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Heizung kaputt?! – Kommt der Kessel ins Stottern und die Wärme nicht mehr im Haus an, müssen Verbraucher die Heizung reparieren. Während sich kleinere Probleme einfach selbst beseitigen lassen, ist bei ernsthaften Störungen ein Heizungsfachmann zu kontaktieren. Wir geben einen Überblick über die häufigsten Fehlerquellen und einfache Tipps zum Reparieren.
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Gluckernde Heizkörper, rauschende Ventile und kalte Räume: Viele Symptome sprechen für einen Defekt an der Heizungsanlage. Aber nicht bei allen müssen Hausbesitzer gleich einen Fachmann rufen. Die folgende Übersicht zeigt die Top 4 der Fehler, die Verbraucher mit etwas handwerklichem Geschick selbst beseitigen können:
Liegt eines der genannten Probleme vor? In den folgenden Abschnitten geben wir Tipps, mit denen Hausbesitzer einfach selbst die Heizung reparieren können. Andernfalls sollte ein Experte die Heizung prüfen. Ist in der Eigentümergemeinschaft eine Heizung defekt, empfehlen wir zunächst den Kontakt zur Hausverwaltung. Diese leitet die weiteren Schritte ein.
Bleiben einzelne Heizkörper kalt, kann das an zu viel Luft im System liegen. Diese sammelt sich an höher gelegenen Stellen und stört die Zirkulation des Heizungswassers. Damit dieses die Wärme wieder problemfrei in alle Räume transportieren kann, müssen Hausbesitzer die Heizung reparieren und entlüften. Dazu stellen sie zunächst den Kessel samt Heizungspumpe ab und drehen alle Thermostate voll auf. Anschließend gehen Heimwerker jeden Heizkörper durch, öffnen das Entlüftungsventil mit einem speziellen Schlüssel und prüfen, ob noch Luft herausströmt. Kommt keine, können sie die Ventile verschließen und die Heizungsanlage wieder in Betrieb nehmen.
Bleiben mehrere Heizkörper kalt, heißt das nicht unbedingt, dass die gesamte Anlage kaputt beziehungsweise defekt ist. Der Fehler kann hier auch in einem zu geringen Wasserstand liegen. Erkennen lässt sich dieser mit einem Blick auf das Manometer: Zeigt es im Einfamilienhaus einen Druck von 1,2 bis 1,8 bar, sollte alles in Ordnung sein. Zeigt das Instrument einen tieferen Wert, müssen Hausbesitzer Heizwasser nachfüllen. Dazu schalten sie Kessel sowie Pumpe ab und öffnen alle Thermostate an den Heizkörpern. Entspricht das Leitungswasser im Haus den Vorgaben der Hersteller, können sie die Heizungsanlage anschließend über einen Schlauch mit dem Wasserhahn verbinden. Sie öffnen dann die Ventile und warten, bis der Druck am Manometer auf den gewünschten Wert steigt. Ist dieser erreicht, können Heimwerker die Ventile schließen, den Schlauch entfernen und die Heizung wieder hochfahren. Fällt der Druck nach den Arbeiten schnell wieder ab, könnte das Ausdehnungsgefäß der Heizung defekt sein. In diesem Fall ist ein Installateur zu beauftragen.
Achtung: Ist die Wasserqualität ungeeignet, drohen Schäden am Kessel. Deshalb ist die VDI-Richtlinie 2035 zu beachten. Wer hier unsicher ist, sollte lieber einen Experten beauftragen.
Vor allem zu Beginn der Heizperiode kann es passieren, dass einige Heizkörper überhaupt nicht warm werden. Ist das der Fall, können Hausbesitzer die Thermostate prüfen. Sind diese fest, müssen sie die Heizung reparieren. Dazu schrauben Heimwerker den drehbaren Kopf der Bauteile ab, sodass sie den Stift im Ventil sehen. Dieser sollte im Normalfall leicht beweglich sein und nach etwas Druck von allein wieder herausrutschen. Klappt das nicht, können Hausbesitzer den Stift mit einer Zange vorsichtig herein und herausschieben, bis er wieder frei beweglich im Ventil sitzt. Etwas Fett oder Öl hilft, diesen Zustand lange aufrechtzuerhalten. Ist alles erledigt, können Heimwerker den Thermostatkopf wieder montieren und wie gewohnt heizen.
