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Neue Ölheizungen in Hochwassergebieten sind ab dem Frühjahr 2018 teilweise verboten. Das geht aus dem zweiten Gesetz zum Schutz vor Überschwemmungen hervor, das der Bundestag verabschiedet hat. Das Verbot ist allerdings nicht flächendeckend und sieht Ausnahmen vor. Lesen Sie in den folgenden Abschnitten, was das sogenannte Hochwasserschutzgesetz II genau beinhaltet.
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Seit dem Beginn des Jahres 2018 dürfen neue Ölheizungen in den Hochwassergebieten teilweise nicht mehr installiert werden. Der Hauptgrund dafür sind die Heizungsschäden durch Unwetter, die bei einer Überschwemmung durch ausgetretenes Heizöl verursacht werden können. Das auslaufende Heizöl verschlimmert diese nicht nur, indem es das Wasser und die Umwelt verseucht. Es verteuert vor allem die Überschwemmungsschäden deutlich. Schließlich lässt sich das Öl nur schwer beseitigen. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums verursachte ausgetretenes Heizöl fast drei viertel der Sachschäden an Gebäuden, die in den vergangenen Jahren von Überflutungen betroffen waren.
Läuft Wasser in den Keller, droht nicht nur gewässerschädigendes Heizöl auszutreten: Auch die Heizung kann bei Hochwasser schwere Folgeschäden erleiden. Sogar ernste Gefahren sind möglich, wenn sich elektrische Bauteile unter der Wasseroberfläche befinden. Um die Risiken zu minimieren, raten Experten folgendes:
Vorsorglich sollten Hausbesitzer auch Rückstauventile in gefährdete Abwasserleitungen einbauen. Diese verhindern, dass Hochwasser durch Toiletten, Waschbecken oder andere Einrichtungsgegenstände in den Keller eindringt.
Das Verbot ist allerdings nicht flächendeckend und sieht durchaus Ausnahmen vor. Wichtigstes Kriterium hierfür ist die Gebietskategorisierung in Risikogebiete und Überschwemmungsgebiete:
Da eine Ölheizung derzeit eine der kostengünstigsten Heizungsanlagen darstellt, kommt als Alternative nur eine Gasheizung oder eine Elektroheizung infrage.
Wer vom Verbot betroffen ist, kann auch einen Heizungstausch in Betracht ziehen. Schließlich handelt es sich bei Öl um einen fossilen Brennstoff, der zudem wirtschaftlichen Preisschwankungen unterliegt. Der Umstieg auf eine andere umweltfreundlichere Energiequelle lohnt sich auch langfristig. Denn seit Januar 2020 gibt es keine Fördermittel mehr für die Ölheizung. Aber: Wer den Energieträger wechselt und eine Umweltheizung einbaut, kann eine staatliche Förderung beantragen. Alle wichtigen Informationen finden Sie im Ratgeber zur Förderung der Ölheizung.
Die neue Regelung gilt für alle unterirdischen Heizöltankanlagen und alle oberirdischen Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern. Besitzer einer bestehenden Ölheizung müssen ihre Anlage innerhalb von fünf Jahren (bis zum 5. Januar 2023) hochwasserfest machen, sofern sie in einem Überschwemmungsgebiet leben. In anderen Risikogebieten beträgt die Frist 15 Jahre (bis zum 5. Januar 2033).
Zu den Hochwasser-Risikogebieten zählen auch Flächen, die bei einem Deichbruch überflutet werden können. Dass auch Schutzbauten nicht die absolute Sicherheit vor Überflutungen bieten, zeigen die Extremhochwasser in den vergangenen Jahren. Die meisten Schäden traten in diesen Fällen in den Hochwasser-Risikogebieten auf. Wer wissen möchte, ob seine Anlage in einem Überschwemmungsgebiet oder einem Risikogebiet befindet, kann das bei der zuständigen Behörde nachfragen. In der Regel ist das die Untere Wasserbehörde in den Landkreisen oder kreisfreien Städten. In einigen Bundesländern müssen Sie sich hingegen an das Amt für Umweltschutz wenden.
Es gibt generell zwei Möglichkeiten, den Öltank vor Hochwasser zu schützen:
Die meisten Heizölanlagen befinden sich im Aufstellraum unterhalb der Wohnbereiche. Sie liegen somit unterhalb des möglichen Hochwasserstandes. Damit der Öltank bei Hochwasser keine Schäden verursachen kann, muss der Aufstellraum gegen eindringendes Wasser, den Wasserdruck und den entstehenden Rückstau durch Abdichten gesichert werden. Eine sichere Alternative ist die Platzierung der Heizölanlage in einem Raum oberhalb des möglichen Hochwasserstandes.
Lässt sich die Heizölanlage weder abdichten noch verlagern, können Anlagenbesitzer sie auch durch Verankern gegen Aufschwimmen sichern. Möglich ist das mit entsprechenden Stahlbändern, die Fachhandwerker am Kellerboden befestigen. Lässt sich der alte Öltank nicht vor Hochwasser schützen, können Hausbesitzer diesen auch austauschen lassen. Einige neue Systeme sind bereits ab Werk gegen Hochwasser gesichert und dank spezieller Vorrichtungen schnell zu verankern.
Neben dem Teilverbot für neue Ölheizungen in Hochwassergebieten soll das Gesetz außerdem den Bau von Hochwasserschutzanlagen erleichtern und beschleunigen. Hierfür erhalten die Länder für bestimmte Grundstücke ein sogenanntes Vorkaufs- und Enteignungsrecht. Damit können sie den Besitzer eines Grundstücks notfalls enteignen, wenn dieses für den Küsten- oder Hochwasserschutz benötigt wird.
Mit dem neuen Gesetz soll der Hochwasserschutz bei der Bauplanung einen größeren Stellenwert bekommen. Außerdem soll es die Planungs- und Gerichtsverfahren bei Hochwasser-Schutzbauten beschleunigen. Kommunen können demnach im Bebauungsplan selbst festlegen, wie künftig Schäden durch Überflutungen vermeiden lassen. Dazu wurden die rechtlichen Möglichkeiten im Baugesetzbuch erweitert. In Gebieten ohne Bebauungsplan soll der Bauherr für den ausreichenden Schutz sorgen. Als Schutzmaßnahmen kommen etwa höhere Türschwellen oder die Sicherung von technischen Einrichtungen infrage.
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