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Interessieren Sie sich für die Photovoltaik-Förderung, stehen verschiedene Angebote zur Verfügung. Neben der Einspeisevergütung erhalten Sie attraktive Förderdarlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie können Kredite im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung beantragen oder regionale Angebote nutzen. Letztere sind meist dann erhältlich, wenn es um die Förderung für Photovoltaik und Stromspeicher geht. Die wichtigsten Informationen über Fördermittel haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
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Wenn Hausbesitzer eine Photovoltaikanlage errichten und Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten sie dafür eine Einspeisevergütung. Diese gibt es gemäß den Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 20 Jahre lang für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom. Die Höhe hängt vom Datum der Inbetriebnahme ab und reduziert sich in regelmäßigen Abständen. Dadurch wurde die Einspeisung in das öffentliche Netz besonders in Zeiten hoher Strompreise immer weniger attraktiv.
Um die Einspeisung wieder lukrativer zu machen und damit den Ausbau der Photovoltaik voranzutreiben, wurde das EEG 2023 angepasst. Im Rahmen dessen wird die Degression bis Anfang 2024 ausgesetzt und im Anschluss auf einen halbjährlichen Rhythmus umgestellt. Zudem stiegen die Vergütungssätze. Die folgenden Angaben gelten für alle Anlagen, die ab dem aufgeführten Datum in Betrieb genommen wurden/werden.
Inbetriebnahme | Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
---|---|---|---|
ab 01.01.2023 | bis 10 kWp | 8,2 ct./kWh | 13,0 ct./kWh |
bis 40 kWp | 7,1 ct./kWh | 10,9 ct./kWh | |
bis 100 kWp | 5,8 ct./kWh | 10,9 ct./kWh | |
ab 01.02.2024 | bis 10 kWp | 8,1 ct./kWh | 12,9 ct./kWh |
bis 40 kWp | 7,0 ct./kWh | 10,8 ct./kWh | |
bis 100 kWp | 5,7 ct./kWh | 10,8 ct./kWh | |
ab 01.08.2024 | bis 10 kWp | 8,0 ct./kWh | 12,8 ct./kWh |
bis 40 kWp | 6,9 ct./kWh | 10,7 ct./kWh | |
bis 100 kWp | 5,6 ct./kWh | 10,7 ct./kWh | |
ab 01.02.2025 | bis 10 kWp | 7,96 ct./kWh | 12,61 ct./kWh |
bis 40 kWp | 6,89 ct./kWh | 10,57 ct./kWh | |
bis 100 kWp | 6,89 ct./kWh | 10,57 ct./kWh |
Wichtig: Sie müssen sich nicht dauerhaft festlegen. Für jedes Jahr können Sie neu entscheiden, ob Sie den Solarstrom einspeisen und selbst nutzen oder komplett in das öffentliche Versorgungsnetz leiten.
Um die staatliche Förderung der Photovoltaik zu erhalten, ist eine Anmeldung beim örtlichen Stromversorger erforderlich. Dieser führt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und gibt das Okay zur Montage der Anlage. Für die Beantragung der EEG-Umlage sind keine weiteren Schritte erforderlich. Allerdings müssen Sie die Anlage nach der Installation im Marktstammdatenregister eintragen.
Bei hohen Stromkosten lohnt es sich, viel Strom im eigenen Haus zu verbrauchen. Besonders gut funktioniert die Versorgung mit selbst erzeugtem Solarstrom mit einem Batteriespeicher und einem Energiemanagementsystem.
Über das Programm 270 der KfW fördert der Staat regenerative Energien-Anlagen mit günstigen Krediten. Verfügbar sind bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben, die es auch für privat genutzte Photovoltaikanlagen mit oder ohne Batteriespeicher gibt. Attraktiv sind die Darlehen durch den günstigen Zinssatz, der im Allgemeinen von den gewünschten Konditionen und der eigenen Bonität abhängt.
Geht es um die Beantragung der Förderdarlehen, wenden Sie sich vor Beginn des Vorhabens an Ihre Hausbank. Diese nimmt alle nötigen Daten auf, bevor Sie diese an die Förderbank weiterleitet. Gibt Letztere das Darlehen frei, bekommen Sie das Geld auf Wunsch zu 100 Prozent von Ihrer Hausbank ausgezahlt.
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Beim Bau eines Effizienzhauses oder der Sanierung zu einem solchen kann Photovoltaik die Förderung verbessern. Denn die Anlage trägt mitunter dazu bei, einen höheren Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Die Kosten lassen sich in diesem Zuge bei den förderfähigen Kosten anrechnen. Erhältlich ist die Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) und mit der Förderung für "Klimafreundliche Neubauten" (BEG Neubau). Dabei ist für Sanierungen eine Kreditförderung mit Tilgungszuschuss vorgesehen. Wer neu baut, erhält hingegen zinsvergünstigte Darlehen.
Die Neubauförderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn es um die Errichtung eines besonders sparsamen Gebäudes geht. Der maximale Kreditbetrag liegt hier bei 150.000 Euro je Wohneinheit. Einen Zuschussbeitrag gibt es hier nicht.
Auch bei der Sanierung können die Kosten der PV-Anlage berücksichtigt werden, wenn die Voraussetzungen für die Effizienzhausförderung erfüllt werden. Eine Kreditsumme von 120.000 Euro je Wohneinheit ist möglich, wenn mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erzielt wird. Wird durch einen hohen Anteil regenerativer Energien zusätzlich eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) erreicht, steigt diese auf bis zu 150.000 Euro. In diesem Zuge erhöht sich auch der Tilgungszuschuss um fünf Prozent, wie die folgende Tabelle zeigt.