Arbeitet der Kessel, die Heizkörper sind warm und dennoch kommt das Haus nicht auf die gewünschten Temperaturen? Dann könnte die Ursache in der Regelung liegen. Hier kann unter Umständen eine verstellte Heizkurve die Ursache der Probleme sein. Denn über die Funktion der Regelung ermittelt der Kessel, wie viel er bei bestimmten Außentemperaturen leisten muss, um die Wärmeverluste vom Gebäude optimal ausgleichen zu können. Wie das Schritt für Schritt funktioniert, erklären wir im Beitrag Heizkurve einstellen.
Ist die Heizung defekt, der Kessel springt nicht an und die Anlage steht auf Störung? Dann sollten Hausbesitzer einen Installateur rufen. Denn in diesem Fall liegt der Ausfall oft an einem defekten Bauteil und nur ein Fachexperte kann die Heizung reparieren. In dringenden Fällen bieten viele Firmen dabei einen Notdienst, der rund um die Uhr erreichbar ist. Übrigens: Wer sich für eine digitale Heizung entscheidet, kann den Experten oft sogar einen Fernzugriff auf die eigene Technik geben. Auf diese Weise lassen sich fehlerhafte Einstellungen schnell und ohne Vor-Ort-Termin beseitigen. Ist das nicht möglich, lässt sich der Fehlerspeicher aus der Ferne auslesen und der Service-Termin erfolgt deutlich schneller als auf konventionelle Art.
Durch klimatische Veränderungen werden Unwetter auch in unseren Breiten immer stärker. Sie treten häufiger auf und verursachen durch Starkregen, Gewitter, Hagel oder Schnee kapitale Schäden an Haus und Heizung. Ist die wärmende Technik defekt, sollten Hausbesitzer unverzüglich einen Heizungsmonteur rufen. Außerdem ist es wichtig, die Versicherung zu kontaktieren. Denn in vielen Fällen reguliert diese die Schadensbeseitigung. Die hohen Kosten bleiben Hausbesitzern in diesem Fall zumindest teilweise erspart.
Ein Großteil der Unwetterschäden an Heizungsanlagen sind heute auf Blitzeinschläge zurückzuführen. Dabei kommt es zu einer Überspannung in elektrischen Bauteilen und somit zu einem teilweisen oder totalen Ausfall der Regelung. Möglich ist das übrigens auch dann, wenn der Blitz nur in der Nähe des Gebäudes auftritt. Ist das der Fall, sollten Hausbesitzer die Technik im eigenen Haus also rechtzeitig überprüfen lassen, um Ausfällen oder Bränden vorzubeugen.
Eine weitere Ursache für Unwetterschäden sind Probleme mit Feuchtigkeit. So kann die Heizung bei Hochwasser teilweise oder komplett unter Wasser stehen. Das führt zu Problemen am Brenner sowie elektrischen Bauteilen. Vor allem Letztere lassen sich dabei nicht immer sofort erkennen.
Während geeignete Blitzschutzmaßnahmen an Gebäuden die Risiken minimieren, können Hausbesitzer gegen volllaufende Keller bei einem Hochwasser nicht viel unternehmen. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, Gebäude in Risikogebieten möglichst gut abzudichten und Heizöl- oder Flüssiggastanks vor dem Aufschwimmen zu sichern. Dringt dennoch Wasser in das Haus ein, sollten Verbraucher die Heizung schnellstmöglich abschalten und die Gas- oder Ölzufuhr trennen. Bleibt ausreichend Zeit, raten Experten auch zum Ausbau von Brennern und Heizungspumpen. Diese Arbeiten sollten allerdings nur Fachhandwerker durchführen.
Haben Hochwasser oder Blitzeinschläge einen Defekt an der Heizung verursacht, müssen Hausbesitzer zunächst ihre Versicherung kontaktieren. Abhängig vom Schadensfall wenden sie sich dabei an ihre Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung oder in speziellen Fällen auch die Elementarversicherung. Gleichzeitig sollten Verbraucher die Defekte mit Bild und/oder Video dokumentieren, um die Schadensregulierung zu unterstützen. Hat ein Heizungsfachmann die Probleme bereits beseitigt, sollten defekte Bauteile unbedingt aufbewahrt werden. Denn nur so können Experten der Versicherungen feststellen, ob es sich tatsächlich um einen Unwetterschaden und somit auch um einen Versicherungsfall handelt.
Auch in Hochwassergebieten ist das Heizen mit Gas weit verbreitet. Ist nach einem Hochwasser nicht die Heizung defekt, sondern das öffentliche Gasnetz zerstört, ist ein regulärer Betrieb unmöglich. Damit Hausbesitzer in einem solchen Fall während der Heizperiode nicht frieren müssen, können sie übergangsweise auf Flüssiggas umstellen. Dazu wird ein entsprechender Gastank benötigt. Bevor die Heizung wieder in Betrieb genommen wird, sollte diese jedoch von einem Fachbetrieb überprüft werden.
