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Mit der Immissionsschutzmessung an der Heizung kontrollieren Schornsteinfeger in regelmäßigen Abständen den Zustand von Heizungsanlagen. Sie messen den Abgasverlust und prüfen, in welchen Mengen schadhafte Partikel aus der Anlage in die Umwelt gelangen. Die Messung dient damit in erster Linie dem Umweltschutz und ist Pflicht nach den Vorgaben der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV).
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Auch wenn eine Heizung von außen betrachtet fehlerfrei läuft, kann es sein, dass Defekte oder falsche Einstellungen den Betrieb stören. Die Anlagen verbrauchen dann mehr Energie als nötig und pusten Abgase oder andere Schadstoffe unbemerkt in die Umwelt. Dass zu verhindern ist die Aufgabe der Immissionsschutzmessung, die Schornsteinfeger in regelmäßigen Abständen durchführen.
Wann und wie die Immissionsschutzmessung der Heizung zu erfolgen hat, regelt die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (kurz: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen oder 1. BImSchV). Der Turnus hängt dabei vor allem von der Art und der Ausführung einer Heizungsanlage ab, wie die folgende Tabelle zeigt.
ART DER HEIZUNG | ALTER/ AUSFÜHRUNG | TURNUS DER MESSUNG |
---|---|---|
Kessel für Festbrennstoffe | --- | alle 2 Jahre |
Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe | --- | 2 Mal in 7 Jahren (im Rahmen der Feuerstättenschau) |
Öl- und Gasheizungen | Inbetriebnahme oder Änderung vor mehr als zwölf Jahren | alle 2 Jahre |
Öl- und Gasheizungen | Inbetriebnahme oder Änderung vor zwölf oder weniger Jahren | alle 3 Jahre |
Öl- und Gasheizungen | Inbetriebnahme oder Änderung vor zwölf oder weniger Jahren mit selbstkalibrierender, kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses | alle 5 Jahre |
Öl- und Gasheizungen | Gasbrennwertheizungen | keine Messung |
Die 1. BImSchV fordert außerdem eine entsprechende Messöffnung an der Feuerungsanlage, den Einsatz geeigneter Messgeräte und ein Protokoll der Ergebnisse der Immissionsschutzmessung. Letztere sind vom Schornsteinfeger an Betreiber sowie den Landesinnungsverband zu übermitteln.
Schornsteinfeger führen im Rahmen der Immissionsschutzmessung auch die sogenannte Abgaswegeüberprüfung durch. Dabei kontrollieren sie den Zustand des Abgassystems. Sie suchen nach Korrosionserscheinungen und stellen fest, ob der Abgasweg frei von Ruß oder anderen Verunreinigungen ist.
Führen Schornsteinfeger die Immissionsschutzmessung durch, folgen sie einem immer gleichen Ablauf. Wichtig ist, dass die Heizungsanlage dabei mit Nennwärmeleistung beziehungsweise der höchstmöglichen Einstellung läuft. Während Gas- und Ölheizungen mindestens zwei Minuten in Betrieb sein sollten, sind Holzheizungen auf mindestens 60 Grad Celsius aufzuheizen. Bei handbeschickten Anlagen gilt außerdem eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten, nachdem die bestimmungsgemäß größtmögliche Brennstoffmenge auf die bestehende Glut gelegt wurde.
Ist die Heizung in Betrieb, testen Schornsteinfeger das Messgerät, bevor sie den Fühler an der Messöffnung in den Kern des Abgasstroms halten. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, ist es wichtig, das Messprogramm immer vollständig durchlaufen zu lassen. Außerdem sind Parameter wie Druckdifferenz, Heizungswasser- und Abgastemperatur zu bestimmen und zu dokumentieren.
Ist die Messung nach 1. BImSchV vorbereitet, erfassen moderne Messgeräte sämtliche Parameter im Abgasstrom. Darunter der Kohlenstoffmonoxid- und der Sauerstoffgehalt sowie die Temperaturen von Verbrennungsluft und Abgasen. Aus den Einzeldaten ermitteln die Geräte anschließend den Wirkungsgrad sowie den Abgasverlust. Letzterer darf folgende Grenzwerte nicht übersteigen:
NENNWÄRMELEISTUNG | GRENZWERT FÜR DEN ABGASVERLUST |
---|---|
über 4 bis 25 kW | 11 % |
über 25 bis 50 kW | 10 % |
über 50 kW | 9 % |
Geht es um die Immissionsschutzmessung an einer Holz- oder Pelletheizung, erfassen Schornsteinfeger auch den Staubgehalt.
Handelt es sich bei der zu kontrollierenden Feuerungsanlage um eine Ölheizung, kontrollieren Schornsteinfeger im Rahmen der Immissionsschutzmessung auch die Rußzahl. Möglich ist das mit einer sogenannten Rußpumpe, die Luft aus dem Abgasstrom durch ein Filterpapier saugt. Das Papier verfärbt sich dabei und lässt die Rußzahl erkennen. Befinden sich Ölderivate (ölige Rückstände) im Abgas, sind auch diese am Filterpapier ersichtlich.
Sind alle Messungen abgeschlossen, erstellen Schornsteinfeger ein Protokoll, aus dem die Ergebnisse hervorgehen. Ersichtlich ist hier unter anderem auch, ob die Werte den Vorgaben der Verordnung entsprechen oder die Messung innerhalb von sechs Wochen zu wiederholen ist.
Die Messung nach 1. BImSchV zählt zu den freien Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks und unterliegt damit nicht der Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO). Wie viel die Immissionsschutzmessung kosten kann, hängt demnach vom regionalen Preisgefüge und der Preisgestaltung Ihres Schornsteinfegers ab. Üblich sind 25 bis 100 Euro, inklusive Fahrtkosten. Wobei die Preise für gasförmige Brennstoffe in der Regel am niedrigsten sind. Während Ölheizungen im Mittelfeld liegen, zahlen Hausbesitzer für Holzheizungen durch den höheren Aufwand in der Regel am meisten.
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