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Niedertemperaturkessel wurden in Deutschland seit Mitte der 80er Jahre installiert. Sie können mit Öl oder Gas betrieben werden und lösten damals die besonders ineffizienten Konstanttemperaturkessel ab. Diese waren verantwortlich für hohe Heizkosten und belasteten die Umwelt stärker als nötig. Was Niedertemperaturkessel sind und wie man sie von Konstanttemperaturkesseln sowie von modernen Brennwertgeräten unterscheiden kann, erklären wir in den folgenden Abschnitten. Außerdem geben wir eine Antwort auf die Frage, ob die Technik heute noch zum Einsatz kommt.
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Geht es um Gas- oder Ölheizungen, unterscheidet man heute vor allem drei Typen. Diese sind:
Konstanttemperaturkessel zählen zu den ältesten in Deutschland verwendeten Gas- und Ölheizungen. Sie wurden bis zur Mitte der 80er Jahre installiert und sind vor allem durch dauerhaft hohe Systemtemperaturen gekennzeichnet. Diese liegen bei 70 bis 90 Grad Celsius und ändern sich auch dann nicht, wenn die Wärmeanforderung im Gebäude – zum Beispiel durch hohe solare Gewinne über Fensterflächen – sinkt. Die Folge: Der Kessel arbeitet ineffizient und hat durch die hohen Temperaturen und den großen Wasserinhalt auch immense Bereitschaftswärmeverluste. Die Heizgeräte nutzten etwa 68 Prozent der Energie eines Brennstoffs und eignen sich heute nicht mehr. Eine Rolle spielt dabei der verbesserte Dämmzustand von Gebäuden. Ebenfalls wichtig ist der verstärkte Einsatz von Systemen wie die Fußbodenheizung, die eine wesentlich niedrigere Vorlauftemperatur benötigen als noch alte Guss-Radiatoren.
Erkennbar ist ein Konstanttemperaturkessel für Öl oder Gas zum Beispiel daran, dass seine Temperatur im Betrieb dauerhaft hoch ist. Er hat außerdem weder einen Außentemperatursensor noch eine Einstellmöglichkeit für die Nachtabsenkung.
Niedertemperaturkessel gelten als Nachfolger der Standardkessel und wurden seit den 80 Jahren eingesetzt. Von ihren Vorgängern unterscheiden sie sich vor allem dadurch, dass sie auch mit Temperaturen von bis zu 35 Grad Celsius arbeiten können. Möglich wird das, durch den Einsatz spezieller Materialien, die auch mit anfallendem Kondenswasser keine Probleme haben. Niedertemperaturkessel passen ihre Leistung außerdem an den schwankenden Wärmebedarf im Haus an und arbeiten so deutlich effizienter. Richtig eingestellt können die Geräte bis zu 87 Prozent der Energie eines Brennstoffs zum Heizen nutzbar machen.
Im Vergleich zur modernen Brennwerttechnik haben Niedertemperaturkessel hohe Abgastemperaturen. Erkennbar sind sie in der Regel daran, dass sie über ein metallisches Abgasrohr an den Schornstein angeschlossen sind. Sie haben einen Außenfühler wie auch eine Zeitschaltuhr, jedoch keinen Anschluss an das Abwassernetz.
Ein sogenannter Tieftemperaturkessel ist eine Spezialform des Niedertemperaturkessels. Er kann ohne eine untere Temperaturbegrenzung betrieben und komplett abgeschaltet werden, wenn vorübergehend kein Wärmebedarf besteht.
Brennwertheizgeräte sind Niedertemperaturkesseln ähnlich. Denn auch sie kommen mit niedrigen Systemtemperaturen aus und können ihre Leistung an den Bedarf im Haus anpassen. Anders als Niedertemperaturkessel gewinnen sie aber auch die im Abgas gespeicherte Wärme. Möglich wird das, wenn die Rücklauftemperatur des Heizsystems unter 55 Grad Celsius liegt. Das heißt: Soll ein Brennwertkessel besonders effizient genutzt werden, muss auch das übrige Heizsystem dazu passen. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, kann ein Brennwertkessel bis zu 98 Prozent der im Brennstoff gespeicherten Energie zu Heizzwecken nutzen.
Da die Geräte mit besonders niedrigen Abgastemperaturen arbeiten, ist ein Kunststoff-Abgassystem ein deutliches Kennzeichen. Neben schwankenden Betriebstemperaturen und der Möglichkeit, eine Absenkzeit einzustellen, erkennt man sie aber auch an einem Anschluss an das Abwassersystem. Denn über diesen wird aus dem Abgas gewonnenes Kondensat abgeführt.
Geht es um die Frage, welche Heizgeräte heute noch erlaubt sind, muss man erst einmal zwischen neu zu installierenden und in Betrieb befindlichen Geräten unterscheiden. Denn mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert der Gesetzgeber den Austausch von Kesseln, die älter als 30 Jahre sind. Da Niedertemperaturkessel und Brennwertheizungen aktuell davon ausgenommen sind, betrifft das ausschließlich Konstanttemperaturkessel bzw. Standardkessel.
Hinweis: Die geplante GEG-Novelle sieht unter anderem ein Verbot von Gas- und Ölheizungen für Neubauten in Neubaugebieten vor. Sobald das Gesetz verabschiedet wurde, bemühen wir uns um eine zeitnahe Anpassung der Informationen. Diese finden Sie unter anderem unter:
Ausgenommen von der Verordnung sind außerdem:
Während die Nachrüstpflichten dem GEG nur bestehende Heizungen betreffen, wirkt sich die im September 2015 erlassene Ökodesign-Richtlinie auch auf neue Konstant- und Niedertemperaturkessel aus. Während NT-Heizungen zwar noch verkauft und installiert werden dürfen, ist die Herstellung von Geräten verboten, sofern sie nicht besonders hohe Anforderungen an Effizienz, Lärm- und Schadstoffemissionen einhalten.
Anders als häufig angenommen, ist es keinesfalls ausreichend, lediglich den Brenner zu ersetzen. Die schlechte Dämmung des Kessels würde bestehen bleiben, auch der Verlust der Betriebsbereitschaft verändert sich dadurch nicht. Eine nachträgliche Dämmung mit separater Regelung ist zwar möglich, oftmals ist es dann aber ökonomisch einfacher auf einen komplett neuen Kessel, beispielsweise einen Niedertemperaturkessel für Öl oder idealerweise einen Öl-Brennwertkessel, zu vertrauen.
Planen Hausbesitzer die Installation einer neuen Gas-Heizung, sind Brennwertgeräte die beste Wahl. Denn diese sind nicht wesentlich teurer als Niedertemperaturkessel und arbeiten in der Regel sparsamer. Insbesonderer die Kombination mit erneuerbaren Energien zur Gas-Hybridheizung ist zu emmpfehlen. Denn so lassen sich Ressourcen schonen und Emissionen sowie Heizkosten reduzieren.
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