Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
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Geht es um die Installation einer neuen Heizung, müssen viele Punkte beachtet werden. Neben den Anforderungen an die Energieeffizienz sind Feuerstätten dabei generell so zu planen, dass ihr Betrieb weder Gesundheit noch Umwelt beeinträchtigt. Rechtliche Grundlagen für das Aufstellen und Betreiben von Heizgeräten gibt die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung – die Feuerungsverordnung. Für welche Heizsysteme die Feuerungsverordnung gilt und was es dabei zu beachten gibt, erklären wir in diesem Beitrag.
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Die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (kurz: Feuerungsverordnung oder FeuVo) regelt alle Anforderungen an den Betrieb und die Aufstellung von Feuerstätten. Da die Feuerungsverordnung in Deutschland Ländersache ist, gibt es neben der Muster-Verordnung spezifische Ausgaben der jeweiligen Bundesländer. Wichtig zu wissen ist, dass sich die Anforderungen dabei unterscheiden können.
Die Feuerungsverordnung gilt für alle Heizungen als gesetzliche Vorschrift, die zur Beheizung von Räumen, zur Warmwasserbereitung oder als Gas-Kochgeräte eingesetzt werden. Darunter zum Beispiel:
Von der Verordnung ausgenommen ist die Brennstoffzelle.
Ziel der Feuerungsverordnung ist es, einen sicheren und zuverlässigen Betrieb verschiedener Heiz- und Kochgeräte zu gewährleisten. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass weder durch die eingesetzten Brennstoffe, noch durch die benötigte Verbrennungsluft oder die im Betrieb entstehenden Abgase gesundheitsgefährdende Situationen entstehen.
Grundsätzlich Unterscheidet die Verordnung dabei die raumluftabhängige Betriebsweise und die raumluftunabhängige Betriebsweise von Feuerstätten. Während raumluftunabhängige Geräte die zur Verbrennung benötigte Luft sowie die dabei entstehenden Abgase über Leitungen und Schächte direkt aus dem Freien beziehen, kommt die Verbrennungsluft raumluftabhängier Geräte aus Haus oder Wohnung selbst.
Werden raumluftabhängige Feuerstätten installiert, ist es besonders wichtig dafür zu sorgen, dass immer ausreichend Verbrennungsluft von außen nachströmen kann. Ist das nicht der Fall, könnte die Sauerstoffkonzentration durch die Verbrennung so weit sinken, dass es in Wohnungen oder Häusern zu lebensbedrohlichen Situationen kommt. Sicher ist der Betrieb bei Feuerungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 35 Kilowatt, wenn:
Um auch bei Problemen mit der Anlage ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten zu können, dürfen Feuerstätten generell nicht in notwendigen Treppenräumen, Fluren oder Ausgängen ins Freie installiert werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass:
Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass Mindestabstände zwischen Heizgeräten und brennbaren Materialien eingehalten werden.
Nach Feuerungsverordnung dürfen Heizgeräte mit einer Leistung von 100 Kilowatt bzw. 50 Kilowatt bei Feuerstätten mit Festbrennstoffen nur in eigens dafür vorgesehenen Räumen installiert werden. Diese müssen belüftet sein und dürfen, bis auf dicht-schließende Türen (Achtung: Brandschutztür einbauen), keine Verbindung zu anderen Räumen haben. Außerdem muss die Brennstoffförderung über einen außen angebrachten Notschalter abschaltbar sein. Geht es um die Aufstellung einer Holzheizung mit einer Leistung von mehr als 50 Kilowatt, muss der Heizraum außerdem besondere Brandschutzanforderungen erfüllen.
Neben der Versorgung mit Verbrennungsluft, regelt die Feuerungsverordnung auch die Anforderungen an Abgasanlagen. Besonders wichtig ist es dabei, dass diese so beschaffen und bemessen sind, dass Abgase immer ordnungsgemäß ins Freie abgeführt werden können. Das gilt auch dann, wenn mehrere Heizgeräte über ein Abgassystem verbunden sind. Überprüft wird das Ganze vom Schornsteinfeger im Rahmen der sogenannten Abgaswegeüberprüfung.
Um zu verhindern, dass Abgase über Fenster oder andere Öffnungen in den Wohnraum strömen, regelt die Feuerungsverordnung auch, wo die Mündungen von Abgasanlagen angeordnet werden dürfen. Wichtig sind dabei zum Beispiel Mindestabstände zu Fenstern.
Genau wie im Betrieb von Feuerstätten, können auch bei der Lagerung von Brennstoffen Gefahren entstehen, die Umwelt und Gesundheit beeinträchtigen könnten. Um das zu verhindern, stellt die Feuerungsverordnung Anforderungen an die Lagerung flüssiger, gasförmiger und fester Brennstoffe.
Ob die Anforderungen der Feuerungsverordnung eingehalten sind, wird von den Bezirksschornsteinfegermeistern überprüft. Diese nehmen neue oder geänderte Feuerstätten ab und unterstützen bereits im Planungsprozess beratend.
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