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Interessieren Sie sich für die Photovoltaik-Förderung, stehen verschiedene Angebote zur Verfügung. Neben der Einspeisevergütung erhalten Sie attraktive Förderdarlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie können Kredite im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung beantragen oder regionale Angebote nutzen. Letztere sind meist dann erhältlich, wenn es um die Förderung für Photovoltaik und Stromspeicher geht. Die wichtigsten Informationen über Fördermittel haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
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Auch nach den Neuwahlen bleibt die Förderung der Heizung zunächst bestehen. Allerdings sind Änderungen mit der Bildung einer neuen Bundesregierung und dem Beschluss des Bundeshaushalts 2025 zu erwarten. Starten Sie Ihr Projekt deshalb frühzeitig und sichern Sie sich jetzt noch die attraktive Förderung für 2025!
Wenn Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage errichten und Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten sie dafür eine Einspeisevergütung. Diese gibt es gemäß den Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 20 Jahre lang für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom. Die Höhe hängt vom Datum der Inbetriebnahme ab und reduziert sich in regelmäßigen Abständen. Dadurch wurde die Einspeisung in das öffentliche Netz besonders in Zeiten hoher Strompreise immer weniger attraktiv.
Geht es dagegen um den Heizungs-Energiebedarf eines Hauses, stellt sich ein Vergleich etwas schwieriger dar. Denn hier entscheidet nicht nur die Größe, sondern vor allem auch das Alter eines Gebäudes über dessen Heizenergiebedarf. Ist dieses besonders hoch, liegt dabei auch der durchschnittliche Energiebedarf im Haus höher. Zwischenzeitliche Sanierungsarbeiten können dagegen zu besseren Ergebnissen führen.
Unabhängig vom energetischen Zustand der Gebäudehülle beeinflusst auch die Heiztechnik den Bedarf. Vor allem moderne Wärmeerzeuger nutzen die eingesetzten Brennstoffe dabei gut aus und sorgen so für gute Ergebnisse bei der Berechnung des Energiebedarfs für ein Haus. Ein weiterer Einflussfaktor ist das Nutzerverhalten. Kommen Verbraucher mit niedrigen Temperaturen zurecht, benötigen sie dabei auch im unsanierten Altbau weniger Energie.
Im Folgenden haben wir typische Kennwerte für den Heizenergiebedarf pro Quadratmeter und Verbrauchsjahr zusammengestellt.
Übrigens: Entscheiden Sie sich gegen die Einspeisevergütung, können Sie Ihren Solarstrom auch direkt an der Börse vermarkten. Für die Direktvermarktung von PV-Strom benötigen Sie allerdings einen zugelassenen Zwischenhändler.
Um die Einspeisung wieder lukrativer zu machen und damit den Ausbau der Photovoltaik voranzutreiben, wurde das EEG 2023 angepasst. Im Rahmen dessen wurde die Degression bis Anfang 2024 ausgesetzt und im Anschluss auf einen halbjährlichen Rhythmus umgestellt. Zudem stiegen die Vergütungssätze. Die folgenden Angaben gelten für alle Anlagen, die ab dem aufgeführten Datum in Betrieb genommen wurden/werden.
