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Die Berechnung der Warmwasserkosten ist in der Heizkostenverordnung geregelt. Sie ist nötig, um den Energieverbrauch auf Heizung und Warmwasserbereitung aufzuteilen. Wer seine Warmwasserkosten kennt, kann diese außerdem mit typischen Werten vergleichen, um Potenziale zum Energiesparen zu finden. Wir erklären, wie Sie Ihre Warmwasserkosten berechnen können und geben Tipps zum Sparen.
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Immer dann, wenn die Heizung in einem Mietobjekt sowohl Raumwärme als auch Warmwasser zur Verfügung stellt, sind die anteiligen Kosten zu trennen. Die nötigen Anforderungen dazu finden Sie im § 9 der Heizkostenverordnung. Hier sind die Warmwasserkosten zu berechnen, um vom gesamten Energieverbrauch auf den Verbrauch der Raumheizung schließen zu können. Der Warmwasserwärmeverbrauch ist dabei seit Januar 2014 in aller Regel mit einem Wärmezähler (auch Wärmemengenzähler genannt) zu messen (§ 9 Abs. 2).
Ist ein Warmwasserzähler vorhanden, lässt sich an diesem der individuelle Verbrauch ablesen. Diesen können Sie dann mit dem Wert auf der Heizkostenabrechnung vergleichen. Wichtig zu wissen ist, dass seit Dezember 2021 neue Zähler fernablesbar sein müssen. Einen Bestandsschutz gibt es nur noch bis Ende 2026. Die Rechtsgrundlage bildet hier die Novellierung der Heizkostenverordnung.
Ist das Messen der Wärmemenge für Warmwasser nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand möglich, lässt sich dieser auch berechnen. Eine Variante zur Bestimmung der Kosten für Warmwasser ist dabei die Ermittlung des Brennstoffverbrauchs auf Basis des gemessenen Warmwasserverbrauchs. Dabei ist der Warmwasserverbrauch mit der Temperaturdifferenz aus Warm- und Kaltwassertemperatur sowie dem Faktor 2,5 zu multiplizieren. Wer den Brennstoffverbrauch ermitteln möchte, kann das Ergebnis anschließend durch den Heizwert dividieren.
Für den Heizwert der verschiedenen Brennstoffe gibt die Heizkostenverordnung nachfolgend aufgeführte allgemein gültige Werte vor. Diese sind zu verwenden, wenn die Abrechnung des Versorgers diesbezüglich keine weiteren Informationen liefern.
Brennstoff | Heizwert |
---|---|
Leichtes Heizöl (extra leichtflüssig) | 10 Kilowattstunden je Liter (kWh/l) |
Schweres Heizö | 10,9 Kilowattstunden je Liter (kWh/l) |
Erdgas H | 10 Kilowattstunden je Kubikmeter (kWh/m³) |
Erdgas L | 9 Kilowattstunden je Kubikmeter (kWh/m³) |
Flüssiggas | 13 Kilowattstunden je Kilogramm (kWh/kg) |
Koks | 8 Kilowattstunden je Kilogramm (kWh/kg) |
Braunkohle | 5,5 Kilowattstunden je Kilogramm (kWh/kg) |
Steinkohle | 8 Kilowattstunden je Kilogramm (kWh/kg) |
Brennholz (lufttrocken) | 4,1 Kilowattstunden je Kilogramm (kWh/kg) |
Holzpellets | 5 Kilowattstunden je Kilogramm (kWh/kg) |
Holzhackschnitzel (lufttrocken) | 4 Kilowattstunden je Kilogramm (kWh/kg) oder 650 |
650 Kilowattstunden je Schüttraummeter (kWh/Srm) |
Für die Berechnung der Warmwasserkosten ist der Wärmeverbrauch anschließend mit dem Brennstoffpreis pro Kilowattstunde zu multiplizieren.
Wie kommt der Faktor 2,5 zustande? Der Kennwert berücksichtigt die spezifische Wärmespeicherfähigkeit von Wasser (Konstante c = 1,163 Wh/kg*K) und den Wirkungsgrad der zentralen Warmwasserbereitung von etwa 46 Prozent. Aus der Division ergibt sich ein Wert von rund 2,5 – der Faktor in der Heizkostenverordnung.
