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Das Ziel der Energiewende ist es, fossile durch regenerative Energieträger zu ersetzen. Während das im Wärmebereich mit Biomasse, Solaranlagen und Wärmepumpen im eigenen Haus funktioniert, kommen vor allem Windkraft- und Photovoltaikanlagen für die Stromversorgung zum Einsatz. Letztere dezentral zu betreiben, ist das Ziel der Bürgerenergie. Dabei schließen sich Personen aus Siedlungen oder Gemeinden zusammen, um sich im besten Falle autark mit regenerativ erzeugter Energie zu versorgen.
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Die Energiewende in Bürgerhand: Das ist das Ziel der Bürgerenergiebewegung, bei der sich Menschen aus einer Region zusammenschließen. Sie gründen Genossenschaften, bauen Energieerzeugungsanlagen und sorgen dezentral für das Gelingen der Energiewende. Insbesondere am Strommarkt steht die Bürgerenergie bisherigen Strukturen dabei konträr gegenüber. Denn hier etablierten sich vor allem große Konzerne, die lange Zeit an fossilen Energieträgern festhielten.
Bei der Bürgerenergie steht der Gemeinschaftsgedanke im Mittelpunkt. Anstelle maximaler Profite geht es hier eher darum, Verantwortung für die Region und die eigene Umwelt zu übernehmen. Möglich ist das unter anderem mit Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen. Diese decken den regionalen Strombedarf zumindest bilanziell und sorgen so für einen steigenden Anteil regenerativer Energien.
Während Stromkonzerne elektrische Energie möglichst gewinnbringend verkaufen, würden sich Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften vielerorts gern selbst versorgen. Die Rede ist dabei vom Energy-Sharing: Mehrere Personen betreiben gemeinsam Wind-, Photovoltaik- oder Wasserkraftanlagen, um die geerntete Energie ohne Vermarktung selbst zu verbrauchen. Aber auch der Handel mit dem selbst erzeugten Strom ist bei Bürgerenergiegenossenschaften üblich. Denn auf diese Weise entsteht eine regionale Wertschöpfung. Die Bürgerenergie bringt neue Arbeitsplätze und schont zudem die Umwelt.
Geht es um Bürgerenergiegenossenschaften, ist meist die Rede von der gemeinschaftlichen Stromerzeugung. Interessant sind allerdings auch Wärmeprojekte, bei denen sich Siedlungen, Gemeinden oder Stadtteile selbst mit Heizwärme versorgen. Möglich ist das beispielsweise über große Solarthermieanlagen, Biomassekessel oder Heizkraftwerke, die Strom und Wärme zugleich erzeugen. Eine weitere Option für die Bürgerenergie im Wärmesektor stellen sogenannte Anergienetze dar. Dabei geht es um Fernwärme mit vergleichsweise kühlem Wasser. Dieses lässt sich mit Abwärme oder Solarenergie aufheizen und dann mit Wärmepumpen zur Gebäudebeheizung nutzen.
Die Bürgerenergie kann die Energiewende voranbringen. Sie sorgt für einen steigenden Anteil regenerativer Energien am Strommarkt und setzt dabei auf regionale Strukturen. Wird elektrische Energie verbrauchernah erzeugt, schont das wiederum Verteilnetze, deren Ausbau dabei günstiger vonstattengeht.
Bürgerenergiegenossenschaften entstehen außerdem von unten. Sie werden von der Bevölkerung selbst ins Leben gerufen und verursachen allein dadurch deutlich weniger Zweifel. Ein Grund, aus dem Ablehnung und Protest in aller Regel geringer sind, wenn es beispielsweise um die Errichtung eines Bürgerwindparks geht.
Vorteile hat die Bürgerenergie aber nicht nur für die Umwelt: Auch Gemeinden profitieren von der gemeinschaftlichen Energieversorgung. Es kommt zu einer regionalen Wertschöpfung. Arbeitsplätze entstehen und das Geld, was Haushalte für Strom und/oder Wärme ausgeben, bleibt zum größten Teil in der Umgebung.
Die wichtigsten Vorteile sind:
Die Übersicht zeigt: Bei der Bürgerenergie handelt es sich nicht um Liebhaberei. Vielmehr geht es um Vorhaben mit großen wirtschaftlichen Vorteilen für die jeweiligen Regionen.
In Deutschland gibt es heute über 870 Bürgerenergiegesellschaften, die Strom gemeinsam erzeugen und vertreiben. Bei insgesamt mehr als 10.000 Gemeinden ist die Zahl allerdings recht klein. Gründe dafür liegen vor allem in der Gesetzgebung. So ist es mit einem großen administrativen Aufwand verbunden, eine Bürgerenergiegenossenschaft zu gründen. Selbst kleine Anlagen müssen an Ausschreibungen zur Förderung teilnehmen und Selbstversorger zahlen Abgaben, obwohl sie das öffentliche Stromnetz nicht nutzen.
Die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU in nationales Recht bringt hier zusätzlichen Aufschwung. Grund dafür sind Ausnahmen für kleine Projekte bei Ausschreibungen sowie Vergütungsregeln, die sich am anzulegenden Wert des EEG orientieren.
Bei der Bürgerenergie geht es darum, Strom und Wärme gemeinschaftlich zu erzeugen. Typisch sind dabei Bürgerwindparks und Bürgersolaranlagen, welche den regionalen Strombedarf zumindest in der Theorie autark decken. Tatsächlich sind die rechtlichen Hindernisse hoch und viele Bürgerenergiegenossenschaften werden ausgebremst.
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