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Was ist ein Energiebedarfsausweis? Wann benötige ich den Energiepass und wer kann das Dokument eigentlich ausstellen? Geht es um den bedarfsbasierten Energieausweis, stehen Eigentümer und Mieter vor vielen Fragen. Wir geben Antworten und fassen die wichtigsten Informationen zum Energiebedarfsausweis für Sie zusammen.
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Der Energiebedarfsausweis zeigt, wie es um die Energieeffizienz eines Gebäudes steht. Er schafft ein hohes Maß an Transparenz und bietet Mietern sowie Käufern die Möglichkeit, verschiedene Objekte einfach miteinander zu vergleichen. Häuser mit einer hohen Energieeffizienz haben dabei in der Regel niedrigere Heizkosten. Sie bieten eine hohe Behaglichkeit und tragen einen großen Teil zum Klima- und Umweltschutz bei.
Wann ein Bedarfsausweis auszustellen ist, wie das funktioniert und welche Angaben der Ausweis enthält, ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Das Gesetz löste die vorher gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und ist seit November 2020 in Kraft.
Energiebedarfsausweise zeigen, wie viel Energie ein Gebäude unter standardisierten Nutzungsbedingungen benötigt. Sie basieren auf konkreten Gebäudedaten (Hüllflächen, U-Werte, Anlagentechnik) und sind detailliert zu berechnen. Welche Angaben im Ausweis zu finden sind und was diese bedeuten, zeigt nachfolgende Tabelle.
DIE WICHTIGSTEN ANGABEN IM ENERGIEBEDARFSAUSWEIS | ERKLÄRUNG |
---|---|
CO2-Emissionen | Höhe des CO2-Ausstoßes in Kilogramm pro Quadratmeter Gebäudefläche und Jahr |
Energieeffizienzklasse | Grad der Energieeffizienz von A+ bis H, hinterlegt mit Farben von Grün (effizient) bis Rot (nicht effizient) |
Endenergiebedarf | benötigte Energiemenge, um Wärme-, Verteilungs- sowie Umwandlungsverluste im Gebäude zu decken; lässt sich in Brennstoffbedarf umrechnen; als spezifischer Wert auf die beheizte Fläche bezogen |
Primärenergiebedarf | ganzheitlicher Energiebedarf zur Deckung des Endenergiebedarfs einschließlich des Bedarfs der Brennstoffgewinnung, Aufbereitung und Auslieferung; als spezifischer Wert auf die beheizte Fläche bezogen |
Transmissionswärmeverlust | Angabe der Wärmeverluste über die Hüllflächen des Gebäudes; als spezifischer Wert auf die Fläche der wärmeumschließenden Gebäudehülle bezogen |
Darüber hinaus finden sich im Bedarfsenergieausweis auch Vergleichswerte für den Endenergiebedarf verschiedener Gebäudestandards sowie Erläuterungen zum Berechnungsverfahren.
Neben dem Bedarfsausweis gibt es auch einen Energieverbrauchsausweis. Dieser basiert auf den Abrechnungsdaten dreier aufeinander folgender Jahre und ist deutlich schneller sowie günstiger zu bekommen. Die Ergebnisse hängen dabei stark vom Nutzerverhalten ab und sind nicht immer aussagekräftig. So erzielt ein sparsamer Haushalt im gleichen Gebäude bessere Werte als ein verschwenderischer.
Das Gebäudeenergiegesetz fordert die Ausstellung der Energieausweise immer dann, wenn eine Immobilie errichtet, verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Doch welchen Energieausweis sollte ich als Eigentümer für mein Gebäude ausstellen lassen? Eine Antwort auf diese Frage hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Im Neubau ist immer ein Energiebedarfsausweis Pflicht, da hier keine Verbrauchsdaten zur Verfügung stehen. Geht es um ein bestehendes Wohngebäude, sind Größe und Baujahr ausschlaggebend.
Die nachfolgende Grafik zeigt, ob Sie einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis erstellen lassen müssen.
Wichtig zu wissen: Für kleine Gebäude (< 50 m² beheizte Fläche) und Häuser unter Denkmalschutz ist weder ein Energieverbrauchs- noch ein Energiebedarfsausweis zu erstellen. Für diese gilt die GEG-Pflicht genauso wenig wie für Gebäude, die nicht mit Heiz- oder Kühltechnik ausgestattet sind.
Damit sich Mieter oder Käufer ungehindert über die Energieeffizienz eines Gebäudes informieren können, ist der Ausweis bereits bei der ersten Besichtigung auszulegen. Erfolgt keine Besichtigung, müssen Käufer oder Makler Interessenten das Dokument auf andere Art und Weise zur Verfügung stellen – spätestens dann, wenn diese den Energieausweis anfordern. Wichtig zu wissen ist, dass die Grunddaten der Ausweise bereits in Immobilienanzeigen zu veröffentlichen sind.
Wer einen Energieausweis benötigt, wendet sich an Experten aus dem Baubereich oder an Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Denn diese sind nach Paragraf 85 GEG zur Ausstellung berechtigt. Wie viel ein Energiebedarfsausweis kosten kann, hängt dann vor allem von der Gebäudegröße ab. Die Preise für Datenaufnahme und Ausstellung beginnen bei etwa 300 bis 500 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus. Für weitere Wohneinheiten fallen zusätzlich 30 bis 50 Euro pro Wohnung an. Gewissheit verschafft hier allerdings nur das individuelle Angebot eines Energieberaters.
Jeder Energieausweis verliert seine Gültigkeit nach zehn Jahren oder dann, wenn durch eine umfassende Sanierung ohnehin neue Berechnungen zur Energieeffizienz erforderlich sind. Neu ausstellen lassen müssen Haus- und Wohnungsbesitzer die Dokumente daraufhin jedoch nur, wenn sie das Gebäude oder eine Wohnung erneut verkaufen, verpachten oder vermieten.
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