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Bei einem Druckbehälter handelt es sich um ein geschlossenes Behältnis, dessen Innendruck über dem Druck der Umgebung liegt. Unter die Definition fallen dabei Behälter wie der Flüssiggastank oder das Membranausdehnungsgefäß. Im Sinne der Betriebssicherheit müssen die Systeme eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die bis 2002 in der Druckbehälterverordnung geregelt waren. Heute gelten unter anderem die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung.
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Druckbehälter enthalten in der Regel Gase oder Flüssigkeiten, deren Druck den Umgebungsdruck übersteigt. Sie erfüllen eine individuelle Funktion und können dabei ortsfest oder mobil sein. Beispiele für Druckbehälter in der Heizung sind unter anderem das Membranausdehnungsgefäß, der Flüssiggastank oder die Wärmeübertrager einer Wärmepumpe (Verdampfer und Verflüssiger) beziehungsweise einer Klimaanlage. Aber auch Gasflaschen für Flüssiggas, Wasserstoff oder andere technische Gase zählen zu Druckbehältern. Letztere stehen nicht selten unter einem Druck von 200 bis 300 bar, wodurch sie besondere Anforderungen erfüllen müssen.
Besonders stabil sind Druckbehälter, wenn sich der Innendruck gleichmäßig auf alle Bereiche der Wandungen auswirkt. Der Fall ist das zum Beispiel bei einer Kugel – weshalb oberirdische Hochdruckgasspeicher in der Regel kugelförmig ausgestaltet sind. In der Praxis stellt die zylindrische Bauweise einen günstigen Kompromiss zwischen Sicherheit und Herstellbarkeit dar. So bestehen Gasflaschen, Gastanks und Ausdehnungsgefäße genau wie Druckwasserspeicher meist aus einem Zylinder, dessen Enden mit gewölbten Böden abgeschlossen sind.
Durch Betriebsprozesse und äußere Einflüsse wie die Sonne kann es passieren, dass der Druck im Inneren der Behälter übermäßig stark ansteigt. Damit es dabei nicht zum Bersten der Druckbehälter kommt, sind diese in der Regel mit entsprechenden Sicherheitsfunktionen auszustatten. Typisch ist der Einsatz von Sicherheitsventilen, die ab einem bestimmten Innendruck öffnen, um einen Teil der bevorrateten Medien abzublasen. Darüber hinaus gibt es zum Beispiel Berstscheiben, Druck- und Temperaturbegrenzer. Während Erstere aus einer Membran bestehen, die bei bestimmten Über- oder Unterdrücken zerreißt, schalten Druck- und Temperaturbegrenzer den Druckerzeuger oder die Heizquelle ab.
Um die Sicherheit der Druckbehälter zu gewährleisten, sind diese in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung zu unterziehen. Erforderlich sind dabei innere Prüfungen, äußere Prüfungen und Festigkeits- oder Druckprüfungen. Wer die Untersuchungen durchführen darf, hängt davon ab, welches Gefährdungspotenzial der Behälter hat. Ist dieses gering, reicht in der Regel die Untersuchung durch eine befähigte Person. Bei höheren Risiken muss eine "Zentrale Überwachungsstelle" (ZÜS) den Druckbehälter kontrollieren. Während es sich bei befähigten Personen um ArbeiterInnen handelt, die durch ihre Ausbildung, Erfahrung und Tätigkeit über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen, sind ZÜS unter anderem der TÜV oder die DEKRA.
Genau wie die zu prüfende Person hängt auch das Intervall der wiederkehrenden Untersuchungen von der Art und dem Gefahrenpotenzial des Druckbehälters ab. Entsprechende Anforderungen sind dabei in der aktuell gültigen Betriebssicherheitsverordnung zu finden.
Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen sich in der Regel nicht mit den Sicherheitsanforderungen von Druckbehältern der Heizung beschäftigen. Ausnahmen stellen hier lediglich Gasflaschen (alle zehn Jahre zu überprüfen) und Flüssiggastanks. Letztere sind alle zwei Jahre einer äußeren Prüfung zu unterziehen. Alle zehn Jahre müssen dann eine innere Behälterprüfung und eine Druck- beziehungsweise Rohrleitungsprüfung erfolgen. Hinzu kommt die Kontrolle größerer Heizungs-Druckbehälter vor der Inbetriebnahme und wiederkehrend im laufenden Betrieb. Wichtig zu wissen ist, dass sich nur Tankeigentümer um die Einhaltung der Fristen kümmern müssen. Wer einen Gastank gemietet hat oder diesen als Zählerkunde nutzt, hat diesbezüglich hingegen keine Aufgaben.
Ursprünglich regelte die 1968 erlassene Druckbehälterverordnung (DruckbehV) alle Anforderungen an Druckbehälter und Druckgeräte. Die Verordnung enthielt dabei Anforderungen an Druckgasbehälter, Füllanlagen, Rohrleitungen sowie spezielle Ausrüstungsteile und wurde durch die Technische Regel Druckbehälter und die Technische Regel Rohrleitungen (TRB, TRR) ergänzt. Nachdem das deutsche Recht an die europäische Gesetzgebung und die europaweit geltende Druckgeräterichtlinie angepasst wurde, gilt die Druckbehälterverordnung nicht mehr. Die entsprechenden Anforderungen sind seit 2003 unter anderem in der Betriebssicherheitsverordnung zu finden.
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