Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
✔ 2 Minuten Fragebogen ✔ Kompetente Beratung vor Ort
Geht es um die eigene Heizung, haben Besitzer von Einfamilienhäusern in der Regel alle Freiheiten. So können sie den Kessel im Sommer einschalten, auch wenn es draußen einmal kalt ist. Etwas anders verhält es sich aber bei Mietwohnungen. Sowohl Mieter als auch Eigentümer sind hier oft unsicher und fragen: Wann muss der Vermieter heizen?
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
Eine Heizpflicht gibt es in Deutschland weder für den Mieter noch für den Vermieter. Ein Mieter muss demnach nicht heizen. Dennoch hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass keine Schäden an der Mietsache entstehen, zum Beispiel durch eine zu hohe Feuchtigkeit oder gar Schimmelbildung. Sollte es dazu kommen, ist der Mieter verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Obacht: Das gilt nur, wenn nachzuweisen ist, dass die Schäden durch das Verhalten des Mieters entstanden sind.
Der Vermieter ist hingegen dazu verpflichtet, die Heizungsanlage für einen bestimmten Zeitraum (Heizsaison) funktionsfähig zu halten. Das gilt für die Bereitung von Warmwasser übrigens ganzjährig.
Während der Heizperiode haben Mieter das Recht auf eine warme Wohnung. Sinken die Temperaturen unter festgelegte Grenzwerte, liegt ein Mangel vor und die Miete lässt sich unter Umständen mindern.
Aber wann muss der Vermieter nun tatsächlich heizen? Die Heizsaison beschreibt die Zeit im Jahr, in der es draußen so kalt ist, dass sich die Wärmeverluste eines Gebäudes ohne Heizung nicht mehr ausgleichen lassen. Diese Periode ist gesetzlich nicht geregelt, reicht erfahrungsgemäß aber vom 01. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres.
In dieser Zeit muss die Heizungsanlage so eingestellt sein, dass sie die Räume einer Mietwohnung auf mindestens 20 bis 22 Grad Celsius erwärmt. Schafft sie das nicht, liegt unter Umständen ein Mangel vor. Je nachdem, wie weit und wie lange die geforderten Raumtemperaturen unterschritten sind, können Mieter ihre monatlichen Zahlungen kürzen. Informieren Sie sich bei dem ortsansässigen Mieterverein oder in den veröffentlichten
Eine Ausnahme ist das Heizen in der Nacht. Denn hier lässt der Gesetzgeber eine Absenkung der Raumtemperaturen auf 18 Grad Celsius zu. Zumindest zwischen 24:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens kann die Heizungsanlage dabei mit geringerer Leistung fahren, um Energie zu sparen.
Wie der Deutsche Mieterbund bestätigt, dürfen Vermieter von den Vorgaben nicht abweichen. Klauseln, die in der Zeit von 06:00 bis 23:00 oder 24:00 Uhr eine Temperatur von 18 Grad Celsius rechtfertigen, sind damit generell unwirksam. Zumindest dann, wenn sie sich auf die Heizperiode beziehen.
Genau wie die Besitzer selbst genutzter Einfamilienhäuser, haben auch Vermieter außerhalb der Heizsaison größere Freiheiten. Denn hier darf die Raumtemperatur zeitweise selbst am Tage auf mindestens 18 Grad Celsius sinken.
Zeigt die Wettervorhersage jedoch, dass es draußen auch in den kommenden ein bis zwei Tagen nicht wärmer wird, müssen Vermieter die Heizung starten. Das verhindert ein zu starkes Auskühlen der Gebäude und sorgt dafür, dass Mängel an der Mietsache ausbleiben. Übrigens: Fällt die Raumtemperatur auf unter 16 Grad Celsius, müssen Vermieter sofort heizen.
Unabhängig von den Raumtemperaturen muss warmes Trinkwasser immer fließen. Denn das gehört zu einer Grundvoraussetzung für eine mängelfreie Wohnung und schützt vor Legionellen und anderen Keimen im Wasser. Denn vor allem in großen Wohngebäuden fassen die Warmwasseranlagen große Mengen Trinkwasser. Stagniert dieses in den Leitungen, können gesundheitsgefährdende Keime und Bakterien die Folge sein.
Immer dann, wenn es in der Wohnung zu kalt ist oder das warme Wasser für längere Zeit nicht fließt, liegt ein Mangel vor. Mieter können dabei die monatlichen Zahlungen kürzen oder in besonders schwerwiegenden Fällen sogar fristlos kündigen. Das sollte jedoch immer der letzte Ausweg sein. Grundsätzlich sollten Mieter als ersten Schritt den Mangel beim Vermieter anzeigen. Gegebenenfalls können Sie auch eine Frist festlegen, in welcher der Mangel zu beheben ist. Experten empfehlen zudem ein Protokoll, in dem Mieter die Raum- und Außentemperaturen, sowie den Kontakt zum Vermieter regelmäßig dokumentieren. Bei Unsicherheiten lassen Sie sich am besten beim Mieterverein beraten.
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung