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Energielabel gibt es bereits seit langer Zeit für viele Geräte. Sie kennzeichnen zum Beispiel die Energieeffizienz von Kühlschränken oder Glühlampen und bestehen dabei aus einer einfachen Farbskale sowie einer Effizienzklasse. Seit dem Jahr 2015 gibt es die kleinen Sticker nun auch für die Heizung. Hier sollen sie Verbraucher transparent über den Energieverbrauch aufklären und zum Kauf effizienter und sparsamer Produkte motivieren. Doch neben dem Energieeffizienzlabel für die neuen Heizungen gibt es auch jene für Altanlagen. Was zeichnet diese beiden Label jeweils aus?
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Die Label bestehen aus einem kleinen Aufkleber, der gut sichtbar auf Kesseln oder Warmwasserbereitern zu finden sein sollte. Je nachdem, ob es sich um eine neue oder eine alte Anlage handelt, enthalten sie dabei zahlreiche Informationen. Beispiele dafür sind:
Das Label gibt jedoch keine Rückschlüsse auf die Betriebskosten. Diese sind von vielfältigen und sehr unterschiedlichen Faktoren abhängig.
Über die Funktion der Heizung klärt ein kleines Bild am oberen Ende des Energielabels auf. Während ein Heizkörper dabei für die Erzeugung von Raumwärme steht, symbolisiert ein kleiner Wasserhahn den Einsatz zur Warmwasserbereitung.
Die Energieeffizienzklasse ist das zentrale Element im Label. Sie lässt sich anhand einer Farbskale und eines Buchstabens ablesen und soll verdeutlichen, wie energiesparend die jeweilige Heizungsanlage arbeitet. Grundlage für die Vergabe dieser Effizienzklassen ist die europäische Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung 2017/1369 vom 04. Juli 2017.
Die Lautstärke der Heizgeräte lässt sich nur auf neuen Geräten ablesen. Sie ist in Dezibel angegeben und sollte möglichst klein sein.
Genau wie die Lautstärke findet man auch die Angabe zur Heizleistung nur auf neuen Geräten. Der Wert lässt sich in Kilowatt (kW) ablesen und ist abhängig von der Größe und dem energetischen Zustand des Gebäudes. So kommt ein neues Einfamilienhaus zum Beispiel mit einer geringeren Leistung aus, als ein altes und unsaniertes.
Nach seiner Einführung auf Grundlage der sogenannten ErP- oder Ökodesign-Richtlinie ist das Energielabel heute verpflichtend für fast alle Kessel. Geht es um den Kauf einer neuen Heizung, soll das Energielabel dabei helfen, verschiedene Technologien einfach miteinander vergleichen zu können.
Das Label ist dabei verpflichtend für:
Da Heizungsanlagen aus mehr als einem Kessel bestehen, müssen Experten auch sogenannte Verbundanlagen mit einem Energielabel auszeichnen. Dieses symbolisiert die Effizienz von Wärmeerzeuger, Regelung sowie weiteren Komponenten wie der Warmwasserbereitung oder einer Solaranlage. Das zusätzliche Etikett ist bereits vor dem Einbau von Herstellern, Anbietern oder Installateuren zu erstellen.
Mit dem 26.09.2019 ändert sich die Darstellung der jetzigen Label. Bis dato gab es für Heizungsanlagen sieben Energieeffizienzklassen von A bis G. Aktuell können neue Heizungen nur noch mit den Klassen A+++ bis D ausgezeichnet werden. Alle weiteren Effizienzklassen fallen weg. Doch was bedeutet die erneuerte Klassifizierung für die Heizungsanlagen? Nicht mehr jedes Produkt wird es schaffen, zu den guten oder besten zu gehören. Zur Orientierung hier die möglichen Effizienzklassen nach Heizsystem geordnet:
Niedertemperaturkessel, die noch in bestimmten Mehrfamilienhäusern zulässig sind, bekommen maximal die Einstufung mit der Energieeffizienzklasse C.
Darüber hinaus kommen Geräte mit der Klassifizierung D in Deutschland in der Regel nicht mehr in der Handel. Bestehende Anlagen können selbstverständlich weiter betrieben werden. Hier sollten Heizungsbesitzer zusammen mit einem Fachmann prüfen, inwiefern sich auch eine Modernisierung und damit ein Heizungstausch lohnen könnten.
