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Ein Heizraum ist ein Zimmer im Haus, an das besondere Anforderungen gestellt sind. Diese bestehen, da von der darin untergebrachten Heizungsanlage eine gewisse Gefahr für das Gebäude ausgeht. Aber was ist ein Heizraum? Für welche Heizungsanlagen ist er erforderlich und welche Anforderungen muss er erfüllen? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Anders als viele vermuten ist ein Heizraum nicht automatisch das Zimmer im Haus, in dem auch die Heizungsanlage untergebracht ist. Die genaue Definition für einen Heizraum findet sich in der Feuerungsverordnung (kurz FeuVO) der Länder. Dabei heißt es:
Da von diesen Heizungsanlagen eine gewisse Brandgefahr ausgeht, sind an die Größe, die Nutzung und die bautechnische Ausführung der Räume sehr hohe Anforderungen gestellt.
Neben dem Begriff des Heizraumes definiert die Feuerungsverordnung auch den Aufstellraum für Heizungsanlagen. Gemeint sind damit Räume zur Aufstellung von Heizungen für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einer Nennleistung von mehr als 100 Kilowatt. Aufstellräume sind aber auch Räume für Festbrennstoffkessel mit einer Leistung von weniger als 50 Kilowatt. Im Vergleich zum Heizraum sind die Anforderungen an diese geringer.
Lassen Hausbesitzer einen Holzvergaserkessel, eine Pelletheizung oder eine Hackschnitzelheizung mit einer Leistung von mehr als 50 Kilowatt installieren, ist nach Feuerungsverordnung also ein Heizraum erforderlich. Die Anforderungen lassen sich dabei in die drei Bereiche Nutzung, Brandschutz und Belüftung gliedern.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Anforderungen der Muster-Feuerungsverordnung.
Wichtig zu wissen: Jedes Bundesland hat eine eigene Landes-Feuerungsverordnung. Diese lehnt sich zwar an die Muster-FeuVO an, kann in einzelnen Punkten aber von dieser abweichen.
Da von einer Festbrennstoffheizung eine gewisse Brandgefahr ausgeht, dürfen Heizräume nur zur Aufstellung von Heizgeräten genutzt werden. Neben den Wärmeerzeugern für feste Brennstoffe ist auch die Aufstellung von Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken sowie Gas- und Ölheizungen zulässig. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen außerdem auch Brennstoffe im Heizraum lagern.
Geht es um die Lage im Haus, dürfen die genau definierten Räume keine Verbindung zu Aufenthaltsräumen (ausgenommen für Betriebspersonal) oder notwendigen Treppenräumen haben. Auch eine Verbindung zu Vorräumen von Feuerwehraufzügen, Sicherheitsschleusen oder Räumen zwischen Treppenhäusern und dem Weg ins Freie ist nicht gestattet.
Weiterhin gilt ein Mindestrauminhalt von acht Kubikmetern und eine lichte Höhe von mindestens zwei Metern als Voraussetzung für die Einrichtung eines Heizraumes. Die speziellen Räume müssen darüber hinaus über einen Ausgang ins Freie oder zu einem geeigneten Flur verfügen. Hausbesitzer müssen außerdem Brandschutztüren einbauen, die in Fluchtrichtung zu öffnen sind.
Geht es um einen Heizraum, spielt der Brandschutz eine wichtige Rolle. So muss sichergestellt sein, dass ein Feuer nicht sofort auf andere Gebäudeteile überspringen kann. Um das zu gewährleisten, sind Wände, Stützen sowie Decken und Böden von Heizräumen feuerbeständig auszuführen. Das gilt für alle Flächen, die an andere Gebäudebereiche grenzen. Alle Türen und Fenster, die nicht direkt nach außen führen, müssen darüber hinaus feuerhemmend und selbstschließend sein. Eine Ausnahme betrifft Wände oder Öffnungen zu Betriebsräumen der Heizung, wenn diese selbst die gleichen Brandschutz-Anforderungen wie der Heizraum erfüllen.
Übrigens: Wenn sich auch Heizungen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit mehr als 100 kW im Heizraum befinden, ist auch ein Heizungsnotschalter erforderlich. Dieser befindet sich außerhalb der Räume und ermöglicht in Gefahrensituationen das schnelle Abschalten der Brennstoffzufuhr.
Bei der Verbrennungsluftversorgung gelten die allgemeinen Anforderungen der Feuerungsverordnung. Das heißt, dass für raumluftabhängige Feuerstätten mit einer Leistung von 50 Kilowatt eine 150 Quadratzentimeter (oder zweimal 75 Quadratzentimeter) große Leitung oder Öffnung nach außen vorhanden sein muss. Übersteigt die Heizleistung den Wert von 50 Kilowatt, ist der freie Querschnitt um je zwei Quadratzentimeter pro Kilowatt zu vergrößern. Stellen Hausbesitzer einen Volumenstrom von mindestens 1,6 Kubikmeter pro Kilowattstunde sicher, können sie die Verbrennungsluftversorgung auch auf andere Weise realisieren.
Führen Lüftungsleitungen für den Heizraum auch durch andere Räume, müssen sie außerdem eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten erreichen. Lüftungsleitungen, die durch den Heizraum führen, diesen aber nicht mit Frischluft versorgen, müssen ebenfalls eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten aufweisen. Sie dürfen im gefährdeten Bereich keine Öffnungen haben und können darüber hinaus mit selbsttätigen Absperrvorrichtungen ausgestattet werden.
Heizgeräte für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Leistung von insgesamt weniger als 100 Kilowatt dürfen in nahezu jedem Raum aufgestellt werden. Wichtig ist, dass es sich dabei nicht um notwendige Treppenräume oder Räume zwischen Treppenhäusern und dem Ausgang ins Freie handelt. Außerdem muss eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung sichergestellt sein. Ein eigener Heizraum ist jedoch nicht erforderlich.
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