Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
Das EWärmeG BW – das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Baden-Württemberg – ist ein Landesgesetz, das den Einsatz regenerativer Energien bei einer Sanierung fordert. Es folgt den hohen Klimaschutzzielen des Landes und setzt dabei in einem Sektor mit besonders hohen Treibhausgasemissionen an: dem Gebäudebestand. Was das EWärmeG BW genau ist, welche Anforderungen es stellt und welche Vorteile diese mit sich bringen, erklären wir im folgenden Beitrag.
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
Geht es um die Sanierung alter Gebäude, gilt in Deutschland insgesamt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses legt zum Beispiel fest, dass Verbraucher Heizkessel nach 30 Jahren tauschen oder bestimmte Bauteile, wie die oberste Geschossdecke, dämmen müssen. Darüber hinaus beziehen sich die Anforderungen hauptsächlich auf die energetische Qualität verschiedener Bauteile eines Gebäudes, die bei einer Sanierung geändert oder ersetzt werden. Soll zum Beispiel eine Fassade neu geputzt werden, ist dabei auch eine Dämmung nötig.
Das EWärmeG BW – ein Gesetz, das nur im Bundesland Baden-Württemberg gilt – geht dabei noch einen Schritt weiter. Denn immer, wenn eine alte Heizungsanlage getauscht oder erstmals eine zentrale Heizung eingebaut wird, fordert es einen Mindestanteil erneuerbarer Energien. Auf diese Weise soll die Wärmeversorgung mit nachwachsenden Rohstoffen gestärkt und die Emission klimaschädlicher Treibhausgase gesenkt werden.
Leicht zu verwechseln mit dem EWärmeG Baden-Württemberg ist das EEWärmeG des Bundes – das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EE) im Wärmebereich. Das es so aber auch nicht mehr gibt, sondern in das GEG übergegangen ist. Während sich das EWärmeG BW jedoch ausschließlich auf Sanierungen bezieht, ging es im EEWärmeG um den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung neu errichteter Gebäude im Wohn- und Nichtwohnbereich.
Planen Sanierer den Austausch einer Heizungsanlage oder soll erstmals eine Zentralheizung eingebaut werden, fordert das Gesetz den Einsatz regenerativer Energien. Genauer sollen dabei 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs mit nachwachsenden Rohstoffen gedeckt werden. Neben Solaranlagen oder Ökoheizungen haben Sanierer dabei auch die Möglichkeit, bestimmte Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Auch die Kombination verschiedener Arbeiten zur Erfüllung der Anforderungen ist erlaubt.
Das Gesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und eine Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern haben. Ausnahmen sind zum Beispiel Häuser, die weniger als vier Monate im Jahr beheizt werden oder Gebäude, die so wenig genutzt werden, dass sie weniger als 25 Prozent des theoretischen Energiebedarfs im Jahr verbrauchen.
Die Anforderungen des EWärmeG BW sind dabei immer dann einzuhalten, wenn ein Wärmeerzeuger getauscht oder zum ersten Mal eine zentrale Heizungsanlage eingebaut wird. Zur Erfüllung haben alte und neue Hausbesitzer insgesamt 18 Monate Zeit.
Zur Erfüllung der Anforderungen des EWärmeG BW gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der folgende Überblick zeigt, welche das sind:
Eine erste Möglichkeit, die Anforderungen des EWärmeG BW komplett zu erfüllen, ist die Installation einer Solarthermie-Anlage, die sowohl zur Warmwasserbereitung, als auch zur Heizungsunterstützung genutzt wird. Die Fläche der Kollektoren muss in einem Haus mit bis zu zwei Wohngebäuden mindestens 0,07 Quadratmeter je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Bei Mehrfamilienhäusern genügen 0,06 Quadratmeter je Quadratmeter Wohnfläche. Werden besonders effiziente Röhrenkollektoren eingesetzt, kann die Fläche um 20 Prozent reduziert werden.
Eine zweite Erfüllungsoption des EWärmeG BW bietet das Heizen mit der Wärmepumpe. Wichtig ist dabei allerdings, dass die hohen Effizienzvorgaben eingehalten werden. Diese beziehen sich auf die Jahresarbeitszahl (JAZ)– das Verhältnis von Strom und Wärme. Eine elektrisch betriebene Wärmepumpe muss dabei aus einer Kilowattstunde Strom mindestens 3,5 Kilowattstunden Wärme erzeugen. Bei Anlagen, die mit anderen Brennstoffen betrieben werden, genügt ein Verhältnis von 1,2. Hier sprechen Experten von der Jahresheizzahl (JHZ).
Planen Sanierer die Installation einer Holzheizung, die zum Beispiel mit Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz betrieben wird, gelten die Anforderungen des EWärmeG BW als erfüllt. Wird der Holzheizkessel mit einem anderen kombiniert, muss er mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser decken.
Ein Kamin bringt nicht nur viel Gemütlichkeit, er kann auch die Anforderungen des EWärmeG BW erfüllen. Zumindest dann, wenn Kachel-, Pellet- oder Grundöfen mindestens 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizen oder mit einer Wassertasche ausgestattet sind. Diese gibt einen Teil der Verbrennungswärme an die zentrale Heizungsanlage ab. Während ein Pelletofen einen Wirkungsgrad von mindesten 90 Prozent aufweisen muss, genügt bei allen anderen ein Wert von 80 Prozent.