Im Übrigen wird die nächste Verschärfung des Labels 2021 oder 2022 erwartet.
Die Auszeichnungspflicht gilt jedoch nicht für alle Heizungen. So sind zum Beispiel Anlagen, die mit flüssiger oder gasförmiger Biomasse wie Rapsöl oder Biogas arbeiten, ausgenommen. Holzheizungen werden ab April 2017 mit einem Energielabel versehen.
Viele Heizungsanlagen in Deutschland sind sehr alt und verbrauchen mehr Energie als nötig. Aus diesem Grund ist das Label mittlerweile auch für sie Pflicht. Seit Anfang 2017 müssen Schornsteinfeger dabei alle Kessel, die älter als 15 Jahre sind, kennzeichnen.
Das soll die Effizienz der Anlage verdeutlichen und Hausbesitzer zum Austausch motivieren. Übrigens: Die Kennzeichnung mit dem Label wird vom Staat finanziert. Für Hausbesitzer entstehen dabei keine Kosten.
Wichtig: Das Label für die Altanlagen ist nicht zu verwechseln mit dem neuen Energielabel. Ziel der Bundesregierung mit dieser Maßnahme ist es, die Austauschrate um 20 Prozent zu steigern und damit die Energiewende weiter voranzutreiben. So werden Sie als Anlagenbesitzer nicht nur über den Effizienzstatus der Heizung informiert, sondern auch Energieberatungsangebote und Fördermöglichkeiten.
Das Label für die alten Heizungsanlagen wurde bereits zum 01. Januar 2016 für Öl- und Gasheizungen bis 400 Kilowatt eingeführt. Festbrennstoffkessel und Wärmepumpen waren davon ausgenommen. An dieser Stelle ist zu unterscheiden, dass das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) regelt, welche Personen dieses Label vergeben und anbringen dürfen oder müssen. Zu den sogenannten Berechtigten, die das Energielabel seit Januar 2016 vergeben, gehören Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Energieberater und Energieausweis-Austellungsberechtigte nach Gebäudeenergiegesetz. Zu den Verpflichteten gehören hingegen die zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Sie stellen das Energielabel für die Heizungen seit dem 01.01.2017 aus.
Für die berechtigten Akteure gilt folgender Zeitplan zum Heizungslabel nach dem EnVKG:
AB DEM JAHR | BAUJAHR DES HEIZKESSELS |
---|---|
2016 | bis 1986 |
2017 | bis 1991 |
2018 | bis 1993 |
2019 | bis 1995 |
2020 | bis 1997 |
2021 | bis 2001 |
2022 | bis 2005 |
2023 | bis 2008 |
2024 | ab 2009, mindestens 15 Jahre |
Für die verpflichteten Akteure - die Bezirksschornsteinfeger - gilt es die Energielabel für die alten Heizungsanlagen in zwei Zyklen nach und nach anzubringen. Der erste Zeitraum dafür hat bereits begonnen und geht noch bis zum 30. Juni 2020. Hierbei sind alle Heizungen bis einschließlich Baujahr 1994 zu kennzeichnen. Im zweiten Turnus geht es um die Anlagen bis einschließlich 2008. Dies ist bis zum 31.12.2023 festgesetzt. Danach sind alle Heizungen zu labeln, die mindestens 15 Jahre alt sind.
Gemeinsamkeit des neuen Energielabels und des Altanlagenlabels ist die Energieeffizienzklasse. Die Effizienz einer Heizung lässt sich in vielen Fällen nicht allein am Heizgerät festmachen. So hängt sie neben der verwendeten Technik zum Beispiel auch vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Eine Wärmepumpe, die in der Regel mit einem hohen Wert auf dem Energielabel ausgezeichnet wird, könnte in einem alten, unsanierten Haus zu höheren Heizkosten führen, als eine schlechter bewertete Brennwerttherme. Geht es um eine neue Heizung oder einen Heizungstausch, empfehlen wir daher die Beratung durch einen Energieberater oder einen Installateur.
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