Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
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Emissionen sind Störfaktoren, die die negative Beeinflussung der Umwelt bei einem Prozess oder einer Handlung beschreiben. In der Heizung geht es dabei vor allem um Schadstoffe und Geräusche, die im Betrieb ausgesendet, also emittiert werden können. Welche Arten von Emissionen man unterscheidet, wie diese beim Heizen verhindert werden können und welche Grenzen dabei eigentlich gelten, erklären wir im folgenden Beitrag.
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Jeder Mensch und jedes Lebewesen auf der Erde steht in einer ständigen Wechselwirkung mit seiner Umgebung. In Abhängigkeit der Quelle unterscheidet man dabei:
Natürliche Emissionen beschreiben alle Aussendungen von Tieren oder der Umwelt selbst. Ein Beispiel dafür sind Rinder oder Sümpfe. Denn diese stoßen selbst klimaschädliches Methan aus. Anthropogene Emissionen beschreiben dagegen alle Aussendungen menschlichen Ursprungs. Ein Beispiel dafür ist der CO2-Ausstoß, der bei dem Betrieb einer Heizungsanlage entsteht.
Beim Heizen mit Gas, Öl oder Holz können unterschiedlichste Ausstöße entstehen. Beispiele dafür sind:
Neben dem Kohlenstoffdioxid (CO2) – dem Endprodukt bei der Verbrennung von Gas, Holz oder Öl – kann eine Heizung auch das sogenannte Kohlenstoffmonoxid (CO) ausstoßen. Das Gas entsteht bei einer unvollständigen Verbrennung und kann bereits bei geringen Konzentrationen tödlich sein. Ein Grund für diese CO-Emissionen ist die Unterversorgung mit Verbrennungsluft. Bei Geräten für die raumluftabhängige Betriebsweise kann diese zum Beispiel nach einem Fenstertausch verursacht werden.
Weitere Ausstöße sind die Stickoxide. Sie führen in ausreichend hohen Konzentrationen zur Reizung von Atemwegen und sind maßgeblich für die Bildung des sauren Regens verantwortlich. Sie entstehen immer dann, wenn die Temperatur am Brenner besonders hoch ist, und können mit sogenannten Flächenbrennern nahezu ausgeschlossen werden.
Neben den beschriebenen Gasen zählt auch der Feinstaub zu den Emissionen beim Heizen. Er besteht aus einem Gemisch fester und flüssiger Partikel und kann unter anderem zu Entzündungen führen. Während bei Gas keine Ausstöße auftreten, sind sie bei Holz – insbesondere bei älteren Heizgeräten für Hackschnitzel und Scheite – deutlich höher.
Ebenfalls zu den Emissionen gehören Geräusche und Erschütterungen, die von den Heizkesseln ausgehen. Diese wirken sich zwar kaum auf die Umwelt, dafür umso mehr auf die Nachbarn aus. Ein Beispiel dafür ist die ungünstige Positionierung einer Luft-Wärmepumpe.
Wie für vieles in Deutschland gibt es auch für die Emissionen von Heizungsanlagen genaue Grenzwerte. Geregelt werden diese in der sogenannten Kleinfeuerungsanlagenverordnung – der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImschV). Die Werte gelten dabei für Heizkessel sowie Einzelraumfeuerungsanlagen wie Öfen oder Kamine.
Während die 1. BImschV bei Öfen und Kaminen zur Einzelraumfeuerung Anforderungen an den Wirkungsgrad sowie die Kohlenmonoxid- und Staub-Emissionen stellt, bestehen die Grenzwerte bei Zentralheizungen in Abhängigkeit der eingesetzten Brennstoffe. So fordert die Verordnung die Einhaltung bestimmter Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte für Festbrennstoffkessel. Bei einer Ölheizung geht es darüber hinaus auch um die Ruß-Zahl als Kennzeichen für die Rußbildung einer Verbrennung. Mit dem maximal zulässigen Abgaswärmeverlust gibt es über die Verordnung außerdem auch einen Grenzwert, der sich auf den Wirkungsgrad von Gas- und Ölheizungen bezieht.
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