In wenigen Schritten zu Ihrer individuellen Beratung!

✔ 2 Minuten Fragebogen     ✔ Kompetente Beratung vor Ort 

Solarpflicht 2025: Das gilt für Bauherren und Sanierer

  • von Alexander Rosenkranz
Seite teilen:

Berlin und Baden-Württemberg machten es vor – weitere Bundesländer folgten: Die Rede ist von der Solarpflicht, die bereits in einigen Teilen Deutschlands beschlossen wurde. Sie verpflichtet Bauherren und Sanierer dazu, Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen auf dem Dach zu installieren. Die Technik macht kostenfreie Solarenergie nutzbar und hilft, die CO₂-Ziele der Bundesregierung einzuhalten. Doch was ist eine Solarpflicht? Wer ist betroffen und wie lassen sich die Vorgaben der Solargesetze erfüllen? 

Hier geht's zu Ihrer unverbindlichen Photovoltaik-Anfrage

Möchten Sie Ihre Photovoltaik für mehr Energieeffizienz um weitere Komponenten ergänzen?

Möchten Sie mieten oder kaufen?

Wählen Sie bitte eine Tätigkeit aus

In welchem Jahr wurde das Gebäude gebaut?

Nur noch einige wenige Angaben

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, um individuelle Bedürfnisse mit Ihnen abzusprechen und vermitteln Sie anschließend an einen zertifizierten Viessmann Partner in Ihrer Nähe.

* Ich willige in die Verwendung meiner Kontaktdaten durch die Viessmann Climate Solutions SE zur Erfüllung meiner Anfrage per E-Mail, Telefon und SMS sowie Weitergabe meiner Daten für die Beratung an einen geprüften Fachbetrieb ein. Diese Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit von mir über revoke+marketing+de@viessmann.com widerrufen werden. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier

Ja, die Viessmann Climate Solutions SE darf meine E-Mail-Adresse verwenden, damit ich über die neuesten Produkte und Services informiert werde. Die Einwilligung kann ich mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. (1)

Die Inhalte von E-Mails dürfen für mich optimiert und für diesen Zweck die Öffnungen und Klicks gemäß der Datenschutzerklärung erfasst werden. Die Einwilligung kann ich mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. (1)

(1) Der Widerruf ist zu richten an: Viessmann Climate Solutions SE, Viessmannstraße 1, 35108 Allendorf (Eder) oder per E-Mail an widerruf@viessmann.com


Fehler

Wir können Ihren Anfrage derzeit nicht bearbeiten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Solardach-Pflicht: Darum geht es bei den Regelungen in Deutschland  

Photovoltaik- und Solarthermieanlagen wandeln kostenfreie Solarenergie in nutzbaren Strom um. Sie verursachen dabei keine Emissionen und lassen sich auf vielen Dächern problemlos installieren. Durch sinkende Modulpreise und regionale Förderangebote sind die Anlagen dabei häufig wirtschaftlich, weshalb bundesweit immer wieder über eine Solarpflicht für Bestandsgebäude und Neubauten diskutiert wird. Diese soll den CO₂-Ausstoß im Gebäudebereich senken und zum Erreichen der Ziele aus dem Klimaschutzgesetz beitragen.

Bei Neubau und Dachsanierung ist Photovoltaik Pflicht

Solarpflicht heißt, dass Bauherren auf geeignete Dächer eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage montieren müssen. Gleiches gilt auch für Sanierer, wenn diese ein bestehendes Dach wesentlich verändern. Von einer wesentlichen Veränderung ist dabei meist dann die Rede, wenn die alte Dacheindeckung ersetzt oder der Dachstuhl komplett neu aufgebaut wird. Wer keine Arbeiten durchführen lässt, ist von der Solarpflicht für Bestandsgebäude nicht betroffen und muss demzufolge auch nichts unternehmen.

Update: Im Januar 2025 haben auch Bayern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein die Solarpflicht ausgeweitet oder eingeführt. Was in den Ländern jetzt gilt, erklären wir in der aktuelllen News zur Solarpflicht der Länder.

© Palatinate Stock / Shutterstock.com

Solarpflicht seit 2023 für ganz Deutschland im Gespräch

Aktuell gibt es keine Solarpflicht für ganz Deutschland. Sie würde sich allerdings positiv auf die hiesigen CO₂-Emissionen auswirken und bleibt daher Thema in der Bundesregierung. Da inzwischen ohnehin die meisten Bundesländer vergleichbare Regeln eingeführt haben, wäre es logisch, im ganzen Land die Solaranlage zur Pflicht zu machen. Auf diese Weise würde die Regierung einheitliche Regularien schaffen und neben dem Klima- und Umweltschutz auch zu mehr Transparenz im ohnehin kaum durchsichtigen Gesetzesdschungel beitragen.  

