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Der Wärmeschutznachweis für Gebäude

  • von Alexander Rosenkranz
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Der Wärmeschutznachweis belegt, dass neu zu errichtende und zu sanierende Gebäude die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten. Der Nachweis ist dabei unter anderem bei einem Bauantrag zu führen. Wir erklären, was ein Wärmeschutznachweis eigentlich ist, wer ihn ausstellen darf und welche Kosten dabei anfallen.  

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Der Wärmeschutznachweis: Ziele und Inhalte  

Etwa 30 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland fallen heute auf private Haushalte. Für mehr als 70 Prozent davon sind Heizungsanlagen verantwortlich. Diese verbrauchen fossile Rohstoffe und stoßen klimaschädliches CO2 aus. Geht es im Sinne der Energiewende darum, die Umwelt und das Klima zu schützen, müssen private Hausbesitzer ihren Heizenergieverbrauch senken. Möglich ist das durch hohe Dämmstandards und effiziente Heizungsanlagen. Auch der Gesetzgeber hat den Zusammenhang erkannt und  hohe Anforderungen an den Wärmeschutz in Gebäuden gestellt. Der Wärmeschutznachweis gilt als Beleg dafür, dass Bauherren und Sanierer die Anforderungen einhalten.

Die wichtigsten Inhalte des Wärmeschutznachweises   

Ein Wärmeschutznachweis bestätigt also, dass neue und sanierte Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dabei beinhaltet er verschiedene Kennwerte, wie den Primärenergiebedarf, den Transmissionsverlust, die Sonneneintragskennwerte und die Übertemperatur-Gradstunden. Die folgende Übersicht zeigt, was die jeweiligen Größen bedeuten.

Der  Primärenergiebedarf  beschreibt, wie viel Energie ein Gebäude benötigt. Dabei berücksichtigt er neben den Verlusten über Hüllflächen und Heizungsanlagen auch den Energiebedarf für die Förderung, die Aufbereitung und den Transport der eingesetzten Energieträger. Im Wärmeschutznachweis gilt der Primärenergiebedarf damit als ganzheitliche Kenngröße für die Effizienz von Gebäuden.

Der  Transmissionswärmeverlust  beschreibt hingegen, wie viel Energie ein Haus über seine Hüllflächen verliert. Während er bei gedämmten Häusern mit  Wärmeschutzverglasung  niedrig ist, verlieren unsanierte Altbauten in der Regel deutlich mehr Wärme.

Der  sommerliche Wärmeschutz  lässt sich an den Sonneneintragskennwerten oder den Übertemperatur-Gradstunden messen. Er muss vor allem bei neuen Gebäuden sehr gut sein, um das starke Aufheizen durch die Sommersonne zu verhindern. Denn das könnte den Komfort stören und den Energiebedarf einer  Klimaanlage  erhöhen.

Ein  Energieausweis  stellt die wichtigsten Ergebnisse übersichtlich dar.

Die Berechnung des Wärmeschutznachweises für Gebäude

Die nötigen Berechnungen zum Wärmeschutznachweis müssen in Wohngebäuden entweder nach  DIN 4108-6 und DIN 4701-10 oder nach DIN V 18599 erfolgen. Dabei analysieren Experten, wie viel Energie ein Gebäude benötigt, um alle Räume auf die gewünschten Innentemperaturen zu bringen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass die Rechengänge in Bezug auf das Nutzerverhalten Standardwerte zugrunde legen. Das ist nötig, um vergleichbare Ergebnisse zu erhalten. Zum Führen der Wärmeschutznachweise sind unter anderem Fachplaner, Architekten, Bauingenieure oder  Energieberater  berechtigt.

© studiopure – stock.adobe.com

Die Nachweispflicht bei Neubau und Sanierung  

Ob ein Wärmschutznachweis erforderlich und wie dieser zu führen ist, hängt grundsätzlich vom Bauvorhaben ab. Bei Neubauten sind die Berechnungsunterlagen meist mit dem Bauantrag einzureichen. Experten müssen das geplante Gebäude dabei ganzheitlich analysieren, um auch den beschriebenen Primärenergiebedarf zu ermitteln. Bei einer Sanierung ist es hingegen ausreichend, wenn die neuen oder geänderten Bauteile die von dem GEG geforderten U-Werte einhalten. Ein einfacher Wärmeschutznachweis ist dabei über das sogenannte Bauteilverfahren möglich. Experten zeigen damit auf, dass die neuen U-Werte nicht schlechter sind, als vom Gesetzgeber gefordert.

Der Wärmeschutznachweis bei einem Anbau  

Wie der Nachweis bei einem Anbau zu führen ist, hängt vom Umfang der Maßnahme ab. Dabei gelten folgende Regeln:

  • bei einem Anbau von weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche müssen die neuen Außenbauteile die GEG-Anforderungen erfüllen (Bauteilverfahren)
  • bei einem Anbei um mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche müssen Experten zusätzlich den  sommerlichen Wärmeschutz  nachweisen
  • bei einem Anbei um mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche gelten die Neubauanforderungen (Gebäudeverfahren mit der Berechnung des Primärenergiebedarfs), wenn auch eine neue Heizung eingebaut wird.

Ausnahme bei Sanierungen: Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02   

Geht es um bestehende Wohngebäude, müssen Hausbesitzer in vielen Fällen eine Dämmung an der obersten Geschossdecke nachrüsten. Zumindest dann, wenn diese frei zugänglich ist und an einen unbeheizten Dachraum grenzt. Erfüllen die Decken jedoch den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02, sind Verbraucher von der Pflicht befreit. Was viele nicht wissen: Um den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 an der obersten Geschossdecke einzuhalten, genügt ein Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 0,91 W/m²K. Dieser ist bereits erreicht, wenn sich auf dem bestehenden Dachboden eine Mineralwolledämmung (WLG035) von etwa drei Zentimetern befindet.

Typische Kosten für den Wärmeschutznachweis   

Wie viel der Wärmeschutznachweis kostet, hängt sehr stark von der Größe des jeweiligen Gebäudes oder dem Umfang der geplanten Sanierungsarbeiten ab. Für ein Einfamilienhaus liegen Richtwerte zwischen 500 und 1.000 Euro. Da sich diese nicht auf jedes Gebäude übertragen lassen, sollten sich Bauherren und Sanierer zunächst zwei oder drei Angebote erstellen lassen. Auf diese Weise bekommen sie ein Gefühl für das örtliche Preisgefüge und können sich anschließend für den besten Anbieter entscheiden.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Der Wärmeschutznachweis belegt, dass neue und sanierte Gebäude die hohen gesetzlichen Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen. Er ist bei einem Neubau für das gesamte Gebäude zu erstellen und meist zusammen mit dem Bauantrag einzureichen. Bei einer Sanierung genügt in vielen Fällen ein einfacherer Nachweis. Denn hier müssen Hausbesitzer lediglich nachweisen, dass neue oder geänderte Bauteile die Anforderungen des GEG erfüllen.

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