Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
✔ 2 Minuten Fragebogen ✔ Kompetente Beratung vor Ort
Gehen Sie regelmäßig ins Homeoffice oder arbeiten generell von zu Hause aus, stellt sich über kurz oder lang die Frage, wie es mit den Kosten aussieht – insbesondere mit den Heizkosten. Können Sie diese beispielsweise steuerlich geltend machen oder übernimmt Ihr Arbeitgeber diese? Und wie sieht es mit Möglichkeiten zum Einsparen aus? Wir erklären Ihnen, wie Sie die Heizkosten im Homeoffice anrechnen lassen und reduzieren können.
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Arbeiten Sie regelmäßig von zu Hause oder haben Sie gar ein eigenes Arbeitszimmer, stellt sich die Frage, welche Kosten eventuell steuerlich absetzbar sind oder vielleicht sogar der Arbeitgeber übernimmt. Grundsätzlich ist entscheidend, ob das heimische Büro den Mittelpunkt der Tätigkeiten bildet oder für die berufliche beziehungsweise betriebliche Arbeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Das bedeutet, kann der Arbeitgeber Ihnen keinen individuellen Arbeitsplatz am Schreibtisch zur Verfügung stellen und Sie müssen auf das Homeoffice ausweichen, können Sie einen beschränkten Abzug geltend machen. Dieser ist in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten anzugeben und beläuft sich auf maximal 1.250 Euro. Der beschränkte Abzug trifft in erster Linie auf Lehrer oder Außendienstmitarbeiter zu. Haben Sie jedoch einen regulären Arbeitsplatz, aber mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen, beispielsweise einmal wöchentlich im Homeoffice zu arbeiten, können Sie keine Kosten für das Arbeitszimmer absetzen.
Ist das heimische Arbeitszimmer Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeiten, gilt der sogenannte unbeschränkte Abzug. Sie können die vollen Kosten geltend machen. Das gilt unter anderem für Freiberufler beziehungsweise Selbständige wie Künstler oder Schriftsteller. Diese Kosten sind unbedingt als Betriebskosten anzugeben.
Prinzipiell sind zwei Arten der Kosten zu unterscheiden, die Sie steuerlich geltend machen können – die anteiligen und die direkten. Zu den letztgenannten Kosten gehört unter anderem die Ausstattung eines Arbeitszimmers wie Schreibtisch, Lampe und Stuhl. Solche Kosten werden in voller Höhe angegeben.
Daneben gibt es Kosten, die nur anteilig abgesetzt werden können. Dazu zählen die Miete, Strom- und Heizkosten. Denn diese fallen für den gesamten Haushalt an und damit auch bei der privaten Nutzung. Hier ist es wichtig, den Anteil des Arbeitszimmers zu ermitteln. Dazu dividieren Sie die Fläche des Arbeitszimmers durch die Gesamtfläche der Wohnung und nehmen dieses Ergebnis mal 100. Daraus ergibt sich der prozentuale Anteil des heimischen Arbeitszimmers. Dieser ist wiederum der Verteilungsschlüssel für die folgenden Kosten:
Damit können Sie die Heizkosten anteilig geltend machen, wenn Sie das Arbeitszimmer dauerhaft nutzen. Das kann vom Finanzamt jedoch nur berücksichtigt werden, wenn es keine alternativen Arbeitsplätze im eigentlichen Unternehmen gibt oder Sie selbstständig sind und das Homeoffice den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit darstellt.
Doch selbst wenn Sie nur einmal in der Woche auf den heimischen Arbeitsplatz ausweichen, um sich auf eine Arbeit fokussieren zu können oder mehr Zeit gewinnen möchten, da der Arbeitsweg wegfällt, lohnt es sich auf den Verbrauch zu achten. Bereits ohne hohe Investitionen lässt sich der Einsatz von Energie für Heizwärme und Warmwasser reduzieren. Denn diese beiden Faktoren machen zusammen einen Anteil von bis zu 87 Prozent des Energieverbrauchs im durchschnittlichen Haushalt aus (Heizung etwa 75 Prozent und Warmwasser etwa 12 Prozent). Damit liegt hier auch das größte Einsparpotential.
Unabhängig davon, ob Sie dauerhaft oder nur ein paar Mal im Monat von zu Hause aus arbeiten, gibt es einige Tricks, damit der Energieverbrauch und die Heizkostenabrechnung nicht in die Höhe schnellen. Grundsätzlich ist auf die richtige Temperatur zu achten. Vor allem im Arbeitszimmer hält man sich durchschnittlich sehr lange auf. Das heißt, hier sollte die Raumtemperatur ähnlich wie im Wohnzimmer um die 22 Grad Celsius betragen. Dabei ist natürlich das individuelle Wärmeempfinden entscheidend. Dementsprechend ist die Stufe am Heizkörper einzustellen. Bei den klassischen Thermostatköpfen können Sie eine Einstellung zwischen den Stufen drei und vier wählen.
Haben Sie Zugang zur Heizungssteuerung können Sie für den Tag auch verschiedene zeitliche Phasen einstellen, um den gesamten Betrieb der Anlage optimal an die eigenen Bedürfnisse anzupassen.
Um die Wärme im Raum zu halten, sollten Sie auf die folgenden Punkte achten:
Wichtig: Stellen Sie Ihren Schreibtisch nicht direkt vor den Heizkörper und vermeiden Sie es, die Heizung zu verkleiden, auch wenn dies optisch ansprechender ist. Nur wenn Sie sich daran halten, kann die Wärme optimal vom Heizkörper abstrahlen und sich im Raum verteilen.
Neben der Heizung als hauptsächlichen Wärmeerzeuger gibt es in einem Haus oder in einer Wohnung auch andere, eher indirekte Wärmequellen. Experten sprechen dabei von den sogenannten internen Wärmegewinnen. Diese spielen vor allem bei einer Wärmebedarfsberechnung eine Rolle, können aber auch berücksichtigt werden, wenn Sie Ihr eigenes Heizverhalten optimieren möchten.
Diese Wärmegewinne stammen unter anderem vom Menschen selbst ebenso wie von elektrischen Geräten oder Beleuchtungskörpern. Gerade der Computer oder Laptop produzieren je nach Leistung und Verwendung viel Wärme. Daneben sind die sogenannten solaren Gewinne nicht zu vergessen. Trifft Sonneneinstrahlung auf ein Gebäude, erfolgt eine Wärmezufuhr über die Fassade und vor allem über die Fenster. Nutzen Sie die solaren gewinne aktiv, indem Sie gerade in den kalten monaten die Vorhänge offen lassen.
Wichtig: Sicherlich können die internen Wärmegewinne einen Raum nicht “beheizen”, sie tragen aber dazu bei, den Wärmebedarf indirekt etwas zu reduzieren.
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