Ein BHKW ist eine stromerzeugende Heizung und daher besonders effizient. Sie lohnt sich aufgrund der Anschaffungskosten meist nur in Gebäuden mit höherem Wärmebedarf, kann dann aber zur Erfüllung des EWärmeG Baden-Württemberg angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass Geräte mit einer elektrischen Leistung von maximal 20 Kilowatt auf einen Quadratmeter Wohnfläche mindestens 15 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugen müssen. Geräte mit größerer Leistung müssen den Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser zu mehr als 50 Prozent decken.
Haben Hausbesitzer die Möglichkeit, den eigenen Wärmebedarf über ein Nah- oder Fernwärmenetz zu decken, kann auch das zur Erfüllung der Vorgaben des EWärmeG BW ausreichen. Wichtig dabei ist, dass das Wärmenetz dabei mit Kraft-Wärme-Kopplung oder zu mindestens 15 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
Eine Möglichkeit, die Anforderungen des EWärmeG BW ohne zusätzliche Investitionen zumindest teilweise zu decken, bietet das Heizen mit Biogas oder Bio-Heizöl. Bis zu 10 Prozent können Hausbesitzer hierbei anrechnen. Voraussetzung dafür: Eine Brennwertheizung muss installiert werden.
Übrigens: Bio-Flüssiggas (auch Bio LPG) lässt sich aktuell noch nicht im EWärmeG BW anrechnen. Der Rohstoff ist zwar ökologisch herstellbar, wird vor dem Gesetz allerdings noch nicht als Bio-Brennstoff anerkannt.
Auch die ganzheitliche energetische Sanierung eines Gebäudes kann zur Erfüllung der 15-Prozent-Forderung ausreichen. Welche Werte dabei zu erreichen sind, hängt vom Baujahr des Gebäudes ab. Ein Energieberater kann das vor Ort schnell einschätzen und eine zuverlässige Aussage treffen. Wichtig zu wissen: Auch bereits durchgeführte Arbeiten können hier berücksichtigt werden.
Eine besonders günstige und sinnvolle Maßnahme zur Teilerfüllung der Anforderungen des EWärmeG Baden-Württemberg ist die Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Dabei untersucht ein Energieberater das eigene Haus akribisch genau und stellt die wichtigsten Sanierungsmaßnahmen zusammen. Die Umsetzung ist dabei nicht verpflichtend. Interessant ist der Sanierungsfahrplan übrigens in Kombination mit dem Bezug von Biogas oder Bio-Heizöl für eine Brennwertheizung.
Egal ob der Strom aus der Photovoltaik selbst genutzt oder in das öffentliche Netz eingespeist wird: Sofern die Anlage eine Spitzenleistung von mindestens 2 Kilowatt je 100 Quadratmeter Wohnfläche erreicht, gelten die Vorgaben als erfüllt. Dabei können sogar bereits vorhandene Anlagen berücksichtigt werden. Wird eine geringere Leistung erreicht, kann diese zumindest angerechnet werden.
Fossile Energieträger wie Erdgas oder Heizöl sind nur begrenzt auf der Erde vorhanden und belasten Umwelt und Klima bei ihrer Verbrennung. Mit der Nutzung regenerativer Heizungstechnik oder Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken, kann der Verbrauch dieser fossilen Energieträger Schritt für Schritt reduziert werden. Neben dem Klima entlasten die hier genannten Maßnahmen auch das eigene Portemonnaie. Viel mehr sorgen sie sogar langfristig für finanzielle Sicherheit.
Ein Vergleich von Solarthermie und Gasheizung macht das besonders deutlich: Abgesehen von geringen Kosten für Wartung und Instandhaltung kostet eine Solaranlage einmal Geld – zum Zeitpunkt ihrer Installation. Von da an erzeugt sie Wärme für Heizung und Warmwasser allein aus kostenfreier Solarenergie. Eine Jahresabrechnung gibt es nicht. Wirft man dagegen einen Blick auf die Gasheizung, fallen hier auch nach der Installation regelmäßig Brennstoffkosten an. Und auch wenn die Kosten jetzt noch gering sind: Je knapper der Rohstoff wird, desto höher steigt der Preis. Eine ideale Kombination ist heute zum Beispiel die Verbindung regenerativer Energien mit konventionellen Rohstoffen – wie sie im EWärmeG BW gefordert wird.
Entscheiden sich Hausbesitzer allein aus Unsicherheit gegenüber den Grenzwerten des EWärmeG Baden-Württemberg gegen eine Sanierung, nimmt nicht nur die Zuverlässigkeit der Heizungsanlage ab. Auch die Heizkosten sind dabei meist höher als eigentlich nötig. Mit einfachen Maßnahmenkombinationen wie dem Sanierungsfahrplan und dem Bezug von Biogas oder Bioöl können die Vorgaben des Gesetzes auch ohne hohe zusätzliche Investitionen erreicht werden.
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung