Verbot von Ölheizungen? Die wichtigsten Fragen und Antworten
Sie heizen mit Öl? Dann haben die Neuigkeiten rund um CO2-Steuer, Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Ölheizungs-Verbot in Deutschland Sie möglicherweise verunsichert oder beunruhigt. Höchste Zeit, Klarheit zu schaffen. In dieser Zusammenfassung finden Sie alles, was Sie als Eigentümer von Ölheizungen wissen sollten.
Verbot von Ölheizungen: Wie ist der aktuelle Stand?
Nach langer Klimadebatte verabschiedete die Bundesregierung in diesem Jahr das Klimaschutzpaket 2030. Ein elementarer Aspekt sind die Ölheizungen und deren Verbot beziehungsweise deren zukünftige Förderung. Grundsätzlich geht es darum, den Ausstoß von Treibhausgasen maßgeblich zu reduzieren. Sind deshalb jetzt alle Ölheizungen verboten?

Werden bestehende Ölheizungen verboten?
Nein, ein generelles Verbot, mit Öl zu heizen, ist im aktuellen Klimapaket nicht geplant. Verbaute Ölheizungen können weiterhin betrieben werden. Für Standard-Ölkessel allerdings, die älter als 30 Jahre sind, und bei denen es sich nicht um Brennwert- bzw. Niedertemperaturkessel handelt, gilt: Ölheizung austauschen. Nicht zuletzt hinsichtlich Heizkosten lohnt sich nach dieser Zeit ein Umstieg ohnehin.
Dürfen weiterhin Ölheizungen eingebaut werden?
Ja, aber ab 2026 nur noch als Hybridsysteme, die erneuerbare Energien einbinden, zum Beispiel mit einer Solaranlage oder Wärmepumpe. Vorher lohnt sich weiterhin der Austausch alter Öl-Heizkessel gegen moderne Öl-Brennwertgeräte. Diese Maßnahme reduziert den Heizölbedarf bereits jetzt um ungefähr 15 Prozent.
Auch wer eine neue Gasheizung bezuschussen lassen will, muss sich für die hybride Technik entscheiden und erneuerbare Energieträger mit nutzen. Dafür hat er im Falle einer Gasheizung allerdings zwei Jahre Zeit. Voraussetzung: Die Gasheizung ist schon jetzt eine "Renewable-ready-Gasheizung".
Welche Ausnahmen gibt es?
Ausnahmen sollen für Gebäude gelten, in denen technisch gesehen keine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist. Es ist vorgesehen, diese von dem für 2026 geplanten Verbot für Ölheizungen auszunehmen. Die Ausnahmen werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) genauer definiert, welches am 1. November 2020 in Kraft tritt.
Was müssen Sie jetzt beachten? - Austauschpflicht und Förderung
Eigentümer von Heizsystemen für Öl müssen ihre Anlage jetzt nicht sofort austauschen. Konkreter Handlungsbedarf besteht allerdings für Betreiber veralteter Heizsysteme; vor allem, wenn diese älter als 30 Jahre sind. Denn hier greift die Austauschpflicht nach Paragraph 10 der EnEV (Energieeinsparverordnung).
Betreiben Sie zurzeit einen Brennwertkessel oder Niedertemperaturkessel für Öl, besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Denn nach der genannten EnEV dürfen unter anderem Öl-Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel weiterhin betrieben werden. Es unter Umständen sogar gestattet, Brennwerttechnik in Verbindung mit hybrider Nutzung Erneuerbarer neu einbauen zu lassen. Nämlich dann, wenn eine komplette Versorgung mit erneuerbaren Energien nicht möglich ist.
Darüber hinaus lohnt sich vor allem im Hinblick der neuen Förderungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Wechsel zu einem Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien. So bekommen Sie zehn Prozent extra vom BAFA, wenn Sie Ihren alten Ölkessel gegen einen neuen regenerativen Wärmeerzeuger oder gegen eine Hybridheizung tauschen. Das gilt unter anderem für die Heizungsunterstützung durch eine Solarthermie. Die im Rahmen des Klimaschutzpakets diskutierte Abwrackprämie für alte Ölheizungen mündete so praktisch in eine Austauschprämie.

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