Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
✔ 2 Minuten Fragebogen ✔ Kompetente Beratung vor Ort
Mit einer Fachunternehmererklärung für die Heizung bestätigen Monteure, dass sie die Technik fachgerecht eingebaut haben. Sie stellen sicher, dass sie die gesetzlichen Vorgaben beachtet und im Falle einer Förderung auch die Anforderungen der Fördergeber berücksichtigt haben. Erforderlich ist eine solche Unternehmererklärung immer dann, wenn Handwerker Arbeiten geschäftsmäßig durchführen. Auch für den Steuerbonus und die BAFA-Förderung müssen Experten eine Fachunternehmererklärung ausstellen.
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Starke Dämmung, luftdichte Bauweise und hohe Anforderungen an die Gebäudetechnik: Geht es um den Bau oder die Sanierung von Gebäuden, müssen Fachhandwerker viele Vorgaben beachten. Diese sorgen zum einen für eine hohe Ausführungsqualität und Effizienz. Zum anderen bieten Gesetze, Normen und Verordnungen aber auch Sicherheit. Denn die fachgerechte Ausführung nach aktuellem Stand der Technik beugt Folgeschäden vor. Dass Fachhandwerker bei geschäftsmäßigen Arbeiten an neuen oder bestehenden Gebäuden die geltenden Anforderungen an die Energieeffizienz einhalten, müssen sie mit einer Fachunternehmererklärung für Heizung und andere Gewerke bestätigen. So fordert es das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in § 96 „Private Nachweise“.
Wichtig zu wissen: Hausbesitzer müssen die Unternehmererklärung mindestens 10 Jahre lang aufbewahren.
Mit der Fachunternehmererklärung müssen Handwerksbetriebe bestätigen, dass sie bei der Änderung von Außenbauteilen die Vorgaben nach § 48 GEG erfüllen. Hier kommt es vor allem auf bestimmte U-Werte an, die vom jeweiligen Bauteil abhängen. Geht es um die Dämmung der obersten Geschossdecke, sind die U-Wert-Vorgaben nach § 47 GEG zu bestätigen.
Nach dem Einbau einer neuen Zentralheizung geben Handwerksbetriebe eine Fachunternehmererklärung für die Heizung ab. Hierbei geht es um die Vorgaben nach §§ 61 bis 64, die Mindestanforderungen an die Regelung sowie Umwälz- und Zirkulationspumpen stellen. Sie bestätigen die Einhaltung aller Anforderungen des Heizungsgesetzes (§ 71 GEG) und erklären bei Einbau, Ersatz oder Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, dass sie die Anforderungen nach §§ 69 und 70 GEG ebenfalls erfüllt und Armaturen sowie Leitungen entsprechend gedämmt haben.
Eine Bestätigung ist darüber hinaus auch dann erforderlich, wenn Klima- und Lüftungsanlagen eingebaut oder mit einer Feuchteregelung ausgestattet wurden. Hierbei gelten die Anforderungen der §§ 65 bis 68.
Gültige Vorlagen bekommen Sie von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland. In der Regel handelt es sich dabei um die obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer. Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Dokumente nach dem Bau oder der Sanierung Ihres Hauses mindestens 10 Jahre aufbewahren müssen. Im Falle einer Kontrolle sind die Unterlagen der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen. Ohne Aufforderung ist das nicht nötig.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die energieeffiziente Sanierung bestehender Gebäude sowie energieeffizienter Neubauten. Um eine bereits bestätigte Förderung für Einzelmaßnahmen an der Heizungstechnik zu erhalten, wird eine Fachunternehmererklärung für die KfW benötigt. Mit der sogenannten Bestätigung nach Durchführung (BnD) weisen Fachhandwerker dabei nach, dass sie die Vorgaben der Förderbank berücksichtigt und Arbeiten entsprechend ausgeführt haben. Offizielle Vorlagen stellt die KfW für verschiedene Förderbereiche zur Verfügung. Erhältlich sind diese auf der Webseite der Förderbank oder bei Ihrem Energie-Effizienz-Experten.
Eine attraktive Förderung bekommen Sie auch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), wenn Sie eine neue Umweltheizung einbauen (Antragstellung vor dem 29.12.2024). Genau wie bei Sanierungsarbeiten an den Hüllflächen Ihres Gebäudes sind auch dabei hohe technische Anforderungen zu erfüllen. Mit einer Fachunternehmererklärung für die Heizung bestätigt Ihr Monteur die BAFA-konforme Ausführung. Entsprechende Vorlagen für verschiedene Heizungsarten (Hybridheizung, Biomasse, Wärmepumpe, Solarthermie und Renewable Ready-Gasheizung) stehen auf der Webseite des Fördergebers zum Download bereit.
Nutzen Sie den 2020 eingeführten Steuerbonus für die Sanierung, können Sie 40.000 Euro an Sanierungskosten (insgesamt maximal 20 Prozent) steuerlich geltend machen. Möglich ist das, indem Sie die Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Während das ganz ohne Energieberater funktioniert, ist die Ausführung durch einen Fachhandwerksbetrieb Pflicht. Dieser muss in einer Fachunternehmererklärung bestätigen, dass er die Vorgaben der „Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)“ eingehalten hat. Ein Muster der sogenannten „Bescheinigung des Fachunternehmens gem. § 35c Absatz 1 Satz 7 EstG“ stellt das Bundesfinanzministerium auf seiner Webseite bereit.
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