Inbetriebnahme | Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|---|
ab 01.01.2023 | bis 10 kWp | 8,2 ct./kWh | 13,0 ct./kWh |
bis 40 kWp | 7,1 ct./kWh | 10,9 ct./kWh | |
bis 100 kWp | 5,8 ct./kWh | 10,9 ct./kWh | |
ab 01.02.2024 | bis 10 kWp | 8,1 ct./kWh | 12,9 ct./kWh |
bis 40 kWp | 7,0 ct./kWh | 10,8 ct./kWh | |
bis 100 kWp | 5,7 ct./kWh | 10,8 ct./kWh | |
ab 01.08.2024 | bis 10 kWp | 8,0 ct./kWh | 12,8 ct./kWh |
bis 40 kWp | 6,9 ct./kWh | 10,7 ct./kWh | |
bis 100 kWp | 5,6 ct./kWh | 10,7 ct./kWh | |
ab 01.02.2025 | bis 10 kWp | 7,94 ct./kWh | 12,61 ct./kWh |
bis 40 kWp | 6,88 ct./kWh | 10,56 ct./kWh | |
bis 100 kWp | 5,62 ct./kWh | 10,56 ct./kWh | |
ab 01.08.2025 | bis 10 kWp | 7,87 ct./kWh | 12,48 ct./kWh |
bis 40 kWp | 6,81 ct./kWh | 10,46 ct./kWh | |
bis 100 kWp | 5,56 ct./kWh | 10,46 ct./kWh | |
ab 01.02.2026 | bis 10 kWp | 7,08 ct./kWh | 11,23 ct./kWh |
bis 40 kWp | 6,13 ct./kWh | 9,41 ct./kWh | |
bis 100 kWp | 5,00 ct./kWh | 9,41 ct./kWh |
Wichtig: Sie müssen sich nicht dauerhaft festlegen. Für jedes Jahr können Sie neu entscheiden, ob Sie den Solarstrom einspeisen und selbst nutzen oder komplett in das öffentliche Versorgungsnetz leiten.
Liegt die solare Netzeinspeisung über dem aktuellen Verbrauch, fällt der Strompreis kurzzeitig in einen negativen Bereich. Um dabei Steuerausgaben für die Einspeisevergütung senken zu können, strich der Staat die Vergütung Anfang 2025 teilweise mit dem Solareinspeisegesetz. So gilt seit 25.02.2025: Bei negativen Strompreisen gibt es keine Vergütung für den eingespeisten Strom. Das betrifft nur ab diesem Datum neu in Betrieb genommene Anlage sowie Nutzer, die freiwillig an der Regelung teilnehmen. Letztere profitieren dadurch aller Voraussicht nach von einer etwas höheren Einspeisevergütung.
Wichtig zu wissen: Die Einspeisevergütung wird nicht gestrichen. Der Staat sammelt die Stunden und hängt diese am Ende an die 20-Jahres-Frist der Einspeisevergütung an. 2024 betraf das etwa 457 von 8760 Stunden.
Um die staatliche Förderung der Photovoltaik zu erhalten, ist eine Anmeldung beim örtlichen Stromversorger erforderlich. Dieser führt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und gibt das Okay zur Montage der Anlage. Für die Beantragung der EEG-Umlage sind keine weiteren Schritte erforderlich. Allerdings müssen Sie die Anlage nach der Installation im Marktstammdatenregister eintragen.
Bei hohen Stromkosten lohnt es sich, viel Strom im eigenen Haus zu verbrauchen. Besonders gut funktioniert die Versorgung mit selbst erzeugtem Solarstrom mit einem Batteriespeicher und einem Energiemanagementsystem.
Ausblick: Da sich der Eigenverbrauch von PV-Strom immer mehr lohnt und die Kassen des Bundes bereits weitestgehend ausgeschöpft sind, ist hier in Zukunft mit einer Änderung zu rechnen. Experten gehen davon aus, dass die Einspeisevergütung für Neuanlagen über kurz oder lang wegfallen wird. Zudem rechnen sie damit, dass Versorger größere Anlagen zeitweise drosseln könnten, um Überproduktionen im Stromnetz zu verhindern. Mit einer hohen Eigenverbrauchsrate, etwa durch passend ausgelegte Solarspeicher, wirkt sich beides kaum auf moderne Solaranlagen aus.
Über das Programm 270 der KfW fördert der Staat regenerative Energien-Anlagen mit günstigen Krediten. Verfügbar sind bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben, die es auch für privat genutzte Photovoltaikanlagen mit oder ohne Batteriespeicher gibt. Attraktiv sind die Darlehen durch den günstigen Zinssatz, der im Allgemeinen von den gewünschten Konditionen und der eigenen Bonität abhängt.
Geht es um die Beantragung der Förderdarlehen, wenden Sie sich vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese nimmt alle nötigen Daten auf, bevor Sie diese an die Förderbank weiterleitet. Gibt Letztere das Darlehen frei, bekommen Sie das Geld auf Wunsch zu 100 Prozent von Ihrer Hausbank ausgezahlt.
