Heizperiode: Ab wann heizen? – Für Mieter und Vermieter interessant

  • von Philipp Hermann
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Wenn die Füße und Hände schon im September kalt sind, die Heizung aber noch gar nicht funktioniert, kommt es immer wieder zum Streit zwischen Mietern und Vermietern. Ab wann zu heizen ist, hängt dabei maßgeblich von dem Gebäude und der eingesetzten Dämmung ab. Was zählt, sind weniger die Außen-, als mehr die gewünschten Raumtemperaturen. Einige besonders gut gedämmte Objekte müssen selbst im Winter nur spärlich beheizt werden. Worauf Sie dabei achten sollten, zeigt der folgende Artikel.

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Ab wann heizen? – Keine gesetzliche Heizperiode

Ab wann Sie heizen sollten, ist in Deutschland gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Es gibt keine klar definierte Heizperiode. Stattdessen werden die Betriebszeiten der Heizanlage oftmals im Mietvertrag benannt. Das bedeutet nicht, dass Mieter zwingend zu diesem Stichtag die Heizkörper in der eigenen Wohnung aufdrehen müssen. Vielmehr besteht ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, dass tatsächlich Wärme übermittelt wird.

In der Rechtsprechung gibt es Urteile, die den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum Ende des Aprils als generelle Heizperiode bezeichnen. Daran orientieren sich viele Vermieter und Hausverwaltungen, wenn es um die Betriebszeiten der Heizanlage geht.  In einigen Fällen kann sich der Zeitraum auch auf den 15. September bis 15. Mai ausdehnen. Dies variiert von Region zu Region.

Die Frage: "  Wann muss der Vermieter heizen?", lässt sich somit nicht pauschal beantworten. Sind Sie sich unsicher, schauen Sie in den Mietvertrag, ob es dahingehend Regelungen gibt oder sprechen Sie mit Ihrem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung.  

© Drubig-Photo / Fotolia

Ab wann heizen? – Baujahr und Dämmung des Gebäudes sind entscheidend

Ein gut isoliertes Gebäude kann auch  im Winter warm bleiben  und muss deutlich weniger beheizt werden, als ein unsanierter und zugiger Altbau. Bei welchen Außentemperaturen Verbraucher die Heizung einschalten sollten, richtet sich daher auch nach dem energetischen Stand des Gebäudes. Die folgende Tabelle gibt Richtwerte für verschiedene Baujahre und Gebäudetypen.  Wichtig: Eine energetische Sanierung kann den Gebäudezustand deutlich verbessern und den richtigen Zeitpunkt zum Heizen nach hinten verlagern.

BAUJAHR / GEBÄUDETYPAB WANN HEIZEN? – AUSSENTEMPERATURE
Vor 1977 15 bis 17 Grad Celsius
1977 – 1995 14 bis 16 Grad Celsius
nach 1995 (Bau nach WSchV oder GEG)12 bis 15 Grad Celsius
Niedrigenergiehaus 11 bis 14 Grad Celsius
Passivhaus 9 bis 11 Grad Celsius

Ab wann heizen? – Pflichten innerhalb und außerhalb der Heizperiode

Die Frage nach dem: "Ab wann heizen?" ist auch immer etwas vom Gefühl abhängig, zumindest sehen das viele Mieter und Vermieter so. In der Realität stimmt das nicht. Denn eine allgemeine Garantie auf kurze Hosen und T-Shirt in Innenräumen gibt es nicht. Dafür werden die vorgeschriebenen Temperaturen genau geregelt.

Unterschiedliche Räume brauchen unterschiedliche Temperaturen

So sollten in Wohnräumen und dem Schlafzimmer mindestens 20 Grad erreicht werden, im Bad hingegen mindestens 22 Grad Celsius. In der Küche reichen in der Regel 18 Grad Celsius, da durch das Kochen und Backen bereits Wärme erzeugt wird. Für einen Flur ist es ausreichend, wenn sich dieser auf 15 Grad einpendelt. Diese Zahlen gelten bis zum  Ende der Heizperiode.  

Außerhalb der Heizperiode liegen die Mindesttemperaturen bei 16 Grad Celsius. Das heißt: Wird diese unterschritten oder die Wohnräume kommen mehrere Tage hintereinander nicht auf über 18 Grad Celsius, müssen Vermieter die Heizung einschalten. Und das sogar im Sommer, wenn das Wetter lange schlecht ist.  

Uhrzeit – Auch nachts normal heizen?

Es ist aus Sicht des Vermieters erlaubt, die Leistung des Heizsystems über Nacht zu reduzieren – sofern die Temperaturen die Marke von 18 Grad Celsius nicht unterschreiten. Die Vermieter sind aber nicht verpflichtet, die Räume rund um die Uhr auf Mindesttemperaturen zu beheizen. Zur Nachtzeit zwischen 23 beziehungsweise 24 Uhr und sechs Uhr morgens dürfen die Raumtemperaturen diese Richtwerte um bis zu drei Grad unterschreiten. Die Heizleistung sollte jedoch von sechs Uhr morgens bis mindestens 23 Uhr abends jederzeit abrufbar sein. Sieht der Mietvertrag eine kürzere Zeitspanne vor, ist dies unzulässig.

