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Eine Neutralisationsanlage kommt immer dann zum Einsatz, wenn der pH-Wert von Flüssigkeiten auf ein bestimmtes Niveau zu bringen ist. In der Heizungstechnik geht es dabei vor allem um das Abgaskondensat von Brennwertheizungen. Dieses hat einen pH-Wert von 1,8 bis 3,8 (sauer) und könnte privaten sowie öffentlichen Abwasserleitungen schaden. Wir erklären, warum das Kondensat von Brennwertkesseln sauer ist, wie Neutralisationsanlagen funktionieren und wann sie erforderlich sind.
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Eine Brennwertheizung nutzt die eingesetzten Energieträger besonders gut aus, indem sie die Abgase der Verbrennung kühlt. Das führt dazu, dass der Wasserdampf in den Rauchgasen kondensiert und verborgene Wärme freisetzt. Das entstehende Wasser läuft dann über einen Siphon in die Kanalisation. Während Leitungswasser in der Regel einen pH-Wert von sieben bis acht hat, kann der pH-Wert des Abgaskondensats je nach Brennstoff bei 1,5 bis 5,5 liegen. Die entstehende Flüssigkeit ist also sehr sauer.
Der Wasserdampf im Abgas entsteht bei der Reaktion von Kohlenstoffen und Sauerstoff. Das kondensierende Wasser enthält zahlreiche Verbrennungsprodukte, die es in eine saure Flüssigkeit verwandeln. So zum Beispiel Stickoxide, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Chlorwasserstoff und Schwefeloxide. Mit einer Neutralisationsanlage für die Heizung lässt sich der pH-Wert des Abwassers nach oben korrigieren, sodass Beeinträchtigungen der Abwasseranlagen ausbleiben.
Ohne Neutralisation des Kondensats von Brennwertkesseln gelangt viel saure Flüssigkeit in die Kanalisation. So entstehen bei der Verbrennung eines Kubikmeters Erdgas etwa 1,5 Liter Wasserdampf. Bei einem Liter Heizöl fallen hingegen 0,9 Liter Wasserdampf an. Auf ein Jahr gerechnet, fließen in Ein- und Zweifamilienhäusern somit zwischen 1.600 und 2.900 Liter Abgaskondensat durch die Abflussrohre. Sind die Rohr- und Dichtungswerkstoffe dafür nicht geeignet, könnten sie sich mit der Zeit zersetzen. Die Folge sind Undichtigkeiten, die hohe Reparaturkosten nach sich ziehen. Um diese zu verhindern, sind unter bestimmten Umständen Neutralisationsanlagen vorgeschrieben.
Nutzt eine Heizung den Brennwert, ist das Kondensat durch Neutralisation nachzubehandeln. Dazu fließt es durch eine Apparatur, die den pH-Wert der Flüssigkeit anhebt, um Schäden am Abwassersystem auszuschließen. Neutralisationsanlagen für die Heizung bestehen dabei aus einem Aktivkohlefilter, der feste Bestandteile aus dem Kondensat zurückhält. Anschließend fließt das Medium durch ein spezielles Granulat. Dieses besteht aus alkalischen Materialien, wie Kalkstein, Marmorsplitt oder Magnesiumoxid. Die sogenannten Neutralisationsmittel reagieren mit den sauren Bestandteilen des Abgaskondensats und bilden Salze. Der pH-Wert der Flüssigkeit steigt auf einen Wert von mindestens 6,5. Dieser ist für Abwassersysteme nicht mehr gefährlich.
Wichtig zu wissen ist, dass sich das Granulat in der Neutralisationsanlage allmählich verbraucht. Um eine konstant hohe Abwasserqualität sicherstellen zu können (pH ≥ 6,5), ist das Neutralisationsmittel jährlich auszutauschen.
Damit das Kondensat nach der Neutralisation in einer für Öl- oder Gaskessel geeigneten Neutralisationseinrichtung den Anforderungen entspricht, muss die Technik zur Heizung passen. Ausschlaggebend ist dabei vor allem die Leistung. Denn diese bestimmt bei einem Brennwertkessel, wie viel Kondensat zur Neutralisation anfällt. Wichtig ist außerdem die Art der Heizung. So entstehen zum Beispiel bei einer Ölheizung zusätzliche Feststoffe, die ebenfalls aus dem Abgaskondensat zu filtern sind.
Die Neutralisation nach einem Brennwertkessel ist nicht immer nötig. So genügt bei einer Heizung mit geringer Leistung (bis 25 kW) allein das häusliche Abwasser. Dieses ist leicht basisch, wodurch es die saure Wirkung aufhebt. Voraussetzung ist allerdings, dass die eingesetzten Rohr- und Dichtungswerkstoffe säurefest sind und im Alltag auch ausreichend Abwasser anfällt. Wann eine Neutralisationsanlage Pflicht ist, zeigt die folgende Tabelle.
BRENNSTOFF | NENNWÄRMELEISTUNG | NEUTRALISATIONSANLAGE PFLICHT? | VORAUSSETZUNGEN |
---|---|---|---|
Erdgas oder Heizöl (schwefelarm) | unter 25 kW | Nein | • gilt nicht für Kleinkläranlagen • Rohre müssen säurefest sein |
Erdgas oder Heizöl (schwefelarm) | 25 bis 200 kW | Nein | • gilt nicht für Kleinkläranlagen • Rohre müssen säurefest sein • ausreichend Abwasser muss anfallen (1:20) |
Erdgas oder Heizöl (schwefelarm) | über 200 kW | Ja | keine |
Heizöl Standard | --- | Ja | keine |
Die Tabelle zeigt, dass Neutralisationsanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern nur in Ausnahmefällen vorgeschrieben sind. So zum Beispiel dann, wenn das Abgaskondensat in eine Kleinkläranlage fließt oder die Rohrleitungen nicht geeignet sind. In Anlagen mit einer Leistung von 25 bis 200 kW ist die Neutralisation außerdem Pflicht, wenn nicht genügend Abwasser anfällt. Das Mischungsverhältnis Kondensat zu Abwasser sollte ständig bei 1:20 liegen. Geht es um eine Brennwertheizung mit einer Leistung von mehr als 200 kW oder eine Ölheizung mit Standard-Heizöl, ist die Neutralisationsanlage hingegen immer Pflicht. Der Grund: Hier fällt zu viel saures Kondensat an. Die Neutralisation durch das häusliche Abwasser reicht dabei nicht aus, um Schäden sicher vorzubeugen.
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