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Beim Bau eines Effizienzhauses oder der Sanierung zu einem solchen kann Photovoltaik die Förderung verbessern. Denn die Anlage trägt mitunter dazu bei, einen höheren Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Die Kosten lassen sich in diesem Zuge bei den förderfähigen Kosten anrechnen. Erhältlich ist die Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) und mit der Förderung für "Klimafreundliche Neubauten" (BEG Neubau). Dabei ist für Sanierungen eine Kreditförderung mit Tilgungszuschuss vorgesehen. Wer neu baut, erhält hingegen zinsvergünstigte Darlehen.
Die Neubauförderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn es um die Errichtung eines besonders sparsamen Gebäudes geht. Der maximale Kreditbetrag liegt hier bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Einen Zuschussbeitrag gibt es hier nicht.
Auch bei der Sanierung können die Kosten der PV-Anlage berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen für die Effizienzhausförderung erfüllt werden. Eine Kreditsumme von 120.000 Euro je Wohneinheit ist möglich, wenn mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erzielt wird. Wird durch einen hohen Anteil regenerativer Energien zusätzlich eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erreicht, steigt diese auf bis zu 150.000 Euro. In diesem Zuge erhöht sich auch der Tilgungszuschuss um fünf Prozent, wie die folgende Tabelle zeigt.
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss | Tilgungszuschuss (EE-Klasse) |
---|---|---|
40 | 20 % | 25 % |
55 | 15 % | 20 % |
70 | 10 % | 15 % |
85 | 5 % | 10 % |
Denkmal | 5 % | 10 % |
Hinzu kommen Boni in Höhe von zehn bis 20 Prozent für die Sanierung besonders ineffizienter Gebäude (WPB-Bonus) oder für die serielle Sanierung.
Wichtig zu wissen: Anlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, fördert die KfW bei der Sanierung explizit nicht. Fördermittel für die Photovoltaik gibt es aber unter anderem für bauteilintegrierte Module (Indach, Solarziegel etc.) und PVT-Kollektoren (Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie).
Voraussetzung für die BEG-Förderung der PV-Anlage bei der Sanierung ist, dass Sie für diese keine Mittel aus dem EEG in Anspruch nehmen. Sie müssen also auf die Einspeisevergütung verzichten und die Solartechnik zum Eigenverbrauch betreiben. Erfüllen Sie diese Vorgabe, erstellt ein Energieberater eine Bestätigung zum Antrag, mit der Sie die Mittel über Ihre Hausbank (Kredit) beantragen können. Das muss unbedingt vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erfolgen.
Dämmen Sie das Dach eines bestehenden Gebäudes, können Sie ebenfalls eine Förderung für die Photovoltaik in Anspruch nehmen. Verfügbar sind dabei Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die es alternativ zur EEG-Einspeisevergütung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die PV-Technik zur Wiederherstellung der Funktion des Daches einbauen. Die Zuschüsse erhalten Sie daher nur für Solardachziegel und Indach-Photovoltaikanlagen. Welche Vorgaben außerdem zu erfüllen sind und wie Sie die Mittel richtig beantragen, haben wir im Beitrag zur Dachdämmung für Sie zusammengestellt.
Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Programme zur PV-Anlagen-Förderung eingerichtet. Diese zielen vor allem auf den Einbau von Stromspeichern ab, lassen sich in einigen Fällen aber auch für die Solartechnik auf dem Dach nutzen. Erhältlich sind in der Regel Zuschüsse, die von der installierten Leistung abhängen. Aufgrund begrenzter Fördermittel sind diese Angebote jedoch meist nur für einen gewissen Zeitraum verfügbar. Die folgende Tabelle gibt einen aktuellen Überblick (Stand: 07.03.2025).
