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Der Feuerstättenbescheid führt alle Feuerstätten in einem Haus auf. Er zeigt, in welchen Intervallen diese zu reinigen sowie zu überprüfen sind und informiert über die dabei nötigen Maßnahmen. Als Verwaltungsakt handelt es sich bei dem Feuerstättenbescheid um ein rechtsverbindliches Dokument, das der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausstellt. Wir informieren über die Inhalte, den Nutzen und die Kosten des Bescheides.
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Der Feuerstättenbescheid ist das Ergebnis der Feuerstättenschau. Er soll Hausbesitzer über alle vorhandenen Feuerstätten und die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten informieren. Dazu führt der Bescheid zunächst alle Feuerungsanlagen auf, die im Haus vorhanden sind. Die Liste enthält dabei regelmäßig und selten genutzte Einrichtungen. Hausbesitzer sind daraufhin für die fristgerechte Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten verpflichtet.
Da die einzelnen Kehr- und Überprüfungsarbeiten keine hoheitlichen Aufgaben sind, können Hausbesitzer diese nach Belieben an freie Schornsteinfeger vergeben. Sie sind jedoch dafür verantwortlich die Fristen aus dem Feuerstättenbescheid einzuhalten. Darüber hinaus müssen sie den Bezirksschornsteinfeger nach der Durchführung der einzelnen Arbeiten mit einem gesonderten Formblatt über die Einhaltung der Fristen informieren. Sorgt dieser selbst für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten im Haus, entfällt dieser Aufwand.
Ohne die Schornsteinfegerarbeiten aus dem Feuerstättenbescheid können Hausbesitzer sämtliche Versicherungsansprüche verlieren. Kommt es daraufhin zu einer Störung, haften sie in aller Regel vollumfänglich selbst für die entstandenen Schäden. Werden die Arbeiten zu spät oder nicht durchgeführt, müssen Bezirksschornsteinfeger das Versäumnis der zuständigen Behörde melden. Diese stellt einen zweiten Bescheid aus. Setzen Hausbesitzer auch diesen nicht um, folgt eine Ersatzvornahme, bei der die Kehr- und Überprüfungsarbeiten in einem Vollstreckungsverfahren erfolgen.
Ausgestellt wird der Feuerstättenbescheid im Rahmen der Feuerstättenschau durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Die sehr umfängliche Untersuchung hat regelmäßig zu erfolgen, um Schäden oder Probleme an der Anlage rechtzeitig zu erkennen. Dazu prüft der Experte alle Wärmeerzeuger und Feuerstätten in einem Haus samt Abgasanlagen, Ofenrohren, Schornsteinen und Zuluftleitungen. In der siebenjährigen Amtszeit, in der ein Schornsteinfeger zum Bezirksschornsteinfeger berufen ist, hat die Untersuchung zwei Mal zu erfolgen. Zwischen beiden Terminen müssen mindestens zwei Jahre liegen. Unabhängig von dieser Frist hat die Feuerstättenschau immer dann zu erfolgen, wenn Anlagenteile neu installiert, geändert oder außer Betrieb gesetzt werden. In diesen Fällen passen die Experten den Bescheid an die neuen Gegebenheiten an.
Die Kosten für Schornsteinfeger, Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid sind in der Kehr- und Überprüfungsverordnung geregelt. Diese beinhaltet spezielle Arbeitswerte, die je nach Region mit einem Preis von 1,07 bis 1,37 Euro inklusive Mehrwertsteuer zu multiplizieren sind. Bei bis zu drei Feuerstätten sind für die Erstellung oder Änderung des Bescheides dabei zehn Arbeitswerte angesetzt. Das entspricht Kosten von 10,70 bis 13,70 Euro. Für jede zusätzliche Feuerstätte wie für jeden zusätzlich ausgestellten Feuerstättenbescheid kommen noch einmal zwei Arbeitswerte hinzu. Der Preis steigt damit um jeweils 2,14 bis 2,74 Euro. Mit maximal 30 Arbeitswerten je Bescheid sind die Kosten auf 32,10 bis 41,10 Euro begrenzt.
Was viele nicht wissen: Hausbesitzer können die Schornsteinfegerkosten sogar von der Steuer absetzten. Auf diese Weise bekommen sie 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) über ihre Einkommenssteuererklärung zurück. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag Handwerkerkosten absetzen.
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