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Installieren Sie eine Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach, entscheiden Sie selbst, was Sie mit dem erzeugten Strom machen: Sie können den Solarstrom einspeisen oder aber selbst nutzen. Ob es sich lohnt, den Solarstrom abzugeben, wie die technischen Voraussetzungen aussehen und welche Lösungswege es für Altanlagen gibt, die aus der EEG-Förderung fallen, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
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Als sich die Photovoltaik auf deutschen Dächern ausbreitete, konnten sie allein durch ihren Preis nicht mit anderen Formen der Energieerzeugung konkurrieren. Auch wenn der Strom „sauber“ ist, war er anfangs durch hohe Anlagenkosten teuer. Die Einspeisevergütung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt wird, sollte das richten. Denn dabei handelt es sich um eine Förderung für den grünen Solarstrom. Diese zahlten Netzbetreiber für jede in das öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde – und zwar für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren. Um die dabei entstehende Differenz zum Strompreis an der Strombörse ausgleichen zu können, verlangten die Netzbetreiber die sogenannte EEG-Umlage, die alle Anschlussnehmer zahlen mussten.
Wichtig zu wissen: Da Sie mit der Einspeisung von Strom unternehmerisch handeln, fiel bis 2023 eine Steuer für die Photovoltaik an. Private Nutzer sind davon inzwischen weitestgehend befreit. Der Nullsteuersatz gilt dabei nicht nur bei den Gewinnen, sondern auch bei der Anschaffung. Denn dabei fällt für viele Anlagen die Mehrwertsteuer weg.
Die Einspeisevergütung für Strom aus der Photovoltaik gibt es für Anlagen mit einer Leistung von maximal 750 Kilowatt Peak. Diese können sich auf Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden oder Freiflächen befinden. Bei einer installierten Leistung von über 750 Kilowatt ermittelt der Staat die Vergütung über Ausschreibungen.
Tipp für Stecker-fertige PV-Anlagen: Auch bei steckerfertigen Balkonkraftwerken, Guerilla- oder Mini-Solaranlagen handelt es sich um Anlagen nach dem EEG. Sie erhalten eine Einspeisevergütung (wenn auch nur wenig) und sind genau wie ihre großen Pendants bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Voraussetzung für die Vergütung beim Einspeisen von Solarstrom ist allerdings ein eigener Zähler bzw. ein Zweirichtungszähler. Da für diesen Kosten sowie Gebühren anfallen und die Erträge der kleinen Anlagen in der Regel gering sind, lohnt sich der Mehraufwand häufig nicht. Günstiger ist es, die Überschüsse zu "verschenken" und die Anlage auf einen hohen Eigenverbrauch zu trimmen. Das funktioniert zum Beispiel mit einem Speicher oder dann, wenn Sie Haushaltsgeräte bei einem hohen Stromangebot nutzen.
Seit 01.07.2022 liegt die Umlage fortan bei null Cent je Kilowattstunde. Im sogenannten Entlastungspaket der Bundesregierung war die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) ein Schwerpunkt der Ausführungen. Ziel ist es, die EEG-Förderung über den Strompreis zu beenden.
Hohes Interesse, steigende Nachfrage und technischer Fortschritt lassen die Kosten einer Photovoltaik-Anlage sinken. Um dieser Entwicklung auch fördertechnisch gerecht zu werden, unterliegt die Einspeisevergütung der Degression. Sie sinkt in dem Maße, in dem die Preise der Technik fallen, bis sich die Photovoltaik ganz ohne Vergütung rechnet.
Ein Beispiel: Lag die Einspeisevergütung zur Einführung im Jahr 2000 bei 50,62 Cent pro Kilowattstunde, zahlen Netzbetreiber heute nur noch 8,20 bis 8,6 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Juni 2024). Die Anlagenkosten sind im gleichen Zeitraum von rund 7.000 Euro auf rund 1.450 Euro pro Kilowatt peak (kWp) gefallen.
Nach der Überarbeitung des EEG wurden die Vergütungssätze angehoben und die Degression vorübergehend ausgesetzt. Für Anlagen mit Teileinspeisung, die bis zum 30.07.2024 und danach in Betrieb genommen werden, gelten dabei die folgenden Sätze:
PV-Anlagen zur Teileinspeisung | bis 31.07.2024 | ab 01.08.2024 | ab 01.02.2025 |
---|---|---|---|
bis 10 kWp | 8,1 ct./kWh | 8,0 ct./kWh | 7,96 ct./kWh |
bis 40 kWp | 7,0 ct./kWh | 6,9 ct./kWh | 6,89 ct./kWh |
bis 100 kWp | 5,7 ct./kWh | 5,6 ct./kWh | 6,89 ct./kWh |
Möchten Sie den gesamten Solarstrom einspeisen, erhalten Sie eine höhere Vergütung. Ob sich das in Ihrem Fall lohnt, ist jedoch individuell zu prüfen. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Einspeisevergütung bei Anlagen zur Volleinspeisung ausfällt.
PV-Anlagen zur Volleinspeisung | bis 31.07.2024 | ab 01.08.2024 | ab 01.02.2025 |
---|---|---|---|
bis 10 kWp | 12,9 ct./kWh | 12,8 ct./kWh | 12,61 ct./kWh |
bis 40 kWp | 10,8 ct./kWh | 10,7 ct./kWh | 10,57 ct./kWh |
bis 100 kWp | 10,8 ct./kWh | 10,7 ct./kWh | 10,57 ct./kWh |
Unabhängig vom Wegfall der EEG-Umlage können Sie natürlich weiterhin Ihren Solarstrom einspeisen, sollten Sie ihn nicht selbst verbrauchen können. Um den Solarstrom einspeisen zu können, ist ein Netzanschluss notwendig. Dieser muss beim örtlichen Stromversorger beantragt werden – und zwar noch vor der Einrichtung der Anlage. Es empfiehlt sich immer die höchstmögliche installierbare Nennleistung zu beantragen. Zeigt sich der Wert im Laufe der Zeit als nicht realisierbar, kann er nachträglich nach unten korrigiert werden.