Hat die Heizung keinen offensichtlichen Defekt, benötigt sie eine Reparatur durch einen Fachmann. Wer sein Haus vermietet, sollte bei einem Heizungsausfall schnell handeln. Denn eine nicht funktionierende bzw. unzureichend funktionierende Heizungsanlage gilt als Mangel. Die Mieter haben in solchen Fällen nach einer angemessenen Frist Anspruch auf Mietminderung.
Je nach finanziellem Umfang der Heizungsreparatur und vertraglichen Rahmenbedingungen können Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen. Einen gesetzlichen Maximalbetrag gibt es nicht, stattdessen wird er jedes Mal neu ausgelegt. So hat der Bundesgerichtshof vor mehr als 25 Jahren die Obergrenze von 300 Mark bzw. acht Prozent der Jahresmiete für wirksam erklärt. Das entspricht heute etwa 100 bis 120 Euro. So viel darf eine einzelne Kleinreparatur kosten.
Bei Heizungsschäden während der Heizperiode (Anfang Oktober bis Ende April) ist der Vermieter verpflichtet, zeitnah zu reagieren, sobald er davon Kenntnis erlangt. Für die Reparatur bleibt allerdings eine Frist von rund vier Tagen. Schließlich muss auch die zeitliche Verfügbarkeit der Handwerker berücksichtigt werden. Entscheidend ist zudem, um welche Art von Schaden es sich handelt und ob die gesamte Funktionalität der Anlage beeinträchtigt ist.
Kommt es in einer Mietwohnung zum Heizungsausfall, ist es für die meisten Mieter sehr unangenehm. Auch die folgende Heizungsreparatur kann je nach Umfang die Wohnqualität stark beeinflussen. Als Erstes sollten sie den Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister kontaktieren und die Sachlage schildern. Sind weder Vermieter noch Hausverwalter erreichbar, können Mieter die für die Heizung notwendige Reparatur auch selbst in Auftrag geben. Handelt es sich dabei um „größere“ Reparaturarbeiten, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.
Wichtig ist, dass es sich dabei um sachbezogene Kosten handelt. Das bedeutet, wenn die Heizkörper nur undicht sind, dann dürfen die Mieter nicht den kompletten Austausch der Heizkörper veranlassen. Ist keine Reaktion vom Vermieter vorhanden oder weigert sich dieser, die Heizungsreparatur zu beauftragen, können die Mieter auf Mängelbeseitigung klagen.
Von einer Einbehaltung oder Kürzung der Miete ohne Absprache mit dem Vermieter wird dringend abgeraten. Im schlimmsten Fall hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Beitrag „Mietminderung beim Heizungsausfall“.
Soll die Heizungsanlage besonders zuverlässig arbeiten, lohnt sich die regelmäßige Heizungswartung. Dabei nehmen Experten die Technik einmal im Jahr genau unter die Lupe. Sie prüfen alle Einstellungen und können defekte Teile der Heizung reparieren. Die Anlage fällt weniger oft aus und spart darüber hinaus sogar noch Heizkosten.
Damit eine Heizungsreparatur zeitnah erfolgt, ist es aus Sicht eines Hausbesitzers bzw. Vermieters ratsam, einen Wartungsvertrag abzuschließen. Dieser sieht eine regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage vor und verringert das Risiko eines plötzlichen Ausfalls enorm. Außerdem sorgt ein solcher Vertrag für einen niedrigen Energieverbrauch und lange Lebensdauer der Anlage.
Stellen Sie einen Schaden an Ihrer Heizung fest, sollten Sie dem Vermieter dies schnellstmöglich melden. Danach hat dieser ca. vier Tage Zeit, den Schaden zu reparieren (abhängig von der Terminfindung beim Experten). Mehr zu Rechten und Pflichten bei einer kaputten Heizung in der Mietwohnung lesen Sie hier.
In der Regel muss bei "größeren" Reparaturen der Vermieter zahlen. Abhängig vom finanziellen Umfang der Heizungsreparatur und vertraglichen Vereinbarungen kann dieser aber auch Kosten auf den Mieter umlegen. Der zulässige Maximalbetrag ist von mehreren Faktoren wie der Jahresmiete abhängig, kann aber u.U. individuell ausgelegt werden.
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