 1-mal pro Jahr |
Das heißt: Wer einen Holz- oder Pelletkessel für die Zentralheizung nutzt, muss zweimal im Jahr den Schornstein reinigen lassen. Ist ein Küchenofen oder ein Räucherofen ganzjährig in Betrieb, sind sogar vier Kehrtermine im Jahr Pflicht. Wann welcher Turnus gilt, legt der Bezirksschornsteinfeger dabei mit der Feuerstättenschau fest.
Kommen Schornsteinfeger, um einen verschmutzten oder verstopften Schornstein zu reinigen, gehen sie in der Regel immer nach dem gleichen Muster vor. Zunächst führen die Experten eine erste Sichtkontrolle durch. Sie steigen auf das Dach und kehren die betroffenen Abgaszüge mit einem langen Schornstein- oder Kehrbesen. Führen sie diesen von oben ein, entfernen die Borsten losen Ruß, der daraufhin zu Boden fällt. Ist der Kaminzug vom Schmutz befreit, geht es im Haus weiter. Hier öffnen Schornsteinfeger die Kamintür, um die heruntergefallenen Ablagerungen zu entfernen.
Befindet sich fester Glanzruß im Schornstein, richtet der normale Kehrbesen wenig aus. In diesem Fall müssen Schornsteinfeger den Schornstein freibrennen oder mit einer sogenannten Biegewelle reinigen. Letzteres ist meist günstiger, da keine Brandgefahr besteht. Zur Schornsteinreinigung verwenden Experten dabei eine starke Bohrmaschine, durch deren Rotation sich Ketten am Kopf einer Welle abspreizen. Sie schlagen an den festen Ruß und entfernen diesen.
Wie viel die Schornsteinreinigung kosten kann, hängt von der Art und der Nutzung der Heizungsanlage ab. Für gelegentlich genutzt Kamine belaufen sich die Ausgaben auf 20 bis 30 Euro pro Jahr. Bei Holz- und Pelletheizungen kostet das Kehren 40 bis 60 Euro jährlich und für täglich genutzte Kamine fallen Kosten in Höhe von 70 bis 80 Euro pro Jahr an. Weitere Informationen zu diesem Thema geben wir im Beitrag zu Schornsteinfeger-Kosten.
Grundsätzlich ist es möglich, den Schornstein als Hausbesitzer selbst zu kehren. Zulässig ist das allerdings nicht. Denn das „Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk“ (kurz: Schornsteinfeger-Handwerksgesetz oder SchfHwG) verlangt die Beauftragung eines ausgebildeten Schornsteinfegers. Dieser beurteilt bei jedem Besuch auch den Zustand der Anlage, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
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