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Berlin und Baden-Württemberg machten es vor – weitere Bundesländer folgten: Die Rede ist von der Solarpflicht, die bereits in einigen Teilen Deutschlands beschlossen wurde. Sie verpflichtet Bauherren und Sanierer dazu, Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen auf dem Dach zu installieren. Die Technik macht kostenfreie Solarenergie nutzbar und hilft, die CO₂-Ziele der Bundesregierung einzuhalten. Doch was ist eine Solarpflicht? Wer ist betroffen und wie lassen sich die Vorgaben der Solargesetze erfüllen?
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Photovoltaik- und Solarthermieanlagen wandeln kostenfreie Solarenergie in nutzbaren Strom um. Sie verursachen dabei keine Emissionen und lassen sich auf vielen Dächern problemlos installieren. Durch sinkende Modulpreise und regionale Förderangebote sind die Anlagen dabei häufig wirtschaftlich, weshalb bundesweit immer wieder über eine Solarpflicht für Bestandsgebäude und Neubauten diskutiert wird. Diese soll den CO₂-Ausstoß im Gebäudebereich senken und zum Erreichen der Ziele aus dem Klimaschutzgesetz beitragen.
Solarpflicht heißt, dass Bauherren auf geeignete Dächer eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage montieren müssen. Gleiches gilt auch für Sanierer, wenn diese ein bestehendes Dach wesentlich verändern. Von einer wesentlichen Veränderung ist dabei meist dann die Rede, wenn die alte Dacheindeckung ersetzt oder der Dachstuhl komplett neu aufgebaut wird. Wer keine Arbeiten durchführen lässt, ist von der Solarpflicht für Bestandsgebäude nicht betroffen und muss demzufolge auch nichts unternehmen.
Aktuell gibt es keine Solarpflicht für ganz Deutschland. Sie würde sich allerdings positiv auf die hiesigen CO₂-Emissionen auswirken und bleibt daher Thema in der Bundesregierung. Da inzwischen ohnehin die meisten Bundesländer vergleichbare Regeln eingeführt haben, wäre es logisch, im ganzen Land die Solaranlage zur Pflicht zu machen. Auf diese Weise würde die Regierung einheitliche Regularien schaffen und neben dem Klima- und Umweltschutz auch zu mehr Transparenz im ohnehin kaum durchsichtigen Gesetzesdschungel beitragen.
Was auf Bundesebene nicht so richtig gelingen will, ist in vielen Bundesländern schon geschafft: So verfügt Berlin beispielsweise seit Längerem über ein Gesetz, das Solardächer in vielen Bereichen zur Pflicht macht. Welche anderen Bundesländer dem Beispiel gefolgt sind und wie die Solarpflicht für Bestandsgebäude sowie Neubauten dort geregelt ist, zeigt die folgende Übersicht.
Solarpflicht: Bundesländer | Dachsanierung: Photovoltaik Pflicht? | Neubau: Photovoltaik Pflicht? |
---|---|---|
Baden-Württemberg | ja (bei grundlegender Sanierung der Dachflächen) | ja |
Bayern | nein (voraussichtlich ab 2025 für Nichtwohngebäude; im Wohnbau empfohlen) | ja (nur Nichtwohngebäude; im Wohnbau empfohlen) |
Berlin | ja (nur bei Änderungen an der Dachfläche, bei der die wasserführende Schicht durch Dachausbau, Dachaufstockung oder grundständige Sanierung erheblich erneuert wird; Mindestleistung abhängig von der Gebäudegröße) | ja (nur für Dächer mit mind. 50 m² Dachfläche; mind. 30 Prozent Solarnutzung ist Pflicht) |
Bremen | ja (nur, wenn mind. 80 Prozent der Dachfläche grundlegend saniert werden und mind. 25 m² Fläche nutzbar sind) | ja (ab 2025, wenn das Dach mind. 50m² groß ist; mind. 50 Prozent Solarnutzung ist Pflicht) |
Brandenburg | ja (nur für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien mit mind. 50 m² Dachfläche) | ja (nur für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien mit mind. 50 m² Dachfläche) |
Hamburg | ja (nur bei wesentlichen Umbauten des Daches; mind. 30 % Solarnutzung) | ja (mind. 30 % Solarnutzung) |
Hessen | ja (nur bei landeseigenen Gebäuden ab 29.11.2024) | ja (nur bei landeseigenen Gebäuden und größeren Parkplätzen) |
Mecklenburg-Vorpommern | nein | nein |
Niedersachsen | ja (ab 2025 im Wohn- und im Nichtwohnbau bei allen grundlegenden Dachsanierungen; mind. 50 Prozent Solarnutzung Pflicht; Ausnahme: Maßnahme unzumutbar oder Solartechnik bereits vorhanden) | ja (im Wohnbau nachrüstbar; im Nichtwohnbau Pflicht; ab 2025 auch im Wohnbau Pflicht) |
Nordrhein-Westfalen | ja (ab 2026 bei Komplettsanierung des Daches im Wohn- und Nichtwohnbau; je mind. 50 m² Dachfläche) | ja (für alle kommunalen Gebäude und Nichtwohngebäude; ab 2025 im Wohnbau; je mind. 50 m² Dachfläche) |
Rheinland-Pfalz | ja (nur für Gebäude des Landes oder der Kommunen) | ja (für Nichtwohngebäude; an 2025 im Wohnbau nachrüstbar) |
Saarland | nein | nein |
Sachsen | nein | nein |
Sachsen-Anhalt | nein | nein |
Schleswig-Holstein | ja (nur für Büro- und Geschäftshäuser bei Sanierung mind. 10 Prozent der Dachfläche) | ja (nur für Büro- und Geschäftshäuser und für Parkplätze mit mind. 100 Stellplätzen) |
Thüringen | nein | nein |
(Stand: 06/2024)
Möchten Sie ein Haus bauen oder ein Dach sanieren und sind unsicher, ob ein Solardach Pflicht ist? Dann finden Sie die entsprechenden Regelungen meist in den Bauordnungen der Länder oder in landeseigenen Solar- und Energiegesetzen. Auch die Mitarbeiter der örtlichen Bauämter geben in der Regel eine verbindliche Auskunft zur Solarpflicht in Ihrem Bundesland.
Die Photovoltaik zur Pflicht machen, CO₂ einsparen und Klimaneutralität erreichen: Das ist das Ziel, welches Landesregierungen mit der Solarpflicht verfolgen. Die entsprechenden Gesetze betreffen Bau- sowie Sanierungsvorhaben und fordern die Installation solartechnischer Anlagen teilweise schon seit 2022. Eine Solarpflicht für Deutschland würde die Kleinstaaterei in diesem Bereich beenden und für alle Bürger gleiche Rahmenbedingungen schaffen. Das sorgt für mehr Transparenz und kommt letztlich auch dem Klima zugute.
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