Vorgaben der Bundesländer: Das ist der aktuelle Stand  

Was auf Bundesebene nicht so richtig gelingen will, ist in vielen Bundesländern schon geschafft: So verfügt Berlin beispielsweise seit Längerem über ein Gesetz, das Solardächer in vielen Bereichen zur Pflicht macht. Welche anderen Bundesländer dem Beispiel gefolgt sind und wie die Solarpflicht für Bestandsgebäude sowie Neubauten dort geregelt ist, zeigt die folgende Übersicht.    

Solarpflicht: BundesländerDachsanierung: Photovoltaik Pflicht?Neubau: Photovoltaik Pflicht?Erfüllung
Baden-Württembergja (bei grundlegender Sanierung der Dachflächen)jaPV oder Solarthermie auf 60 Prozent der geeigneten Fläche; Alternativ 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche (Bei Solarthermie gilt 1 Kilowatt Peak installierte Photovoltaik-Leistung entspricht 5,5 Quadratmetern Kollektorfläche)
Bayernja (bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut und mehr als 50 m² Dachfläche); Soll-Vorschrift im Wohnbau (dringende Empfehlung, aber kein muss)ja bei mind. 50 m² Dachfläche, Soll-Vorschrift im Wohnbau (dringende Empfehlung, aber kein muss)Empfehlung: angemessene Auslegung (ein Drittel der Dachfläche) auf geeigneten Dachflächen (im Wohnbau keine Bedeutung für den Vollzug)
Berlinja (nur bei Änderungen an der Dachfläche, bei der die wasserführende Schicht durch Dachausbau, Dachaufstockung oder grundständige Sanierung erheblich erneuert wird; Mindestleistung abhängig von der Gebäudegröße)ja (nur für Dächer mit mind. 50 m² Dachfläche)PV-Module auf Mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche (Neubau: Bruttodachflöchem; Sanierung: Nettodachfläche); Alternativ Solarthermie-Anlage nach GEG-Vorgaben
Bremenja (nur, wenn mind. 80 Prozent der Dachfläche grundlegend saniert werden und mind. 25 m² Fläche nutzbar sind)ja (ab 2025, wenn das Dach mind. 50m² groß ist)Bestand: PV-Anlage mit mindestens ein Kilowatt-Peak Leistung; Neubau: 50 Prozent der geeigneten Fläche
Brandenburgja (nur für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien mit mind. 50 m² Dachfläche bei grundlegender Dachsanietung)ja (nur für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien mit mind. 50 m² Dachfläche)PV-Module auf mindestens 50 Prozent der geeigneten Fläche
Hamburgja (nur bei wesentlichen Umbauten des Daches)ja PV-Module auf mindestens 30 Prozent der geeigneten Fläche (Neubau: Bruttodachflöchem; Sanierung: Nettodachfläche) Alternativ: flächenmäßig gleihgroße Solarthermie
Hessenja (nur bei landeseigenen Gebäuden nach Dachsanierung)ja (nur bei landeseigenen Gebäuden und Parkplätzen ab 50 Stellplätzen)k. A.
Mecklenburg-Vorpommernnein, im Rahmen des landeseigenen Klimaschutzgesetzes ist die Einführung jedoch geplantnein, im Rahmen des landeseigenen Klimaschutzgesetzes ist die Einführung jedoch geplantk. A.
Niedersachsenja (bei grundlegenden Dachsanierungen; Ausnahme: Maßnahme unzumutbar oder Solartechnik bereits vorhanden)jaPV-Module auf mindestens 50 Prozent der geeigneten Fläche; Alternativ Solarthermie
Nordrhein-Westfalenja (ab 2026 bei Komplettsanierung des Daches im Wohn- und Nichtwohnbau; je mind. 50 m² Dachfläche) ja (mind. 50 m² Dachfläche) PV-Module auf mindestens 30 Prozent der geeigneten Fläche (Neubau: Bruttodachflöchem; Sanierung: Nettodachfläche) Alternativ: Mindestleistung (2 kWp bei bis zu 2 WE; 4 kWp bei 3 bis 5 WE; 8 kWp bei 6 bis 10 WE) oder flächenmäßig gleichgroße Solarthermie
Rheinland-Pfalzja (nur für Gebäude des Landes oder der Kommunen)jaPV-Ready (Gewicht der Dächer für PV geeignet und Kabelschacht vorhaden)
Saarlandnein; Einführung 2025 geplant (bei grundlegender Sanierung der Dachflächen)nein; Einführung 2025 geplantbei Neubau und Sanierung von Wohngebäuden gilt dann PV-Ready-Pflucht
Sachsenneinneink. A.
Sachsen-Anhaltneinneink. A.
Schleswig-Holstein

