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Bei der Dämmung (auch Wärmedämmung) geht es darum, die Wärmeverluste über Bauteile eines Gebäudes zu verringern. Das steigert den Komfort in Innenräumen, senkt die Heizkosten und schont die Umwelt. Denn je weniger Wärme ein Haus über seine Hülle verliert, umso weniger muss die Heizung leisten. Mit dem Brennstoffverbrauch sinken dabei auch die Emissionen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Arten der Dämmung am Haus.
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Lässt ein Bauteil nur wenig Wärme hindurch, ist umgangssprachlich oft von einem guten Dämmwert die Rede. Experten sprechen in diesem Fall jedoch vom Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert), der selbst von verschiedenen Kennzahlen abhängt. Zu den wichtigsten zählen die Wärmeleitfähigkeit und die Dämmstärke.
Die Wärmeleitfähigkeit (auch Lambda-Wert oder λ-Wert) ist ein materialspezifischer Dämmwert, der angibt, wie gut ein Stoff thermische Energie hindurchlässt. Je geringer der Kennwert für einen Dämmstoff ist, umso besser schützt er vor Verlusten, da dann nur wenig Wärme durch ihn hindurch strömt. Hersteller geben den Betrag auch als Wärmeleitgruppe an. Eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 Watt pro Quadratmeter und Kelvin entspricht dabei der Wärmeleitgruppe WLG 035.
Neben der Wärmeleitfähigkeit wirkt sich auch die Stärke eines Materials auf dessen Dämmeigenschaften aus. So strömt bei gleicher Wärmeleitfähigkeit weniger Wärme durch einen Stoff, je stärker dieser ist. Kommen Materialien mit unterschiedlichen Wärmeleitgruppen zum Einsatz, kann der Dämmwert trotz unterschiedlicher Stärken auch gleich ausfallen. So ist es zum Beispiel bei Beton (λ = 2,00 m²K/W) und Mineralwolle (λ = 0,035 m²K/W). Um den gleichen Dämmwert einer 14 Zentimeter starken Mineralwolledämmung zu erreichen, sind acht Meter Beton nötig.
Der Wärmedurchgangskoeffizient (auch U-Wert; früher k-Wert) beschreibt die wärmedämmenden Eigenschaften verschiedener Bauteile. Dabei berücksichtigt der Dämmwert neben der Stärke und der Wärmeleitfähigkeit der einzelnen Bauteilschichten auch die Wärmeübergangswiderstände zu den angrenzenden Luftschichten. Der Kennwert lässt sich in Watt pro Quadratmeter und Kelvin angeben und ist besser, je kleiner sein Betrag ist.
Mit einer Wärmedämmung am Haus (zum Beispiel mit Wärmedämmplatten) können Verbraucher ihre Heizkosten senken, den Wohnkomfort steigern und darüber hinaus sogar die Umwelt schonen. Die folgende Tabelle zeigt verschiedene Bereiche, an denen sich eine Dämmung sinnvoll einsetzen lässt.
DÄMMUNG | BESCHREIBUNG |
---|---|
Dach | Wärme strömt nach oben. Und so geht auch über die Dachflächen eines Gebäudes ein großer Teil der Heizwärme verloren. Die Dämmung lässt sich hier von außen auf den Sparren (Aufsparrendämmung) oder von innen zwischen den Sparren (Zwischensparrendämmung) anbringen. Letzteres ergänzen viele Hausbesitzer mit einer sogenannten Untersparrendämmung, die von innen unter den Dachsparren anzubringen ist. Vor allem die Wärmedämmung von innen ist hier günstig und vergleichsweise einfach umsetzbar. Die Maßnahme lohnt sich daher in vielen Häusern. |
Oberste Geschossdecke | Einfacher als die Dachdämmung ist die Dämmung der obersten Geschossdecke. Diese kommt immer dann infrage, wenn der Dachraum unbeheizt und das Dach nicht isoliert ist. Die Installation ist meist einfach. Denn dazu bringen Experten oder Heimwerker entsprechende Dämmstoffe von oben auf die Decke auf. Soll die Konstruktion später begehbar sein, ist ein etwas höherer Aufwand erforderlich. Die Kosten sind dennoch vergleichsweise niedrig, sodass sich die Dachbodendämmung in sehr vielen Fällen lohnt. |
Fassade | Die Dämmung der Fassade eines Hauses ist aufwendiger und meist mit teuren Nebenarbeiten wie einem neuen Putz, einem neuen Anstrich oder dem Dämmen einer Tür verbunden. Die Maßnahme mindert die Wärmeverluste aber spürbar. Sie sorgt außerdem für eine höhere Oberflächentemperatur an der Innenseite der Außenwände und somit für einen höheren Wohnkomfort. Während die Wärmedämmung der Fassade meist mit einem sogenannten Wärmedämmverbundsystem direkt auf die alten Wände kommt, sind auch vorgehängte und hinterlüftete Fassaden möglich. Dabei installieren Experten ein Ständerwerk auf der Fassade. Die Dämmung sitzt direkt an der Wand und wird von Platten vor der Witterung geschützt. Zwischen Dämmung und Fassadenplatten bleibt ein Luftspalt, über den angefallene Feuchtigkeit sicher nach außen abtransportiert wird. Geht es um den Wärmeschutz denkmalgeschützter Häuser, kommt oft auch der Dämmputz zum Einsatz. Dabei handelt es sich um eine Putzschicht, die durch verschiedene Zusätze den U-Wert der Wände verbessert. Im Neubau eignet sich hingegen die monolithische Bauweise, wobei Dämmstoffe direkt in Ziegeln oder Betonmassen vorhanden sind. |
