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Ein Altölbrenner ist so konstruiert, dass er neben dem konventionellen Heizöl auch andere Ölsorten verbrennen kann. So zum Beispiel Altöle aus Werkstätten sowie verschiedene tierische und pflanzliche Öle. Die Nutzung der Rohstoffe ist zwar günstiger, dafür aber auch mit erheblichen Schadstoffemissionen verbunden. Aus diesen Gründen gibt es in Deutschland meist keine Zulassung für Altölbrenner.
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Ein Altölbrenner ist ein Brenner, der sich optimal auf die Eigenschaften verschiedener Ölsorten einstellen lässt. So hat altes Öl aus Werkstätten oder Fabriken zum Beispiel einen höheren Zündpunkt. Der Altölbrenner muss die flüssigen Brennstoffe stärker vorwärmen und auch die Verbrennungsluftversorgung an die eingesetzte Ölsorte anpassen. Die Geräte besitzen dazu einen Ölvorratstank, der sich zum Beispiel über eine elektrische Heizung erwärmen lässt. Die nötige Vorwärmtemperatur können Verbraucher ganz einfach über einen einstellbaren Thermostat wählen. Hat das Altöl die gewünschte Temperatur erreicht, saugt vorbeiströmende Druckluft den flüssigen Brennstoff über spezielle Düsen an. Das Öl wird zu einem feinen Ölnebel zerstäubt, der sich an einer Stauscheibe mit der Verbrennungsluft aus dem Gebläse vermischt. Das Öl-Luft-Gemisch verbrennt und gibt Heizwärme ab.
Altölbrenner gibt es heute in verschiedenen Ausführungen. So bieten Hersteller Brenner zum Umrüsten einer konventionellen Ölheizung. Die Geräte sind in verschiedenen Leistungsbereichen erhältlich und vergleichsweise günstig. Andere Brenner für Altöl versorgen Luftheizer mit thermischer Energie. Diese kommen zum Beispiel in Werkstätten oder Hallen zum Einsatz und erwärmen die Raumluft direkt über einen Wärmetauscher.
Im Internet finden sich auch zahlreiche Anleitungen, mit denen Verbraucher einen Altölbrenner oder einen Altölofen selbst bauen können. Da für einen sicheren und umweltschonenden Betrieb jedoch Fachkenntnisse erforderlich sind, raten wir von dieser Variante ab. Hinzu kommt die Tatsache, dass Heizgeräte in Deutschland eine Zulassung benötigen. Selbstgebaute Altölbrenner bekommen dieser in aller Regel nicht.
Mit der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen oder 1. BImSchV) regelt der Gesetzgeber Anforderungen an verschiedene Feuerungsanlagen und Brennstoffe. Geht es um flüssige Brennstoffe, lässt die Verordnung dabei lediglich Heizöl leicht (HEL), Methanol, Ethanol, naturbelassene Pflanzenöle oder Pflanzenölmethylester zu. Altöle sind nicht naturbelassen und in aller Regel nicht zulässig. Hinzu kommen Anforderungen an die Emissionen einer vom Ölofen. Da viele Universal- und Altölbrenner diese nicht einhalten, ist ihre Nutzung in Deutschland untersagt. Nach der aktuell gültigen Altölverordnung muss das Altöl vorrangig aufbereitet werden. Ist das durch verschiedene Inhaltsstoffe nicht möglich, darf es in Anlagen mit einer speziellen Genehmigung verbrannt werden.
Fällt Altöl im Haushalt an, können Verbraucher dieses in kleinen Mengen kostenfrei entsorgen. Möglich ist das auf Wertstoffhöfen oder bei Händlern, die selbst Mineralöl verkaufen. Wichtig: Das Öl darf nicht verunreinigt oder vermischt sein. Denn in diesem Fall nehmen die beschriebenen Stellen die Stoffe eventuell nicht an. Wer Altöl hingegen in einem Altölbrenner verbrennt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Nicht selten liegen diese zwischen mehreren 1.000 und 100.000 Euro.
Altölbrenner mit einer Leistung von zehn bis 25 Kilowatt gibt es heute für 500 bis etwa 2.000 Euro zu kaufen. Günstiger sind die Preise zum Beispiel dann, wenn Anbieter gebrauchte Brenner anbieten. In beiden Fällen dürfen private Anwender die Geräte in Deutschland jedoch nicht betreiben. Das Gleiche gilt für mobile Altölöfen, die es bereits für etwa 500 Euro gibt. Die Geräte haben häufig keine Zulassung und dürfen in Deutschland oft nicht betrieben werden.
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