Beratung durch Ihren Heizungsinstallateur vor Ort
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Bei der Abgasmessung untersuchen Experten den Abgasstrom einer Heizung. Sie stellen fest, wie viele Schadstoffe dieser enthält und ermitteln, wie viel Wärme über den Schornstein verloren geht. Die Messung mit einem speziellen Abgasmessgerät ist dabei wichtig für die Heizungswartung. Außerdem verpflichtet auch die 1. BImSchV zur regelmäßigen Abgasmessung. Wie diese abläuft und welche Grenzwerte dabei einzuhalten sind, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
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Schornsteinfeger und Heizungsbauer führen in regelmäßigen Abständen eine Abgasmessung an der Heizung durch. Während Erstere durch die 1. BImSchV dazu verpflichtet sind, nutzen Handwerker die Messung, um die optimale Einstellung am Brenner zu kontrollieren.
Beide Experten verwenden dazu ein sogenanntes Abgasmessgerät. Dieses ist mit einer Abgassonde und einem Temperaturmessfühler verbunden. Im ersten Schritt stellen die Experten das Messgerät auf den eingesetzten Brennstoff ein. Sie schieben die Abgassonde in das Rauchrohr und suchen dort den Kernstrom. Den Temperaturfühler bringen sie dann auf Brennerhöhe an. Ist das erledigt, bringen die Fachexperten den Kessel auf die höchste Nennwärmeleistung. Das funktioniert ganz einfach, indem sie die Schornsteinfegertaste an der Heizung betätigen. Läuft die Anlage auf Hochtouren, kann die Abgasmessung beginnen. Nun dokumentiert das Abgasmessgerät im Sekundentakt die erforderlichen Messwerte. Nach 30 Sekunden bildet es Mittelwerte und zeigt die Ergebnisse an. Die wichtigsten sind:
Der Abgasverlust beschreibt, wie viel Heizwärme über den Schornstein entweicht. Ist er zu hoch, arbeitet die Anlage nicht effizient und die Heizkosten sind höher als eigentlich nötig. Senken Experten den Abgasverlust durch eine optimale Brennereinstellung, müssen sie auch die Abgastemperatur im Auge behalten. Ist diese zu niedrig, kann es zur Kondensation von Feuchtigkeit im Schornstein kommen. Ist dieser nicht feuchteunempfindlich, führt das über kurz oder lang zur Versottung.
Übrigens: Der Abgasverlust lässt sich dabei mithilfe der Siegert´schen Formel bestimmen. Möglich ist das über den Sauerstoff- oder Kohlenstoffdioxidgehalt sowie die Temperaturen des Abgases und der Zuluft. Außerdem sind für die Berechnung auch brennstoffabhängige Parameter wichtig.
Während der Heizungsfachmann die Messung im Rahmen der Heizungswartung durchführen, hängt das Prüfintervall der Schornsteinfeger vom verwendeten Brennstoff und dem Alter der Heizung ab. Nach § 15 der aktuell gültigen Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV) gilt dabei Folgendes:
HEIZUNGSART | ALTER DER HEIZUNG | INTERVALL DER ABGASMESSUNG |
---|---|---|
Öl- und Gasheizungen | ≤ 12 Jahre > 12 Jahre | alle zwei Jahre alle drei Jahre |
Öl- und Gasheizungen mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses | jedes Alter | alle fünf Jahre |
Festbrennstoffkessel | jedes Alter | alle zwei Jahre |
Nur wenn Heizungsanlagen zuverlässig und effizient arbeiten, holen sie alles aus den eingesetzten Brennstoffen. Sie stoßen weniger Schadstoffe aus und entlasten somit die Umwelt. Das sicherzustellen, ist das Ziel der Bundesimmissionsschutzverordnung, die die Abgasmessung in regelmäßigen Abständen fordert. Darüber hinaus ist die Messung wichtig, um die korrekte Betriebsweise des Brenners zu kontrollieren. Zu diesem Zweck führen Installateure die Untersuchung im Rahmen der Heizungswartung durch.
Übrigens: Die Messung der Heizungsbauer erfolgt zusätzlich. Sie kann die am Heizkessel durchgeführte Abgasmessung eines Schornsteinfegers nicht ersetzen, auch wenn sie die gleichen Ergebnisse hervorbringt.
Die Grenzwerte der Abgasmessung sind unter anderem in § 10 der 1. BImSchV geregelt. Sie hängen von der Art der Heizung ab und ergeben sich wie folgt.
HEIZUNGSART | KENNGRÖSSE | GRENZWERT |
---|---|---|
Ölheizung mit Verdampfungsbrenner | Rußzahl Ölderivate im Abgas Kohlenstoffmonoxid Abgasverluste | 2 keine 1.300 mg/kWh analog Gasheizung |
Ölheizung mit Zerstäubungsbrenner | Rußzahl Ölderivate im Abgas Kohlenstoffmonoxid Abgasverluste | 1 keine 1.300 mg/kWh analog Gasheizung |
Gasheizung | Abgasverluste | ≥ 4 und ≤ 25 kW: 11 % > 25 und ≤ 50 kW: 10 % > 50: 9 % |
Für Festbrennstoffkessel gelten bei der Abgasmessung zusätzliche Anforderungen. Diese beziehen sich auf den Staub- und CO-Gehalt im Abgas. Die konkreten Grenzwerte hängen von der Leistung, dem Alter sowie der Art der Kessel ab und sind in § 5 der 1. BImSchV definiert.
Die Preise der Messung variieren in der Regel zwischen 40 und 50 Euro. Sie hängen von der Art der Heizung ab und sind frei verhandelbar. Der Grund: Bei der Abgasmessung handelt es sich nicht um eine hoheitliche Aufgabe. Die Arbeit können Hausbesitzer also von freien Schornsteinfegern erledigen lassen. Um Geld zu sparen, lohnt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen. Übliche Preise haben wir im Beitrag Schornsteinfeger Kosten zusammengestellt.
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