Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
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Der Heizungsnotschalter ist ein sogenannter Gefahrenschalter, der grundsätzlich nicht im Aufstellraum der Heizung untergebracht ist. Er ermöglicht es, die Brennstoffversorgung in brenzligen Situationen abzuschalten und sorgt für Sicherheit im Heizbetrieb. Was einen Heizungsnotschalter von einer sogenannten Freischaltung unterscheidet, wann er nötig ist und was die Bauteile kosten, erklärt folgender Beitrag.
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Der Heizungsnotschalter soll die Heizung bei einer Gefahr, zum Beispiel einem Brand, schnell abschalten. Er muss leicht zugänglich und eindeutig beschriftet sein. Außerdem ist der Betriebszustand der Anlage durch ein rotes Licht auf dem Taster erkennbar. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, können Hausbesitzer die Brennstoffzufuhr im Ernstfall abschalten, Gefahren abwehren und die Folgen eines Brandes einschränken.
Ist ein Heizungsnotschalter Pflicht, genügt auch keine einfache Freischalteinrichtung. Denn diese Elemente sind allein für eine Reparatur oder Heizungswartung nötig. Dabei sollen sie die gesamte Stromversorgung des Brenners bei Inspektions-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie bei längeren Stillstandszeiten auf Knopfdruck abschalten können.
In Gefahrensituation entscheiden oft Sekunden über den Ausgang. Um bei einem Brand keine Zeit zu verschwenden, ist der Heizungsnotschalter daher an einem gut zugänglichen Ort im Haus anzubringen. Wichtig: Er darf sich nicht im Aufstellraum der Heizung befinden. Vor allem dann, wenn auch kleine Kinder im Haus wohnen, lohnt es sich außerdem, den Schalter etwas höher zu installieren.
Übrigens: Fällt die Heizung einmal aus, sollten Verbraucher zunächst den Notschalter kontrollieren. Eventuell wurde dieser versehentlich betätigt.
Heizungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Feuerungsleistung von mehr als 50 Kilowatt benötigen einen Heizungsnotschalter. Die Vorschrift steht in der Feuerungsverordnung der Länder (§6 Absatz 1, Satz 4 Muster-Feuerungsverordnung). Diese fordert darüber hinaus auch, dass die Brennstoffzufuhr einer Ölheizung vom Standort des Notschalters zu unterbrechen ist. Das gilt zumindest dann, wenn im Heizraum (Aufstellraum einer Feuerstätte mit mehr als 50 Kilowatt Leistung) auch Heizöl gelagert wird. Darüber hinaus betrifft die Anforderung Lagerräume für Heizöl, die allein über den Aufstellraum der Heizung zu erreichen sind.
Weitere Vorschriften gibt die VDE Richtlinie 0116, die Heizungsnotschalter für eine Öl- oder Gasheizung mit mehr als 50 Kilowatt Leistung fordert. Darin heißt es, dass die Schalter:
Während die Pflicht zum Notschalter an der Heizung allein für Gas und Öl befeuerte Anlagen ab 50 Kilowatt gilt, sind viele Hausbesitzer jedoch davon ausgenommen. Sie können die Taster jedoch freiwillig installieren, um die Sicherheit im eignen Haus zu erhöhen. Ob das ratsam ist oder nicht, erkennt ein Heizungsbauer vor Ort.
Heizungsnotschalter sind zur Auf- und Unterputzmontage erhältlich. Sie lassen sich an die Schalterserien verschiedener Hersteller anpassen und kosten etwa 10 bis 30 Euro. Die nachträgliche Montage und der Anschluss an eine bestehende Heizung durch einen Elektroinstallateur schlagen zusätzlich mit 30 bis 50 Euro zu Buche.
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