Bundesland | Förderung der Photovoltaik | Ansprechpartner | Städte und Gemeinden |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | kein landesweites Programm | k. A. | Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Stuttgart, Tübingen (bis zur Genehmigung des Haushalts 2025 gestoppt), Ulm |
Bayern | kein landesweites Programm | k. A. | Augsburg, Regensburg |
Berlin | Zuschüsse für Gutachten, Stromspeicher, Sonder-PV-Anlagen und Balkonkraftwerke Achtung: Vorübergehend keine Bewilligung. | IBB Business Team GmbH | --- |
Brandenburg | kein landesweites Programm (nur für Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen, Geothermieanlagen und fischfreundliche Wasserkraftanlagen) | k. A. | aktuell keine Programme bekannt |
Bremen | kein landesweites Programm | k. A. | --- |
Hamburg | Förderung der Unterkonstruktion von Solaranlagen auf freiwillig begrünten Dächern (40 bis 60 % der förderbaren Kosten; mind. 50 €/m² Modulfläche; keine Förderung von PV-Modulen) | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) | --- |
Hessen | kein landesweites Programm | k. A. | Darmstadt (Antragstellung möglich, Bescheid erst nach Haushaltsbeschluss 2025) |
Mecklenburg-Vorpommern | Zuschüsse für Mini-Solaranlagen (Mini-Solaranlagen) | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) | aktuell keine Programme bekannt |
Niedersachsen | kein landesweites Programm | k. A. | Braunschweig (ab 01. April 2025), Göttingen, Hannover |
Nordrhein-Westfalen | kein landesweites Programm | k. A. | Bonn, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Gladbeck, Köln (aktuell getoppt; voraussichtlich nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025 wieder möglich) |
Rheinland-Pfalz | kein landesweites Programm | k. A. | aktuell keine Programme bekannt |
Saarland | kein landesweites Programm | k. A. | aktuell keine Programme bekannt |
Sachsen | Zuschüsse für Mini-Solaranlagen für Mieter (Mini-Solaranlagen) Kredit für Photovoltaik und Speicher mit Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent für Stromspeicher (PV kann beihilfefrei mitfinanziert werden); PV mind. 30 kWp | Sächsische Aufbaubank (SAB) | aktuell keine Programme bekannt |
Sachsen-Anhalt | kein landesweites Programm | k. A. | aktuell keine Programme bekannt |
Schleswig-Holstein | kein landesweites Programm | k. A. | aktuell keine Programme bekannt |
Thüringen | kein landesweites Programm | k. A. | aktuell keine Programme bekannt |
Bitte beachten Sie, dass vor allem Förderangebote von Städten und Gemeinden immer nur zeitweise zur Verfügung stehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor der Antragstellung an die entsprechenden Stellen zu wenden. Ansprechpartner finden Sie dabei in aller Regel bei örtlichen Bauämtern oder Gemeindeverwaltungen.
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom gegen Erlöse in das öffentliche Netz einspeist, handelt gewerblich. Während Sie dadurch zum Versteuern der Einnahmen verpflichtet sind, können Sie zahlreiche Ausgaben steuerlich absetzen. Neben den Anschaffungskosten gehören dazu auch die Ausgaben für Betrieb, Wartung und Finanzierung. Wichtig ist allerdings, dass Sie sich zunächst gegen die Vereinfachungen für Liebhaberei entscheiden. Mit diesen fällt bis zu einer Leistung von zehn Kilowatt peak keine Einkommensteuer an. Die genannten Ausgaben lassen sich dafür auch nicht steuerlich geltend machen. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag Photovoltaik und Steuer.
Übrigens: Mit dem Nullsteuersatz für die Photovoltaik fällt bei vielen Anlagen die Steuer bei Anschaffung sowie Betrieb weg. Sie können daher ohne Nachteile die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen, da keine Steuern mehr absetzbar sind.
Seit 2023 profitieren Sie auch von einem Förderangebot, um das Sie sich nicht kümmern müssen. Denn seitdem gibt es die Steuerbefreiung für Photovoltaik. Diese ist im Jahressteuergesetz 2022 geregelt und verantwortlich für den Nullsteuersatz auf PV-Anlagen sowie deren Komponenten.
Das heißt: Lassen Sie eine Solarstromanlage liefern und montieren, bezahlen Sie dafür keine Umsatzsteuer. Fachhandwerker und Lieferanten sind angehalten, diesen Bonus an Ihre Kunden weiterzugeben, wodurch die Anlagen erst einmal um 19 Prozent günstiger werden.
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