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In der Regel sind die Monate Juni bis September so angenehm warm, dass das Heizen im Sommer nicht nötig ist. Manchmal sinken die Temperaturen aber so unerwartet und stark, dass die Wohlfühltemperatur innerhalb der Räume ohne die Heizungsanlage nicht mehr erreicht werden kann. Wie Mieter und Vermieter in diesem Fall reagieren sollten, zeigen wir anhand eines konkreten Beispiels.
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In einem Schreiben an heizung.de fragte eine Hauseigentümerin, ob das Heizen im Sommer in ihrem Fall verpflichtend ist. Sie bewohnt zusammen mit ihrem Mieter ein Zwei-Parteien-Haus, welches auf einem Felsenhang gebaut ist. Die untere Etage wird als Ferienwohnung vermietet, während die Hauseigentümerin das obere Geschoss nutzt. Aufgrund des Gesteins sind das Bad und das Schlafzimmer der Ferienwohnung auch in den Sommermonaten so kühl, dass der Mieter die Vermieter gebeten hat, die Heizungsanlage anzustellen. Davon abgesehen ist die Warmwasserbereitung in diesem Beispiel konstant gewährleistet.
Im oben beschriebenen Beispiel sowie in ähnlichen Fällen hilft das Mietrecht weiter. Laut diesem muss hierzulande niemand frieren – auch nicht im Sommer. Vermieter sind verpflichtet, genügend Heizleistung bereitzustellen, um Wohnräume auf Mindesttemperaturen zu halten. Die Heizperiode ist nicht gesetzlich festgelegt und wird vertraglich zwischen Mieter und Vermieter geregelt. Ist dies nicht der Fall, wird häufig die Zeitspanne vom 1. Oktober bis zum 30. April als übliche Heizperiode angesehen.
Während der üblichen Heizperiode müssen Vermieter dafür sorgen, dass alle Wohnräume die Mindesttemperaturen erreichen. Diese betragen im Wohn- und Schlafbereich circa 20, im Bad und Durchraum circa 22 und im Flur circa 15 Grad Celsius. Diese Mindesttemperaturen müssen zwischen 6 Uhr morgens bis mindestens 23 Uhr abends jederzeit abrufbar sein. Außerhalb dieser Zeit dürfen die Raumtemperaturen diese Richtwerte um bis zu drei Grad unterschreiten. Außerhalb der üblichen Heizperiode gelten andere Richtlinien: Wenn absehbar ist, dass die Zimmertemperaturen in den folgenden zwei bis drei Tagen unter die 16 Grad-Grenze sinken werden, müssen Vermieter die Heizung unverzüglich in Betrieb nehmen. Das Heizen im Sommer fällt somit in die Phase außerhalb der Heizperiode.
Im Fall der heizung.de Leserin hat die Vermieterin rechtlich gesehen eine Sache richtig gemacht, indem sie die Warmwasserbereitung weiterhin gewährleistet. Denn das ist auch außerhalb der üblichen Heizperiode Pflicht. Die Heizung im Sommer abzuschalten ist nicht zulässig. Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass die beiden Zimmer in der Ferienwohnung aus Sicht des Mieters nicht ausreichend warm sind. Um die Zuständigkeit zu ermitteln, können beide Parteien die Temperaturen in den einzelnen Zimmern messen und sie mit den Richtwerten vergleichen. Liegen sie unter der oben bereits erwähnten Grenze, liegt die Heizpflicht bei der Vermieterin. Liegen sie darüber, kann der Mieter nachhelfen und zum Beispiel einen Radiator einsetzen. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten muss er aber selbst tragen.
Hinweis: Mieter sind übrigens nicht verpflichtet, zu heizen. Sie müssen aber dafür sorgen, dass keine Schäden wie Schimmel an der Wohnung durch zugefrorene Heizungsrohre entstehen.
Alternativ kann die Vermieterin das Heizen im Sommer konstant durchhalten, allerdings in Verbindung mit dem Einbau eines sogenannten Wärmemengenzählers. Er ermittelt, wie viel zusätzliche Energie benötigt wurde, um die untere Etage zu beheizen. Die Zusatzkosten kann sie entweder auf die monatliche Miete umlegen oder gebündelt in die Jahresabrechnung miteinbeziehen.
Wie bereits erwähnt, haben Vermieter auch im Sommer die Pflicht, die Warmwasserbereitung sicherzustellen. Damit die Heizkosten nicht unnötig hoch ausfallen, lohnt es sich, die Heizungsanlage in den sogenannten Sommerbetrieb zu versetzen. In diesem Zustand arbeitet die Umwälzpumpe nicht konstant, sondern nur bedarfsabhängig und somit stromsparender.
Die warmen Monate bieten auch eine optimale Möglichkeit, die Heizung zu modernisieren. Denn dank hoher Außentemperaturen kann das Heizen im Sommer für eine kurze Zeit eingestellt werden. Eine moderne Heizung arbeitet effizient und meist sauberer als eine ältere Anlage. Zudem winken zahlreiche Fördermittel vom Staat. So gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beispielsweise hohe Zuschüsse für Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien. Dabei muss es auch nicht sofort die komplett neue Anlage sein. Wird ein bestehendes System um eine Solarthermieanlage erweitert, kann diese im Sommer fast vollständig die Warmwasserbereitung übernehmen. Ausführliche Informationen zur Förderhöhe und den technischen Voraussetzungen erhalten Sie im Beitrag zur Förderung der Heizung.
Doch es lohnt sich nicht nur, die Heizung auf den Sommerbetrieb zu stellen, um die Kosten vor allem in den Sommermonaten zu reduzieren. Im folgenden Video finden Sie fünf Tipps, wie Sie im Sommer Ihren Alltag energiesparender gestalten können.
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