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Wer sich für eine neue Pelletheizung entscheidet, erhält attraktive Fördermittel vom Staat. Diese gibt es in Form von Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen oder Darlehen für viele bestehende Gebäude. Wie hoch für eine Pelletheizung die Förderung ausfällt, wann welches Förderprogramm infrage kommt und wie die Antragstellung abläuft, darum geht es in den folgenden Abschnitten.
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Geht es bei der Pelletheizung um die Förderung, stehen Sanierern verschiedene Programme zur Verfügung. Eines davon ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die es für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand sowie ganzheitliche Sanierungsvorhaben gibt. Wer sich für die sogenannte BEG-Förderung der Pelletheizung entscheidet, erhält attraktive Zuschüsse, die sich mit günstigen Ergänzungskrediten kombinieren lassen.
Interessant für Sanierer selbst genutzter Häuser ist auch die steuerliche Förderung der Holzpelletheizung. Diese gibt es vom Finanzamt auf zwei verschiedenen Wegen: Zum einen mit dem Steuerbonus für die Sanierung, zum anderen mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Der Sanierungsbonus bringt im Vergleich höhere Fördermittel für die Pelletheizung, ist dafür aber mit technischen Mindestanforderungen verbunden. Diese gibt es beim Steuerbonus für Handwerker nicht. Hier erhalten Sie allerdings nur für die beim Heizungstausch anfallenden Lohnkosten eine steuerliche Vergünstigung.
Genau wie für die Pellet-Zentralheizung gibt es auch eine Förderung für Pelletöfen. Das gilt zumindest dann, wenn diese wasserführend arbeiten und neben dem Aufstellraum auch das Heizungswasser mit Wärme versorgen. Interessant ist die Technik für Sie, wenn Sie eine bestehende Heizung mit Pellets erweitern möchten oder von der Austauschpflicht für alte Kaminöfen betroffen sind.
Kombinieren Sie eine Pelletzentralheizung mit Solarthermie oder Wärmepumpe, verbinden Sie die Vorteile der einzelnen Heizsysteme und erhalten für die ergänzenden Systeme hohe Fördermittel. Bei der Verbindung einer Holzpelletanlage mit Öl- oder Gasheiztechnik ist dies anders. Hier erhalten Sie nur für die Pelletheizung eine Förderung. Die Kosten für Gas- und Ölheizungen lassen sich nicht anrechnen.
Geht es um die Sanierung eines eigenen und mindestens fünf Jahre alten Gebäudes, steht Ihnen die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Verfügung. Nutzen Sie diese, erhalten Sie Zuschüsse zur Pelletheizung. Der Fördersatz liegt bei 30 Prozent und lässt sich mit verschiedenen Boni erweitern. Dazu gehören:
Nehmen Sie alle Bonus-Angebote für sich in Anspruch, steigt die Förderrate auf 70 Prozent plus 2.500 Euro an. Von der Höchstförderung profitieren Eigentümer jedoch nur für die tatsächlich selbst genutzten Wohneinheiten. Für vermietete, verpachtete oder unentgeltlich überlassene Wohneinheiten gibt es nur den Emissionsminderungsbonus. Ausnahmen für Personen mit Wohnrecht oder Nießbrauchberechtigung sieht die BEG-Förderung der Pelletheizung hier nicht vor.
Bleibt trotz Zuschuss zur Förderung der Pelletheizung eine Finanzierungslücke offen, können Sie diese mit einem günstigen Ergänzungskredit schließen. Diesen beantragen Sie dazu direkt bei Ihrer Hausbank, wenn der Staat die Förderung Ihrer Heizung bestätigt hat. Die Darlehenshöhe beträgt insgesamt 120.000 Euro pro Wohneinheit und lässt sich flexibel für förderbare Maßnahmen an Haus und Heizung einsetzen.
In welcher Höhe lassen sich die Kosten bei der Förderung der Pelletheizung anrechnen? Eine Antwort auf diese Frage hängt von der Größe des Gebäudes ab. Denn neben einer Grundsumme in Höhe von 30.000 Euro gibt es:
Ähnliche verhält es sich auch im Nichtwohnbereich, wobei die Staffelung dort von der beheizten Gebäudefläche abhängt.
Schwere Regenfälle haben im Frühjahr 2024 große Schäden verursacht. Besonders betroffen waren Bayern und Baden-Württemberg. Um den Opfern schnell und unbürokratisch zu helfen, führte der Staat mehrere Vereinfachungen bei der BEG-Förderung ein. Diese betreffen folgende Punkte:
Wie Sie die Ausnahmen für sich nutzen, erfahren Sie im jeweiligen Antragsprozess der BEG bei BAFA oder KfW.