Der Antrag gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Einspeisung. Der örtliche Stromversorger bzw. Netzbetreiber hat maximal acht Wochen, den Antrag zu überprüfen. Innerhalb dieser Zeit muss die Netzverträglichkeitsprüfung abgeschlossen sein. Auch der Zeitpunkt für den Netzanschluss sowie die zu erwartenden Kosten müssen dem Anlagenbetreiber mitgeteilt werden.
Vereinfachte Anmeldung für Anlagen bis 30 kWp: Wer eine PV-Anlage mit nicht mehr als 30 kWp anschließt, profitiert inzwischen von einem vereinfachten Anschlussverfahren. Reagiert der Netzbetreiber binnen eines Monats nicht auf das Anschlussbegehren, gilt die Solaranlage damit automatisch als genehmigt und kann angeschlossen werden.
Gleichzeitig sind Betreiber verpflichtet, alle Anlagen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzumelden. Dieser Schritt sollte am Tag der Inbetriebnahme der Anlage, spätestens drei Wochen danach erfolgen. Mit der Anmeldung und der damit einhergehenden Registrierung im Marktstammdatenregister erheben Anlagenbetreiber zugleich ihren Anspruch auf Auszahlung der finanziellen Förderung nach dem EEG. Nach der erfolgreichen Anmeldung bekommen sie von der Bundesnetzagentur eine schriftliche Bestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Anlagennummer.
Inzwischen müssen alle Anlagenbetreiber ihrer Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister angemeldet haben. Während das bei neuen PV-Systemen ohnehin vorgeschrieben ist, gilt die Pflicht auch für Anlagen im Bestand. Die Übergangsfrist für Nachtragungen endete am 30.09.2021. Wer PV-Anlagen, Blockheizkraftwerke oder andere Systeme seither bisher nicht im Marktstammdatenregister anmelden konnte, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Wer Solarstrom einspeisen möchte, braucht natürlich eine entsprechende Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach. Unabhängig von der Größe und vom Hersteller müssen mehrere technische Komponenten vorhanden sein.
Nach einem Zeitraum von 20 Jahren läuft die Einspeisevergütung aus. Doch hat die PV-Anlage ihr Förderende erreicht, bedeutet das noch lange nicht, dass sie nicht weiter Strom produzieren kann. Die Lebensdauer der Module kann wesentlich länger sein, insbesondere bei einer regelmäßigen Wartung und Reinigung der Module. Wenn die Leistung noch stimmt und nur einzelne Komponenten ersetzt werden müssen, kann die Anlage problemlos weiter betrieben werden und auch am Stromnetz bleiben. Ihr Netzbetreiber muss Ihnen den Solarstrom aktuell bis 2032 abnehmen und vergüten. Dabei gelten die Regelungen des § 23b, wobei die Vergütung dem Jahresmarktwert (Mittelwert des Strompreises an der Strombörse in einem Jahr) entspricht. Die Obergrenze liegt seit 2023 jedoch bei zehn Cent pro Kilowattstunde. Alternativ können Sie sich einen anderen Abnehmer suchen.
Für Anlagenbetreiber, die bereits aus der EEG-Förderung rausfielen, weil die Anlage älter als 20 Jahre wurde, galt bereits die Direktvermarktung des Solarstroms. Nun gilt auch für alle anderen, dass der eigene Strom verkauft werden kann. Den Netzbetreiber oder Abnehmer können Sie sich aussuchen. Für jede Kilowattstunde gibt es eine definierte Vergütung. Ob sich das lohnt, müssen Sie individuell entscheiden. Dies hängt maßgeblich von der Größe und Leistung der Anlage sowie vom Anteil des Eigenverbrauchs ab, weshalb wir hier eine individuelle Beratung empfehlen. Eine andere Möglichkeit ist die virtuelle Strom-Cloud-Lösung.
Da die Anlagen zunehmend günstiger werden und viele Hersteller auch Komplettangebote inklusive Stromspeicher anbieten, lohnt es sich aktuell mehr auf Photovoltaik zum Eigenverbrauch zu setzen. Sie nutzen diesen im Haushalt, im Garten oder sogar für das Elektroauto und müssen dadurch weniger Energie einkaufen.
Die Vorteile:
Daneben lässt sich selbst erzeugter Strom auch optimal zum Heizen oder bei der Warmwasserbereitung einsetzen. Hier empfehlen sich Wärmepumpen, elektrische Fußbodenheizungen oder zusätzliche Heizpatronen für den Pufferspeicher.
Hinweis: Eigentümer eines Mietshauses können den selbst produzierten Strom auch an ihre Mieter und Bewohner angrenzender Gebäude verkaufen. Für sogenannten Mieterstrom erhalten sie ebenfalls einen Zuschuss.
Wer seinen Solarstrom einspeisen lässt, bekommt dafür vom Staat eine Vergütung – und das mindestens 20 Jahre lang. Da die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaik immer weiter abnimmt, wird der Eigenverbrauch jedoch zunehmend attraktiver. Den Solarstrom der Photovoltaik vor und nach dem Ende der EEG-Förderung selbst zu verbrauchen ist vor allem durch steigende Strompreise immer lukrativer.
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