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Geht es um die Heizung, sorgen gesetzliche Vorschriften für Effizienz und Sicherheit. Während Fachplaner und Heizungsbauer die Bestimmungen bei der Planung und Ausführung beachten müssen, sollten auch Hausbesitzer die wichtigsten kennen. Welche das sind und worum es in den Gesetzen und Verordnungen geht, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
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In den letzten Jahren rückt das Thema Energieeffizienz immer stärker in den Fokus. So möchten viele Hausbesitzer mit einer sparsamen Heizungsanlage nicht nur ihren Verbrauch senken, sondern auch die Umwelt schonen. Der Gesetzgeber verfolgt dieses Ziel bereits seit langer Zeit und hat zahlreiche Vorschriften für Heizungen erlassen, die sich im stetigen Wandel befinden; unter anderem das neue Gebäudeenergiegesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg.
Die wohl bekannteste deutsche Vorschrift für Heizung und Haus ist die Energieeinsparverordnung. Sie wurde im November 2020 jedoch von dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Es vereint mehrere bis dato geltende Gesetze – die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Das GEG enthält damit Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz sowie technische Mindeststandards bei Neubau und Sanierung. So sind neue Gebäude besonders energiesparend zu bauen und möglichst regenerativ zu beheizen. Geht es im Neubau um die Heizung, fordern die gesetzlichen Vorschriften bereits seit 2009 einen Mindestanteil erneuerbarer Energien. Alternativ können sich Bauherren unter anderem für eine stärkere Dämmung entscheiden.
In bestehenden Häusern ist die Heizung häufig von Nachrüst- und Austauschverpflichtungen des GEG betroffen. So müssen Hausbesitzer viele Heizkessel nach 30 Jahren tauschen. Geht es um die Heizung, fordert das Gesetz aber auch das Nachrüsten einer Regelung und die Dämmung von Rohren in unbeheizten Bereichen.
Wichtig: Das Gesetz fordert ebenso ein Quasi-Verbot von Ölheizungen ab 2026, für das es jedoch zahlreiche Ausnahmen gibt.
Geht es um die Heizungserneuerung, bestehen in Baden-Württemberg besonders hohe Anforderungen. Denn hier fordert das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz“ (EWärmeG BW), dass Sanierer ihren Wärmebedarf nach dem Heizungstausch zu mindestens 15 Prozent mit regenerativen Energieträgern abdecken müssen. Alternativ können sie Biobrennstoffe verwenden, Teile des Gebäudes besser dämmen oder einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen.
Mit der Photovoltaik rückt auch das Thema „elektrische Energie“ immer stärker in den Fokus von Bauherren und Hausbesitzern. Denn die Anlagen erzeugen regenerativen Strom, der sich im eigenen Haus verbrauchen lässt. Während das besonders wirtschaftlich ist, speisen Photovoltaikanlagen überschüssige elektrische Energie in das öffentliche Stromnetz ein. Das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) sorgt unter anderem dafür, dass das problemlos funktioniert. Denn es regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energieanlagen. Geht es um die stromerzeugende Heizung, gibt es gesetzliche Vorschriften zur Einspeisung im „Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz“ (KWKG)
Ganz gleich, ob es um einen Neubau oder die Heizungserneuerung geht: Vorschriften sorgen in Deutschland immer dafür, dass die Technik genau zum Haus passt. Ein Beispiel dafür ist die DIN EN 12831 „Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast“. Die Norm enthält Anforderungen an die Heizlastberechnung, die Grundlage der Auslegung von Wärmeerzeugern, Heizflächen und Rohrsystemen ist.
Während im Ergebnis der Berechnung die Leistung (in Kilowatt) der Heizung steht, gibt es auch gesetzliche Vorschriften zur Bestimmung des Wärmebedarfs. So zum Beispiel die DIN 4108 Teil 6 oder die DIN V 18599. Beide enthalten Anforderungen an die Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs (Kilowattstunden), der unter anderem im GEG und im Energieausweis eine Rolle spielt.
Viele Heizungs-Vorschriften sollen heute für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Anlagen sorgen. Während Heizungsbauer diese bei Planungs-, Installations- und Wartungsarbeiten beachten müssen, sollten Hausbesitzer vor allem von der VDI 2035 gehört haben. Die Richtlinie zur „Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen“ enthält Vorschriften zu den Themen "Steinbildung", "wasserseitige Korrosion" und "abgasseitige Korrosion". Sie ist unter anderem dann zu beachten, wenn es um das Ein- oder Nachfüllen von Heizungswasser geht. Denn ungeeignete Medien können schwere Schäden in modernen Heizungsanlagen hervorrufen.
Vorschriften gibt es aber nicht nur für die Heizung selbst, sondern auch für das Trinkwasser. Das lässt sich mit einer Zentralheizung erwärmen und muss als Lebensmittel besonders hohe Anforderungen erfüllen. Welche das sind, ist in der Trinkwasserverordnung nachzulesen.
Verordnungen und Gesetze für die Heizung regeln aber nicht nur Planung und Installation, auch für den Betrieb einer Heizung gibt es gesetzliche Bestimmungen. Kennen sollten Hausbesitzer dabei vor allem die Feuerungsverordnung und die 1. BImSchV.
Die „Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung“ enthält Vorschriften und Anforderungen für das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen. Sie soll einen sicheren Betrieb gewährleisten und gilt unter anderem für Feuerstätten, Wärmepumpen sowie Blockheizkraftwerke. Wichtig zu wissen ist, dass die Länder eigene Fassungen der Feuerungsverordnung erlassen. Diese orientieren sich zwar an der Muster-Feuerungsverordnung, können im Detail aber von dieser abweichen.
Die sogenannte Kleinfeuerungsanlagenverordnung (auch „Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ oder 1. BImSchV) regelt den Betrieb von Heizungsanlagen. Dazu enthält sie unter anderem bestimmte Schadstoffgrenzwerte, die die Luftbelastung reduzieren und die Umwelt schonen sollen.
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