Von der attraktiven Förderung der Pelletheizung profitieren Sie auch dann, wenn Sie diese mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe kombinieren. Anders verhält es sich, wenn Sie die Holzheizung mit einer Gas- oder Ölheizung kombinieren. Denn in diesem Fall erhalten Sie zwar für die Pelletheizung eine Förderung, die Kosten der fossilen Heiztechnik können Sie jedoch nicht anrechnen.
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Eine attraktive Alternative zur BEG-Förderung der Pelletheizung ist der Steuerbonus für die Sanierung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass es sich um Arbeiten an einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus handelt. Erfüllen Sie diese Vorgabe, lassen sich in den ersten beiden Jahren nach Abschluss der Maßnahme jeweils sieben Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Für das dritte Jahr bleiben dann noch einmal Vergünstigungen in Höhe von sechs Prozent. Insgesamt ist die steuerliche Förderung für Pelletheizung und Haus auf 40.000 Euro begrenzt. Wichtig zu wissen: Eine Pflicht, auch Solarthermie- oder Wärmepumpenanlagen einzubauen, gibt es hier nicht.
Der Steuerbonus für die Sanierung ist genau wie die BEG-Förderung der Pelletheizung mit hohen Voraussetzungen verbunden. Erfüllen Sie diese nicht, können Sie auf den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zurückgreifen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, jedes Jahr 20 Prozent der Lohnkosten von maximal 6.000 Euro steuerlich geltend zu machen. Die Höchstförderung liegt damit bei 1.200 Euro pro Jahr. Um diese zu erhalten, muss es allerdings um Sanierungs- oder Erhaltungsarbeiten in einer selbst genutzten Immobilie gehen.
Möchten Sie für Ihre Pelletheizung eine Förderung vom Finanzamt in Anspruch nehmen, sollte Ihre Einkommensteuerlast hoch genug sein. Denn diese begrenzt die Höhe der verfügbaren Fördermittel.
Um den Ausbau regenerativer Energien zu fördern und CO2 einzusparen, vergibt der Staat attraktive Fördermittel für das Heizen mit Pellets. Das Wichtigste im Überblick:
Planen Sie einen Neubau, stehen die vorgenannten Förderangebote für Ihre Biomasseanlage nicht zur Verfügung. Abhilfe schaffte lange Zeit die BEG-WG-Förderung, über die Sie Kredite mit Tilgungszuschüssen für den Bau besonders effizienter Gebäude erhielten. Mit der Einführung des BEG-Programmteils "Neubau" gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Denn seit 01. März 2023 ist das Heizen mit Biomasse ein Ausschlusskriterium der Neubauförderung.
Der Staat vergibt für Pelletheizungen nur dann eine Förderung, wenn diese höchste technische Anforderungen erfüllen. Die Vorgaben beziehen sich dabei gleichermaßen auf die Effizienz sowie den Emissionsschutz, wie die folgende Übersicht zeigt:
Für Pelletöfen gelten zudem folgende Vorgaben:
Wichtig ist darüber hinaus ein hydraulischer Abgleich der gesamten Anlagen, um für die Pelletheizung eine Förderung zu erhalten.
Um kein Geld zu verschenken und die gewünschte Förderung der Pelletheizung vollumfänglich zu erhalten, ist die richtige Antragstellung besonders wichtig. In den folgenden Abschnitten erklären wir, wie diese bei den einzelnen Förderprogrammen abläuft.
Den Zuschuss zur Pelletheizung beantragen Sie vor dem Beginn der Maßnahme über das KfW-Portal "Meine KfW". Dazu benötigen Sie:
Nach der Antragstellung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid. Mit diesem in der Hand können Sie den optionalen Ergänzungskredit bei ihrer Hausbank beantragen oder mit der Sanierung beginnen.
Sanieren Sie ein Mehrfamilienhaus, in dem Sie eine Wohnung selbst nutzen? In diesem Fall beantragen Sie zunächst die Basisförderung mit Effizienz- und Emissionsminderungsbonus für das gesamte Haus. Danach stellen Sie einen Zusatzantrag für den Geschwindigkeits- und/oder Einkommensbonus. Letztere bekommen Sie für die selbst genutzte Wohneinheit (maximal eine Wohneinheit im Haus).
Erste Auszahlung seit Oktober 2024: Seit Ende September 2024 können Fachhandwerker und Energieberater die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen. Selbstnutzende Eigentümer haben damit seit 30. September 2024 die Möglichkeit, Ihre Nachweise im KfW-Portal einzustellen, um die Zuschüsse zu erhalten. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können.
Den Steuerbonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen Sie nach Abschluss der Maßnahme über Ihre Einkommensteuererklärung. Erstmals funktioniert das für den Veranlagungszeitraum, in dem der Heizungstausch stattfand. Während Sie beim Handwerkerbonus die Lohnkosten nachweisen müssen, benötigen Sie für den Sanierungsbonus eine Fachunternehmererklärung nach dem Muster der Finanzverwaltung.
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