Alternativ können Verbraucher auch den ermittelten Brennstoffverbrauch mit den spezifischen Brennstoffkosten multiplizieren: Warmwasserkosten (in Euro) = Wärmeverbrauch für Warmwasser (in Kilowattstunde) x Brennstoffpreis (in Euro pro Kilowattstunde)
Können Hausbesitzer weder den Wärme- noch den Wasserverbrauch messen, lässt die Heizkostenverordnung eine weitere Alternative zu. Demnach sind die Kosten für Warmwasser auf die jeweilige Wohnfläche zu beziehen. Möglich ist das mit folgender Gleichung:
Erfolgt die Heizkostenabrechnung auf Basis des Brennwerts oder handelt es sich um die Wärmeversorgung mit einem Gebäude-/Wärmenetz, ist das in der Berechnung der Warmwasserkosten zu berücksichtigen. Im erstgenannten Fall erfolgt das durch die Multiplikation des Ergebnisses mit 1,11. Bei Fernwärme ist das zuvor ermittelte Ergebnis durch 1,15 zu dividieren.
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Wie die Berechnung der Warmwasserkosten funktioniert und wie Verbraucher mögliche Einsparpotenziale ableiten können, lässt sich am besten mit einem Beispiel erklären. Dazu berechnen wir die Verbrauchskosten nach dem Wasserverbrauch. Liegt dieser nicht vor, können Sie den Verbrauch anhand folgender Werte abschätzen (Angaben in Warmwasser pro Person und Tag mit einer Temperatur von 60 Grad Celsius):
Der jährliche Warmwasserverbrauch ergibt sich dabei aus dem Produkt des Tageswertes, der Anzahl der Personen im Haushalt und dem Faktor 365. Im Beispiel gehen wir von einem durchschnittlichen Verbrauch (45 Liter pro Person und Tag) und einem 3-Personen-Haushalt aus. Dabei ergibt sich ein Verbrauchswert von 49.275 Litern oder 49,18 Kubikmetern pro Jahr. Übrigens: Der Jahresverbrauch wird in der jährlichen Heizkostenabrechnung angegeben.
Im zweiten Schritt multiplizieren wir den ermittelten Verbrauch mit dem Faktor 2,5 und der Differenz aus Warm- und Kaltwassertemperatur. Für Letztere kann man dabei einen Durchschnittswert von 10 Grad Celsius annehmen. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse bei unterschiedlichen Warmwassertemperaturen. Dabei zeigt der Vergleich, dass Verbraucher allein durch das Herunterdrehen der Warmwassertemperatur bis zu 2.459 Kilowattstunden im Abrechnungszeitraum einsparen können. Bei einem Preis von 0,08 Euro pro Kilowattstunde entspricht das Kosten von 196,72 Euro im Jahr.
WARMWASSERTEMPERATUR | WÄRMEVERBRAUCH FÜR WARMWASSER |
---|---|
40 Grad Celsius | 3.688,50 Kilowattstunden |
45 Grad Celsius | 4.303,25 Kilowattstunden |
50 Grad Celsius | 4.918,00 Kilowattstunden |
60 Grad Celsius | 6.147,50 Kilowattstunden |
Wichtig zu Wissen ist, dass die angegebenen Durchschnittswerte zum Warmwasserverbrauch auf eine Temperatur von 60 Grad Celsius bezogen sind.