Kellerdecke | Einfach und sinnvoll ist auch die Dämmung der Kellerdecke. Zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ist. Infrage kommen dabei Platten aus verschiedensten Materialien, die Handwerker von unten an der Decke befestigen. Die Kellerdeckendämmung senkt nicht nur die Heizkosten, sie steigert auch den Komfort. Denn sie sorgt für eine höhere Oberflächentemperatur der Fußböden über dem kalten Keller. |
Kellerwände | Ist der Keller beheizt oder planen Hausbesitzer einen Kellerausbau, lohnt sich auch die Kellerdämmung (Perimeterdämmung). Dabei bringen Handwerker feuchtebeständige Dämmplatten von außen an die Kellerwände an. Wer die Maßnahme nachträglich durchführen möchte, muss einen höheren Arbeitsaufwand für das Freilegen der Kellerwände einplanen. |
Bodenplatte | Die Dämmung der Bodenplatte kommt bei Neubauten zum Einsatz. Neben speziellen Dämmplatten kommen dabei auch körnige Dämmstoffe wie Schaumglasschotter infrage. |
Befindet sich ein Hohlraum in den zu dämmenden Bauteilen, können Experten flockige oder körnige Dämmstoffe über kleine Löcher einblasen. Die sogenannte Kern- oder Einblasdämmung kommt vor allem bei zweischaligem Mauerwerk zum Einsatz. Aber auch an Dächern, obersten Geschossdecken oder Zwischendecken zum Keller kommt die Maßnahme infrage. Der Vorteil: Die Einblasdämmung lässt sich schnell und sauber einbringen. Sie ist günstig und benötigt keinen zusätzlichen Platz.
Steht ein Haus auf der Grundstücksgrenze oder unter Denkmalschutz, ist eine Außendämmung im Fassadenbereich nicht immer möglich. In solch einem Fall lässt sich die Wärmedämmung auch von innen anbringen. Infrage kommen dabei zwei Bauweisen: · eine luftdichte (Spezielle Folien sorgen dafür, dass kein Wasser in die Dämmung eindringt.) · eine kapillar aktive (Es kommen Dämm- und Baustoffe zum Einsatz, die Wasser aufnehmen, speichern und nach innen oder außen abgeben können.) Während die zweite Variante grundsätzlich sicherer ist, gilt die Innendämmung dennoch als technisch sehr anspruchsvoll. Um Feuchteschäden wie Schimmel in der Wohnung zu vermeiden, sollten Verbraucher daher unbedingt einen Fachmann zurate ziehen, wenn sie die Dämmung von innen anbringen möchten.
Dasselbe Risiko besteht auch bei der Verwendung der sogenannten Heizkörper-Reflexionsfolien. Verringern lässt es sich nur durch das lückenlose Verkleben der Platten, was in der Praxis aber kaum möglich.
Im Kontext der Energiewende fordert auch der Gesetzgeber die Dämmung am Haus. So regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verschiedene Dämmpflichten bei Neubau und Sanierungsvorhaben.
Ist die oberste Geschossdecke im Haus frei zugänglich und genau wie das darüber liegende Dach nicht gedämmt, müssen Hausbesitzer eine Dämmung nachrüsten. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Dach oder Geschossdecke bereits den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02. Von der Pflicht zur Wärmedämmung am Haus befreit sind aber auch Verbraucher, die eine Ein- oder Zweifamilienhaus seit mindestens Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnen. Verkaufen, vererben oder verschenken sie das Gebäude, geht die Nachrüstpflicht automatisch auf die neuen Eigentümer über. Diese haben dann zwei Jahre Zeit, eine Dämmung am Dachboden oder am Dach anzubringen.
Dämmen müssen auch Hausbesitzer, die einzelne Bauteile erstmalig neu einbauen, ersetzen oder verändern. So ist bei einer Dachneueindeckung in vielen Fällen auch das Dach zu dämmen. Eine Dämmung müssen auch Hausbesitzer anbringen, die den Putz an der Fassade abschlagen und einen neuen anbringen. Gleiches gilt, wenn sie die Außenwände mit einer vorgehängten Fassade verkleiden. Um unnötig hohe Kosten zu vermeiden, gibt es hier Ausnahmen. So ist die Dämmung nur Pflicht, wenn die Sanierung weniger als zehn Prozent der Bauteilfläche betrifft. Auch dann, wenn Wände, Decken oder Dächer bereits den energiesparrechtlichen Vorschriften von 1984 entsprechen, müssen Verbraucher keine Wärmedämmung am Haus anbringen.
Wer ein neues Haus errichtet, muss dabei die hohen energetischen Anforderungen des GEG einhalten. Da diese ohne eine Dämmung kaum zu erreichen sind, ist die Wärmedämmung am Haus auch im Neubau Pflicht.
Für eine energetische Modernisierung und das nachträgliche Anbringen der Wärmedämmung gibt es hohe staatliche Fördermittel. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sanierer für solche Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle attraktive Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Einen Bonus gibt es zudem, wenn die Dämmmaßnahmen in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) festgehalten und innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden. Wichtig ist, dass Hausbesitzer die technischen Vorgaben einhalten. Außerdem sind die Mittel vor dem Beginn der Sanierung zusammen mit einem Energieberater zu beantragen. Wer den Zeitpunkt bereits verpasst hat, kann alternativ auch den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen. Detaillierte Informationen stellen wir Ihnen in unserem Beitrag zur Förderung der Wärmedämmung bereit.
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