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Der Begriff Emission stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie herausschicken oder senden. In der Heizungstechnik werden dabei unter anderem die Ausstöße für Kohlenstoffdioxid, Kohlenstoffmonoxid, Stickoxide oder Feinstaub bezeichnet. In einer Untersuchung von der Stiftung Warentest hat die Holzheizung am besten abgeschnitten. Bevor wir aber zum eigentlichen Ergebnis kommen, sollten zunächst weitere Fragen beantwortet werden: Was für eine Auswirkung kann die Emission dieser Stoffe haben? Gibt es gesetzlich festgelegte Grenzwerte?
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Mit dem Begriff Emission bezeichnet man in der Umwelttechnik das Aussenden von Störfaktoren, die sich negativ auf die Natur und das Umfeld des Emittenten – also der Quelle des Ausstoßes – auswirken. Das bekannteste Beispiel dafür ist Kohlenstoffdioxid (CO2). Dessen Emission soll im Kontext der Energiewende auf ein Minimum begrenzt werden. Grund dafür ist die klimaschädliche Wirkung des Gases, das als Endprodukt einer Verbrennung entsteht. So zählt CO2 zu einem der wichtigsten Treibhausgase und ist daher mitverantwortlich für den globalen Anstieg der Temperaturen.
Weitere Beispiele für die Ausstöße einer Heizungsanlage sind Stickoxide und Feinstäube. Stickoxide (NOx) entstehen unter anderem bei sehr hohen Flammentemperaturen am Brenner und können in zu hoher Dosierung zur Reizung der Atemwege führen. Anders als CO2 oder NOx gibt es mit dem Feinstaub auch Emissionen, die nicht gasförmig sind. Denn dieser besteht aus einer Mischung fester und flüssiger Teilchen, die in ausreichend großen Konzentrationen zu Erkrankungen des vegetativen Nervensystems führen können.
Neben der Emission verschiedener Stoffe, zählen aber auch Geräusche oder Erschütterung zu den Störfaktoren, die von einer Heizung ausgehen können. So sorgen zum Beispiel Ventilatoren, Generatoren oder Pumpen mit ungünstiger Positionierung für störende Geräusche oder Vibrationen.
Da sich die Emission von Schadstoffen negativ auf die Umwelt auswirken kann, wurden bestimmte Grenzwerte eingeführt. Diese werden in der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImschV oder Kleinfeuerungsanlagenverordnung) geregelt und beziehen sich unter anderem auf den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid.
Wichtig zu wissen ist, dass sich die gesetzlichen Vorgaben nach der Art der Feuerung (zum Beispiel Einzelraumfeuerungsanlagen oder zentraler Heizkessel) und der Art des eingesetzten Rohstoffs (wie zum Beispiel Öl, Gas oder Holz) unterscheiden.
Da die Emission von CO2 in vielen politischen Diskussionen um den Klimawandel ganz oben steht, sollen an dieser Stelle die Kohlenstoffdioxid-Ausstöße verschiedener Heizsysteme miteinander verglichen werden. Die angegebenen Werte stammen dabei aus einer Untersuchung der Stiftung Warentest und beziehen sich auf ein Einfamilienhaus, das im Jahr 1995 errichtet wurde.
Den höchsten CO2-Ausstoß erreicht dabei ein alter und ineffizienter Konstanttemperaturkessel. Je Quadratmeter Wohnfläche liegt die CO2-Emission hier bei 40 Kilogramm pro Jahr. Mit einem Wert von 26 Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr liegt der Brennwertkessel heute im Mittelfeld, dicht gefolgt von der Wärmepumpe. Da diese neben der Umweltwärme auch Strom zur Beheizung von Gebäuden beziehen muss, erreicht sie einen CO2-Ausstoß von 18 Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Die besten Werte in diesem Vergleich erreichen Holzheizungen. So kommt eine Pelletheizung auf gerade einmal 8 Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr.
Werden die verglichenen Heizsysteme zum Beispiel mit einer Solarthermie-Anlage kombiniert, verbessert sich die Ökobilanz. Denn im Gegensatz zu allen anderen Energiequellen kann die Sonne ohne die Emission von Kohlenstoffdioxid genutzt werden.
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