Warmwasser muss gewährleistet sein

Stellt die Heizungsanlage auch das warme Wasser zur Verfügung, darf der Vermieter die Anlage außerhalb der Heizperiode nicht komplett abschalten. Schließlich gehört Warmwasser zu den Grundvoraussetzungen für eine mängelfreie Wohnung. Vor allem in großen Wohngebäuden muss das Warmwasser eine Mindesttemperatur von 40 bis 50 Grad Celsius besitzen, um gesundheitsgefährdende Keimbildung zu verhindern. Ist dies nicht der Fall, ist es laut Deutschem Mieterbund ein Wohnungsmangel, der vom Vermieter beseitigt werden muss. Zeigen Sie diesen zeitnah dem Vermieter an. Suchen Sie das Gespräch, bevor Sie eine Mietminderung in Betracht ziehen.

Mietminderung nur in Ausnahmefällen möglich

Ab wann zu heizen ist, ist aber nicht die einzige Frage in diesem Zusammenhang, die sich Mieter und Vermieter stellen müssen. Denn auch wenn schon geheizt werden muss, aber die eben erwähnten Temperaturen nicht erreicht werden, haben Verbraucher das Recht zur  Mietminderung bei einem Heizungsausfall. Eine Mietminderung um zehn bis 20 Prozent ist akzeptabel, wenn es in der Wohnung zu kalt ist, weil das Heizsystem nicht genug Leistung liefert. Bei einem Totalausfall können bis zu 75 Prozent gemindert werden. Entscheidend ist bei der Ermittlung der Temperaturen immer der Wert, der in der Mitte vom Raum erzielt wird. Es darf also beispielsweise nicht genau am Boden oder direkt am Fenster gemessen werden. Experten raten jedoch davon ab, einfach so die Miete zu kürzen, selbst wenn der Mangel besteht. Vorab ist der Vermieter zu informieren. Ihm ist eine Frist zu setzen, bis wann der Mangel zu beheben ist. Nachweisgrundlage biete ein Protokoll.  

© Gina Sanders / Fotolia

Die Wohnung darf durch falsches Heizen keinen Schaden nehmen

Wie verhält es sich mit den persönlichen Präferenzen des Mieters, ab wann zu heizen ist? Dieser darf tendenziell machen, wie ihm beliebt, sofern die Wohnung dadurch keinen Schaden nimmt. Wer es also kühler mag, muss die  Heizkörper  nicht anstellen. Es muss aber gewährleistet sein, dass es nicht zu einem Schimmelbefall kommt oder sogar die Rohre einfrieren. Viele Heizkörper springen ab einer einstelligen Temperatur in Innenräumen daher automatisch an.

Tipps: Richtig heizen, Heizkosten sparen und Schimmel vermeiden

Auch wenn die  optimale Raumtemperatur  sehr individuell ist, können Sie sich an den oben genannten Temperaturen orientieren, die für Wohnzimmer, Küche, Bad und Schlafzimmer gelten. Denn diese gewährleisten, dass sie die Räume nicht überheizen und Sie verringern damit auch das Risiko zur Schimmelbildung.  

Stellen Sie die Heizungsthermostate entsprechend der Raumnutzung ein. Halten Sie sich über einen längeren Zeitraum nicht in den Räumen auf, müssen diese auch nicht unnötig geheizt werden. Das spart Heizkosten. Ebenso gilt, die Türen zu den eher kühleren Bereichen einer Wohnung oder eines Hauses zu schließen. Auf diese Weise heizen Sie diese nicht unnötig mit.  

Darüber hinaus ist das richtige Lüften elementarer Bestandteil des Heizens. Was auf den ersten Blick etwas seltsam erscheint, ist wichtig, damit ein Luftaustausch stattfindet. Das transportiert vor allem die überschüssige Feuchtigkeit aus den Räumen. Zudem kann sich die Raumluft erneut erwärmen und Sie müssen die Heizung nicht stetig höherstellen. Achten Sie darauf, dass Sie stoßlüften, also die Fenster weit öffnen. In den kalten Monaten reichen bereits fünf bis zehn Minuten; und das zwei- bis dreimal am Tag.

Fazit von Philipp Hermann

Auch außerhalb der üblichen Heizperiode wird die Heizung manchmal benötigt. Spätestens dann, wenn die Temperaturen innerhalb und außerhalb des Hauses unter die Mindestgrenze sinken. Hierzu sind Vermieter verpflichtet, die Heizleistung weiterhin zu gewährleisten, um eventuelle gesundheitsgefährdende Umstände zu vermeiden.

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