Neben dem Verbrauch kommt es bei der Berechnung der Warmwasserkosten natürlich auch auf den Wärmeerzeuger beziehungsweise den jeweiligen Brennstoff an. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Brennstoffpreise und Warmwasserkosten (Stand: Juni 2023). Grundlage ist eine Warmwassertemperatur von 50 Grad Celsius. Die Tabelle zeigt ganz deutlich, wie stark die Warmwasserkosten von den Brennstoffen abhängen. Berücksichtigen Sie bei den Brennstoffpreisen die aktuelle Lage. Dies sind nur Richtwerte. (Quellen: fastenergy.de, tfz.bayer.de, verivox.de, fluessiggas1.de)
BRENNSTOFF | BRENNSTOFFPREIS | KOSTEN FÜR WARMWASSER (VERBRAUCH: 4.918 KWH) |
---|---|---|
Erdgas | 8,99 ct/kWh | 442,13 Euro pro Jahr |
Flüssiggas | 9,04 ct/kWh | 462,29 Euro pro Jahr |
Heizöl | 9,08 ct/kWh | 446,55 Euro pro Jahr |
Scheitholz | 10,16 ct/kWh | 499,67 Euro pro Jahr |
Pellets | 8,17 ct/kWh | 401,80 Euro pro Jahr |
Strom | 28,42 ct/kWh | 1.397,69 Euro pro Jahr |
Erfolgt die Warmwasserbereitung mit einem Durchlauferhitzer, ist der Energieverbrauch deutlich geringer. Grund dafür ist die hohe Effizienz der direkten Warmwasserbereitung. Beträgt der Wirkungsgrad der Energieumwandlung mindestens 90 Prozent, ergibt sich bei den zuvor gemchten Angaben ein Energieverbrauch von 2.542 kWh (49,18 m² x 1,163 Wh/kgK x 40 K * 1,1). Bei einem Strompreis von 28,42 Ct/kWh ergibt das Kosten von 722 Euro pro Jahr.
Geht es um die Heizkosten- und die Wasserabrechnung, sind vor allem private Vermieter nicht immer ganz sicher, wie sich die Anforderungen der Heizkostenverordnung korrekt umsetzen lassen. Ist das der Fall, empfehlen wir den Kontakt zu einem örtlichen Haus- und Grundbesitzerverein. Die Experten geben wichtige Tipps und prüfen die Abrechnung bei Bedarf. Noch einfacher ist es, einen Dienstleister mit der Heizkostenabrechnung zu beauftragen. Das ist zwar erst einmal etwas teurer, spart jedoch viel Zeit und im Zweifel auch Ärger.
Tipp für Gebäudeeigentümer und Vermieter: Das Umweltbundesamt hat einen Leitfaden zusammengestellt, insbesondere hinsichtlich der Neuerungen der Heizkostenverordnung und der neuen Mitteilungs- und Informationspflichten. Diese gelten ab 2022 und sind monatlich unmittelbar den Mietern zur Verfügung zu stellen.
Tipp für Mieter: Vermuten Mieter, dass Vermieter die Warmwasserkosten falsch berechnet haben, können sie sich hingegen an die Verbraucherzentrale oder an einen regionalen Mieterschutzbund wenden. Genau wie Fachanwälte bieten beide die Prüfung der jährlichen Abrechnung in aller Regel an. Zeigen sich Abrechnungsfehler, lassen sich die Kosten unter Umständen senken und Mieter sparen bares Geld.
Haben Verbraucher (Hausbesitzer und Mieter gleichermaßen) die Warmwasserkosten berechnet, können sie diese meist schon mit einfachen Tipps nachhaltig senken. Eine Möglichkeit ist es, die Warmwassertemperatur abzusenken. Aber Achtung: Wer hier zu viel spart, riskiert Bakterien und Legionellen im Trinkwasser. Denn die vermehren sich immer dann, wenn lauwarmes Wasser länger ungenutzt steht. Wer das gesamte Warmwasser im Haus elektrisch bereitet, spart vor allem durch die Umstellung auf die zentrale Warmwasserbereitung mit der Heizung. Außerdem senken wassersparende Durchflussmengenbegrenzer und thermostatisch geregelte Mischerarmaturen den Wasserverbrauch. Sind all die Tipps bereits umgesetzt, hilft auch eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung dabei, die Heizkostenabrechnung zu senken. Denn diese erwärmt einen großen Teil des Trinkwassers mit kostenfreier Sonnenenergie.
Im folgenden Video haben wir für Sie ein paar Tipps zum verantwortungsvollen Umgang mit Warmwasser zusammengestellt. Sie erfahren, was Sie aus technischer Sicht unternehmen können und was sich im Verhalten ändern lässt.
Tipp für alle Gasnutzer: Wenn Sie mit Gas heizen, dann interessieren Sie sich bestimmt auch für die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag "Umrechnung m3 in kWh – Kubikmeter in Kilowattstunden".
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