ja (aktuell nur für Büro- und Geschäftshäuser bei Sanierung mind. 10 Prozent der Dachfläche); für Sanierung nicht geplant

Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) 2025 und Ausweitung der Solarpflicht auf Neubau von Wohngebäuden sowie Parkplatzneubauten und -erweiterungen ab 70 Stellplätzen

in Kraft ab Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt bzw. im Landtagsinformationssystem

Übergangsreglung für Neubau von Wohngebäuden: Solarpflicht erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes (entscheidend ist Bauantrag, Bauanzeige oder Baubeginn)

ja (nur für Büro- und Geschäftshäuser und für Parkplätze mit mind. 100 Stellplätzen); Einführung ab 2026 geplant

Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) 2025 und Ausweitung der Solarpflicht auf größere Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden (mehr als 10 Prozent der Dachfläche) sowie bei Parkplatzsanierungen ab 70 Stellplätzen

in Kraft ab Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt bzw. im Landtagsinformationssystem

werden vom Land noch erarbeitet
Thüringenneinneink. A.

(Stand: 02/2025)

Möchten Sie ein Haus bauen oder ein Dach sanieren und sind unsicher, ob ein Solardach Pflicht ist? Dann finden Sie die entsprechenden Regelungen meist in den Bauordnungen der Länder oder in landeseigenen Solar- und Energiegesetzen. Auch die Mitarbeiter der örtlichen Bauämter geben in der Regel eine verbindliche Auskunft zur Solarpflicht in Ihrem Bundesland.

Fazit von Alexander Rosenkranz

Die Photovoltaik zur Pflicht machen, CO₂ einsparen und Klimaneutralität erreichen: Das ist das Ziel, welches Landesregierungen mit der Solarpflicht verfolgen. Die entsprechenden Gesetze betreffen Bau- sowie Sanierungsvorhaben und fordern die Installation solartechnischer Anlagen teilweise schon seit 2022. Eine Solarpflicht für Deutschland würde die Kleinstaaterei in diesem Bereich beenden und für alle Bürger gleiche Rahmenbedingungen schaffen. Das sorgt für mehr Transparenz und kommt letztlich auch dem Klima zugute. 

Hier geht's zu Ihrer unverbindlichen Photovoltaik-Anfrage

Möchten Sie Ihre Photovoltaik für mehr Energieeffizienz um weitere Komponenten ergänzen?

Möchten Sie mieten oder kaufen?

Wählen Sie bitte eine Tätigkeit aus

In welchem Jahr wurde das Gebäude gebaut?

Nur noch einige wenige Angaben

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, um individuelle Bedürfnisse mit Ihnen abzusprechen und vermitteln Sie anschließend an einen zertifizierten Viessmann Partner in Ihrer Nähe.

* Ich willige in die Verwendung meiner Kontaktdaten durch die Viessmann Climate Solutions SE zur Erfüllung meiner Anfrage per E-Mail, Telefon und SMS sowie Weitergabe meiner Daten für die Beratung an einen geprüften Fachbetrieb ein. Diese Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit von mir über revoke+marketing+de@viessmann.com widerrufen werden. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier

Ja, die Viessmann Climate Solutions SE darf meine E-Mail-Adresse verwenden, damit ich über die neuesten Produkte und Services informiert werde. Die Einwilligung kann ich mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. (1)

Die Inhalte von E-Mails dürfen für mich optimiert und für diesen Zweck die Öffnungen und Klicks gemäß der Datenschutzerklärung erfasst werden. Die Einwilligung kann ich mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. (1)

(1) Der Widerruf ist zu richten an: Viessmann Climate Solutions SE, Viessmannstraße 1, 35108 Allendorf (Eder) oder per E-Mail an widerruf@viessmann.com


Fehler

Wir können Ihren Anfrage derzeit nicht bearbeiten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Unsicher, welches Heizsystem das richtige für Sie ist?

Hier geht es zur individuellen Fachberatung.