Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
Sie benötigen eine individuelle Beratung oder ein Angebot für Ihre neue Heizung?
✔ Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region
✔ Unverbindliche und kostenlose Vermittlung
Mit einem Anteil von 30 Prozent haben private Haushalte einen großen Einfluss auf den Energieverbrauch in Deutschland. Das bietet ein immenses Einsparpotential und spielt eine wichtige Rolle im Kontext der Energiewende. Mit der Ökodesign-Richtlinie hat der Gesetzgeber einen Anforderungskatalog an sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte - engl. energy-related products oder kurz ErP - geschaffen. Inwiefern diese ErP-Richtlinie auch die Heizung betrifft und wie das Label Transparenz schafft, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
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Grundsätzlich handelt es sich bei der Ökodesign-Richtlinie um eine europarechtliche Richtlinie. Dabei geht es um die Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte, die dann in sogenannten Durchführungsmaßnahmen festgelegt werden. Die nicht-amtliche Bezeichnung dafür ist im Übrigen die ErP-Richtlinie.
Im Wesentlichen hat die Richtlinie konkret zwei Schwerpunkte:
Ziel ist es, Verbraucher transparenter über den Energieverbrauch zu informieren. Kaufentscheidungen sollen zugunsten effizienterer Geräte fallen und die Energiewende soll vorangetrieben werden. Möglich ist das unter anderem dadurch, dass Hersteller Geräte mit einer geringeren Effizienz als auf dem ErP-Label angegeben, nicht mehr in Verkehr bringen dürfen (eine Ausnahme gilt für Restbestände).
Relevant sind dabei die folgenden EU-Verordnungen:
Zu den energieverbrauchsrelevanten Geräten gehören generell all diejenigen, die EU-weit ein jährliches Verkaufsvolumen von mindestens 200.000 Stück haben. Darüber hinaus erstrecken sich die Anforderungen auch auf Geräte, deren Betrieb sich stark auf die Umwelt auswirkt oder deren Energieverbrauch sich mit geringen Kosten reduzieren lässt.
Beispiele dafür sind:
Für neue Heizungen ist das ErP-Label grundsätzlich bereits seit dem 26. September 2015 verpflichtend. Altbestände dürfen jedoch auch nach diesem Zeitpunkt noch ohne Label verkauft werden. Der Aufkleber muss gut sichtbar am Gerät angebracht und auch in Werbeanzeigen erkenntlich sein. Für die richtige Deklaration haftet der Hersteller. Die ErP-Richtlinie betrifft jedoch nicht jede Heizung.
Folgende Wärmeerzeuger sind mit dem Label gekennzeichnet:
Für die genannten Heizgeräte und Warmasserbereiter sowie Verbundanlagen gelten die Klassifizierungen A+++ bis D (mit dem 26.09.2019).
Nicht unter die ErP-Richtlinie fielen zunächst beispielsweise folgende Geräte:
Von der ersten Phase (2015) der Umsetzung des Energielabels waren Festbrennstoffkessel (inklusive Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel) und Einzelraumheizgeräte (für Öl, Gas und Festbrennstoffe) ausgeschlossen. Mittlerweile werden aber auch diese Wärmeerzeuger mit einem Label versehen. Für neue Holzheizungen gilt:
WÄRMEERZEUGER | LABEL SEIT | ABBILDUNG DER EFFIZIENZKLASSEN |
---|---|---|
Festbrennstoffkessel bis 70 kW | 26. September 2019 | A+++ bis D |
Einzelraumheizgeräte bis 50 kW | 26. September 2019 | A+++ bis D |
Wichtig: Für alle Wärmeerzeuger ohne oder mit offener Abgasführung ist das Energielabel erst seit dem 01.01.2022 verpflichtend.
Das Energy- oder ErP-Label zeigt neben einer Farbskala und der Effizienzklasse auch, welche Funktionen die Heizung erfüllt. So steht zum Beispiel ein kleiner Heizkörper für die Raumheizung, während ein Wasserhahn die Warmwasserbereitung symbolisiert. Darüber hinaus informieren die Aufkleber über die Lautstärke und die Leistung neuer Geräte.
Im Kern des ErP-Labels stehen jedoch die Effizienzklassen, die es aktuell von „A+++“ bis „D“ gibt. Das Label soll dem Verbraucher zeigen, wie gut ein Heizgerät funktioniert und eine einfache Entscheidungsgrundlage bieten. Während der Verkauf von Geräten mit schlechter Bewertung verboten ist, wird sich diese zukünftig verstärkt auf die Immobilienbewertung auswirken. Planen Hausbesitzer einen Heizungstausch, lohnt es sich daher schon heute auf besonders effiziente Technik zu setzen. Und das in Hinblick auf Heizkosten, Verkauf und Vermietung.
Neben den Effizienzklassen finden sich auf dem Label auch andere Aspekte. Dazu gehören die Angaben:
Häufig besteht eine Heizanlage aus mehreren Komponenten, etwa Heizkessel, Warmwasserbereiter und Anlage für Solarthermie. Nach der ErP-Richtlinie erhalten sowohl die Einzelkomponenten, als auch die Verbundanlage insgesamt ein ErP-Label. Dieses sogenannte Verbundlabel ist für Konsumenten aussagekräftiger als die einzelnen Produktlabels, da es die Effizienz der Heizanlage als Ganzes wiedergibt. Es kann sogar sein, dass das Verbundlabel eine bessere Effizienzstufe ausweist als das Produktlabel einzelner Komponenten.
Während für die Ausstellung der Produktlabels in jedem Fall der Hersteller verantwortlich ist, muss das Verbundlabel der Heizanlage häufig individuell ermittelt werden. Dafür zuständig ist derjenige, der die Heizanlage in den Verkehr bringt - in der Regel der Heizungsinstallateur. Immer häufiger sind jedoch auch vorgefertigte Produktpakete am Markt, für die der Hersteller bereits ein Verbundlabel angibt.
Energieexperten, wie die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale NRW, kritisieren, dass die Angaben auf dem ErP-Label für Heizungen irreführend sein können. Denn sie bewerten den Kessel allein und vernachlässigen dabei wichtige Faktoren wie die Einbausituation oder das Nutzerverhalten. Gerade diese wirken sich oft besonders auf den Energieverbrauch aus. So kann eine Wärmepumpe, die ein ErP-Etikett mit besonders guter Bewertung erhält, in alten und ungedämmten Häusern hohe Stromverbräuche und steigende Heizkosten verursachen.
Steht eine Heizungssanierung an, empfehlen wir daher die umfangreiche Beratung durch einen Installateur. Dieser kann das Gebäude genau unter die Lupe nehmen und eine geeignete Technik empfehlen. Erste Informationen liefert auch unser Heizungsvergleich.
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