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss | Tilgungszuschuss (EE-Klasse) |
---|---|---|
40 | 20 % | 25 % |
55 | 15 % | 20 % |
70 | 10 % | 15 % |
85 | 5 % | 10 % |
Denkmal | 5 % | 10 % |
Hinzu kommen Boni in Höhe von zehn bis 20 Prozent für die Sanierung besonders ineffizienter Gebäude (WPB-Bonus) oder für die serielle Sanierung.
Wichtig zu wissen: Anlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, fördert die KfW bei der Sanierung explizit nicht. Fördermittel für die Photovoltaik gibt es aber unter anderem für bauteilintegrierte Module (Indach, Solarziegel etc.) und PVT-Kollektoren (Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie).
Voraussetzung für die BEG-Förderung der PV-Anlage bei der Sanierung ist, dass Sie für diese keine Mittel aus dem EEG in Anspruch nehmen. Sie müssen also auf die Einspeisevergütung verzichten und die Solartechnik zum Eigenverbrauch betreiben. Erfüllen Sie diese Vorgabe, erstellt ein Energieberater eine Bestätigung zum Antrag, mit der Sie die Mittel über Ihre Hausbank (Kredit) beantragen können. Das muss unbedingt vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erfolgen.
Dämmen Sie das Dach eines bestehenden Gebäudes, können Sie ebenfalls eine Förderung für die Photovoltaik in Anspruch nehmen. Verfügbar sind dabei Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent, die es alternativ zur EEG-Einspeisevergütung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die PV-Technik zur Wiederherstellung der Funktion des Daches einbauen. Die Zuschüsse erhalten Sie daher nur für Solardachziegel und Indach-Photovoltaikanlagen. Welche Vorgaben außerdem zu erfüllen sind und wie Sie die Mittel richtig beantragen, haben wir im Beitrag zur Dachdämmung für Sie zusammengestellt.
Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Programme zur PV-Anlagen-Förderung eingerichtet. Diese zielen vor allem auf den Einbau von Stromspeichern ab, lassen sich in einigen Fällen aber auch für die Solartechnik auf dem Dach nutzen. Erhältlich sind in der Regel Zuschüsse, die von der installierten Leistung abhängen. Aufgrund begrenzter Fördermittel sind diese Angebote jedoch meist nur für einen gewissen Zeitraum verfügbar. Die folgende Tabelle gibt einen aktuellen Überblick.
Bundesland | Förderung der Photovoltaik | Ansprechpartner |
---|---|---|
Berlin | Zuschüsse für Gutachten, Stromspeicher, Sonder-PV-Anlagen und Balkonkraftwerke Achtung: Vorübergehend keine Bewilligung bis voraussichtlich zum 01.12.2024 | IBB Business Team GmbH |
Hessen | Kredite für Photovoltaikanlagen privater Bauherren und Eigentümer (PV-Anlagen-Darlehen) Achtung: Aufgrund der hohen Nachfrage pausiert die Antragstellung ab dem 16.11.2024. | Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) |
Mecklenburg-Vorpommern | Zuschüsse für Mini-Solaranlagen für Mieter (Mini-Solaranlagen) | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) |
Sachsen | Zuschüsse für Mini-Solaranlagen für Mieter (Mini-Solaranlagen) | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
Zudem gibt es immer wieder auch Förderangebote von Städten und Gemeinden. Da diese häufig stark limitiert und nicht lange verfügbar sind, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Antragstellung an die entsprechenden Stellen zu wenden. Ansprechpartner finden Sie dabei in aller Regel bei örtlichen Bauämtern oder Gemeindeverwaltungen.
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom gegen Erlöse in das öffentliche Netz einspeist, handelt gewerblich. Während Sie dadurch zum Versteuern der Einnahmen verpflichtet sind, können Sie zahlreiche Ausgaben steuerlich absetzen. Neben den Anschaffungskosten gehören dazu auch die Ausgaben für Betrieb, Wartung und Finanzierung. Wichtig ist allerdings, dass Sie sich zunächst gegen die Vereinfachungen für Liebhaberei entscheiden. Mit diesen fällt bis zu einer Leistung von zehn Kilowatt peak keine Einkommensteuer an. Die genannten Ausgaben lassen sich dafür auch nicht steuerlich geltend machen. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag Photovoltaik und Steuer.
Übrigens: Mit dem Nullsteuersatz für die Photovoltaik fällt bei vielen Anlagen die Steuer bei Anschaffung sowie Betrieb weg. Sie können daher ohne Nachteile die sogenannte Kleinunternehmerregelung nutzen, da keine Steuern mehr absetzbar sind.
Seit 2023 profitieren Sie auch von einem Förderangebot, um das Sie sich nicht kümmern müssen. Denn seitdem gibt es die Steuerbefreiung für Photovoltaik. Diese ist im Jahressteuergesetz 2022 geregelt und verantwortlich für den Nullsteuersatz auf PV-Anlagen sowie deren Komponenten.
Das heißt: Lassen Sie eine Solarstromanlage liefern und montieren, bezahlen Sie dafür keine Umsatzsteuer. Fachhandwerker und Lieferanten sind angehalten, diesen Bonus an Ihre Kunden weiterzugeben, wodurch die Anlagen erst einmal um 19 Prozent günstiger werden.
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